hilfe forensik und hauptwohnsitz

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)
hilfe forensik und hauptwohnsitz

bräuchte bitte mal hilfe unterbringung in forensik nach §64 , ist es üblich das dann in der forensik der haupwohnsitz angemeldet werden mus. dauer ca 1,5 jahre

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11 Antworten
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#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

sicherlich ist das notwendig.

Im Bedarfsfall erfolgt sogar eine Ummeldung von Amts wegen.

Schließlich müssen Sie ja auch dort über eine gültige und ladungsfähige Anschrift verfügen.


Grüße

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#2
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

aber der hauptwohnsitz ist doch bei ihm zuhause normalerweise

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#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Ich gebs auf. :augenroll:

Na gut, eine gute Tat heute noch:

Der Hauptwohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält. Dies wird dann in dem Fall dieser Person in den nächsten 1,5 Jahren die forensische Psychiatrie sein.

Wenn Sie es jetzt immer noch nicht verstanden haben, dann tuts mir leid (oder auch nicht...).


Grüße

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#4
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)


28.  Zu Art. 28 - Krankenhäuser

28.1 
Steht bereits bei der Aufnahme fest, dass der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreiten wird, und hat der Meldepflichtige keine andere Wohnung im Inland, so hat er sich innerhalb einer Woche anzumelden.


was bedeutet dann das

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#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

steht hier etwas von Hauptwohnsitz? Nein!
Diese Vorschrift bezieht sich auf Personen, die keinen Wohnsitz haben.

Was ein Hauptwohnsitz ist, habe ich ausführlich genug erklärt.

Für den Fall, dass eine Person einen Wohnsitz hat, wird bei einem längeren und vor allem geplanten Aufenthalt die alte Wohnung zum Zweitwohnsitz und die Psychiatrie zum Hauptwohnsitz, da man dort dann den gewöhnlichen und überwiegenden Aufenthalt hat. Vor allem weil diese Person in der Zeit ja auch durch die Natur einer Unterbringung kein Wahlrecht hat, an welchem Wohnsitz sie überwiegend lebt.


Grüße

-- Editiert von PP9325 am 08.01.2016 18:58

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#6
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

leider waren ihre antworten nicht richtig, Hauptwohnsitz wird nicht die Klinik, es bleibt die alte Adresse als Hauptwohnsitz heute Bestätigung von einwohnermeldeamt erhalten.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Entspricht auch insoweit § 32(1)1 BMG... Die Forensik ist als Krankenhaus idS. einzustufen, nicht als Jusitzvollzugseinrichtung.

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#8
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

danke für ihre antworten , leider waren sie nicht ganz richtig

Zitat (von PP9325):
Ich gebs auf.
Na gut, eine gute Tat heute noch:
Der Hauptwohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält. Dies wird dann in dem Fall dieser Person in den nächsten 1,5 Jahren die forensische Psychiatrie sein.
Wenn Sie es jetzt immer noch nicht verstanden haben, dann tuts mir leid (oder auch nicht...).

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
danke für ihre antworten , leider waren sie nicht ganz richtig


Doch, meine Antwort war ganz richtig, da ich genau das geschrieben habe, was Ihnen auch das Meldeamt mitgeteilt hat, näml. das der alte Hauptinlandswohnsitz auch während der Unterbringung in einer forensischen Klinik bestehen bleibt, so wie es § 32(1)1 BMG vorsieht.

Kollege PP9325 hat sich halt geirrt. Kann ja mal vorkommen (wobei er grds. völlig Recht hat mit dem was er schrieb, aber die Sonderregelung hinsichtlich Krankenhäusern wohl nicht kannte)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.01.2016 20:36

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Kollege PP9325 hat sich halt geirrt. Kann ja mal vorkommen (wobei er grds. völlig Recht hat mit dem was er schrieb, aber die Sonderregelung hinsichtlich Krankenhäusern wohl nicht kannte)


Ja, dort habe ich mich geirrt. Ich ging davon aus, dass bei einer entsprechend langen Unterbringung der Hauptwohnsitz umgemeldet werden muss. Jeodchm besteht, wie von Streetworker erläutert, keine Pflicht dazu.

An dieser Stelle ein "Sorry" an den TE.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb405825-55
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 20x hilfreich)

streetworker dich hatte ich ja nicht gemient und an pp irren ist doch menschlich kein problem

0x Hilfreiche Antwort

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