hallo bräuchte dringend eine info zu vollgendem fall.
Ich war in einer kneipe und wurde vorerst tätlich von einem nazi angegriffen hatte versucht vorerst den streit zu schlichten dazu kam es aber nicht,die ausseinander setzung folgte auf der herren toilette fort und endete in einer schlägerei zwischen mir und zwei beteiligten,wobei der eine ( will ihn mal als rechten bezeichnen) eine platzwunde erlitt und in seiner Aussage
einen gefählichen gegenstand angegeben hat,mit dem ich ihm die platzwunde zugefügt haben soll.
das verfahren wäre eingestellt worden wenn ich 300€ an die krebshilfe gezahlt hätte,die aber leider nicht zahlen kann weil ich nur ein azubi bin.wobei ich noch hinzufügen möchte das ich anhand von zeugen die sich lichtbilder von 4 personen anschauen sollten worunter ich auch war und mich nicht erkannt hatten.
gestern kam der brief nach wohlgemerkt zwei jahren endlich ins haus und laut anklageschrift muss ich vorm gericht wegen gefährlicher körperverltzung mit einem gegenstand rechtfertigen.
was kann auf mich zu kommen?
sollte ich mir einen anwalt nehmen?
bitte um rat und tipps?
danke euch oder IHNEN-)
gefährliche körperverltzung mit einem gegenstand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gef. KV hat eine Mindest(!)strafandrohung von 6 Monaten Freiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung. Mit der § 153a StPO
- Einstellung wären Sie sehr, sehr gut bedient gewesen. Sie hätten eine Ratenzahlung oder auch Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen können. Mit viel Glück können Sie evtl. vor Gericht erreichen, dass dieses Einstellungsangebot noch mal wiederholt wird, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihnen nicht bewußt/bekannt war, dass Sie die 300,00 nicht auf einmal zahlen müssen. Ein Anwlat könnte da hilfreich sein, kostet aber natürlich auch Geld.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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