Hausverbot bei H&M - wie kontrollieren die das?

24. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Endless Dark
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot bei H&M - wie kontrollieren die das?

ich habe hausverbot bei H&M...wie kontroliiert H&M das ich den laden nicht betrete...wie sieht H&M das ich doch da bin...falls ich gehe

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"...
Time after time, I lose again
Night after night, I wake up shaking, cause my world is breaking"

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So ist es. Und dann würde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruches eingeleitet werden. Sich so zu verhalten ist nämlich strafbar. Ob das Verfahren einfach so eingestellt werden würde darf bezweifelt werden, denn es wäre ja kaum die erste Straftat. Hausverbote werden ja üblicherweise gegen Ladendiebe verhängt.

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#3
 Von 
Endless Dark
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich könnte teoretisch in eine andere H&M Filiale gehen oder nicht?!

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#4
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Das Hausverbot dürfte für alle Filialen gelten, im Zweifelsfalle mal telefonisch nachfragen.

Jedenfalls KÖNNTEN sie schon rein gehen, sie DÜRFEN aber eigentlich nicht.

Gruß Holger

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Was wollen Sie denn hören? Wenn Sie Hausverbot haben heißt das, dass Sie nun mal nicht hineingehen dürfen. So einfach ist das. Machen Sie es trotzdem, dann machen Sie sich strafbar. Natürlich KÖNNEN Sie reingehen. Aber wenn Sie erwischt werden beschweren Sie sich nicht über die Konsequenzen.

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#6
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

@wastl: Leicht genervt? ;)

Gruß, Holger

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Holger
Wenn, dann nur leicht ;)

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich schließe mich den Antworten an. Die Bedeutung eines Hausverbotes sollte auch juristischen Laien bekannt sein und gilt für alle H&M-Filialen, im Zweifel desweiteren bezüglich der mit H&M im Verbund stehenden Unternehmen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Coll. Rönner
Das Problem ist, dass es anscheinend nicht um die Bedeutung des Hausverbotes geht, sondern um die Möglichkeit, es zu umgehen. Es geht also nicht darum, was man tun kann, sondern ob und wie wie man den nächsten Rechtsbruch so gestalten kann, dass nichts geschieht. Das hat wohl auch zu meiner Wortwahl beigetragen ;)

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Du hast meine Zustimmung. Ich hab es gemerkt, dass es der/dem Fragesteller(in) darum ging zu erfahren, wie es möglich ist, das Hausverbot zu umgehen. Soviel zum Thema fehlenden Unrechtsbewusstseins.

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 25.05.2006 22:59:04

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eben. Und das ruft dann bei mir gelegentlich so einen leicht genervten Unterton hervor. Warum nur, warum ;)

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#12
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

@Rönner

quote:
[...] im Zweifel desweiteren bezüglich der mit H&M im Verbund stehenden Unternehmen.

Kann dem Täter vor Betreten eines Geschäftes, das in keinem offensichtlichen Zusammenhang zu der das Hausverbot aussprechenden Kette steht, zugemutet werden, sich zu erkundigen, ob dieses Geschäft ebenfalls zum entsprechenden Konsortium zählt?

Gruß
Oettinger

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#13
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die Einholung von Handelsregisterauskünften und dergleichen ist sicher nicht zumutbar. Wenn das Hausverbot von H&M ausgesprochen worden ist, wird dieses eben für alle H&M-Filialen gelten, d.h. für alle Filialen, die unter der Bezeichnung H&M firmieren.

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#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Wenn, dann muss demjenigen der Geltungsbereich für andere Unternehmen mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#15
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

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#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Beste Grüße,

- Rönner -

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#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

In der Praxis ist das Hausverbot in Fällen von H&M auf H&M beschränkt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#18
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)


quote:
Wenn das Hausverbot von H&M ausgesprochen worden ist, wird dieses eben für alle H&M-Filialen gelten, d.h. für alle Filialen, die unter der Bezeichnung H&M firmieren.



quote:
Hausverbot in Fällen von H&M auf H&M beschränkt



Doppelt genäht, hält besser!!


:)


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#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Das ist aber nicht immer so Thomas :)

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#20
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

Gilt das Hausverbot bei einem internationalen Unternehmen auch für ausländische Filialen, die unter derselben Bezeichnung firmieren, falls im schriftlich ausgesprochenen Hausverbot keine Beschränkung auf das Gebiet der BRD erwähnt ist?

(Mir geht es hierbei nichtr um die Praxis -ein in Deutschland für Mc Donald's ausgesprochenes Hausverbot dürfte den südafrikanischen Restaurants wohl kaum bekannt sein ;) -, sondern um die rein juristische Beurteilung)

Gruß
Oettinger

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#21
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Oettinger,

grundsätzlich gilt es auch für internationale Filialen, sofern diese dem gleichen Unternehmen angehören.


Beste Grüße,

- Rönner -

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