illegale Entsorgung Bauabfall: erhält Gerichtsstrafe Arbeiter oder Firma?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
illegale Entsorgung Bauabfall: erhält Gerichtsstrafe Arbeiter oder Firma?

Hallo,

angenommen eine GmbH erhält von einem Immobilieneigentümer den Auftrag Bauabfall zu entsorgen. Die GmbH überträgt einem ihrer angestellten Arbeiter den Auftrag und gibt ihm Geld um den Abfall in einer Deponie fachgerecht zu entsorgen. Der Arbeiter lädt aber ohne Wissen des Geschäftsführers illegal den Abfall am Strassenrand ab und behält das Geld für sich privat. Die Polizei meldet sich und ein Strafverfahren nach § 326 StGB wird eingeleitet. Wer muss die Gerichtsstrafe für die illegale Entsorgung zahlen, der Arbeiter oder die GmbH?

Danke im Voraus.

-- Editiert von WWW-Schizo am 19.07.2018 10:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Strafverfahren nach § 326 StGB wird eingeleitet


Ein Strafverfahren richtet sich immer nur gegen Menschen, nicht gegen Firmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Theoretisch kann man natürlich den Geschäftsführer (oder sonstigen Verantwortlichen) einer Firma und den ausführenden Angestellten bestrafen, aber in diesem Fall hat "die Firma" ja offenbar nichts falsch gemacht. Strafrechtlich verantwortlich ist also alleine der Arbeiter

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von WWW-Schizo):
Wer muss die Gerichtsstrafe für die illegale Entsorgung zahlen, der Arbeiter oder die GmbH?

Der Angeklagte - wenn er den schuldig gesprochen wird.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
aber in diesem Fall hat "die Firma" ja offenbar nichts falsch gemacht.

Je nach dem was das für Zeug war, hätte die Firma das kontrollieren müssen.
Es hätte schon auffallen müssen, das der Mitarbeiter keinen Beleg hatte.

Kann also durchaus sein, das die noch einen auf den Deckel bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von WWW-Schizo):
Der Arbeiter lädt aber ohne Wissen des Geschäftsführers illegal den Abfall am Strassenrand ab und behält das Geld für sich privat. Die Polizei meldet sich und ein Strafverfahren nach § 326 StGB wird eingeleitet. Wer muss die Gerichtsstrafe für die illegale Entsorgung zahlen, der Arbeiter oder die GmbH?

Wenn die Geschäftsführer der GmbH kein "Organisationsverschulden" zu verantworten haben und ihre Mitarbeiter ausreichend instruieren und überwachen: der Arbeiter.
Wenn nicht, der Arbeiter und die Geschäftsführer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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