gefährliche körperverletzung!!!!

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche körperverletzung!!!!

hallo...
letztes jahr hatte ich ein unschönes gespräch mit meiner nachbarin,die mich schon seit über einem jahr terrorisiert.bei dem gespräch ist sie handgreiflich geworden und hat mir mit dem haustürschlüssel ein 1,5 cm lange risswunde beigefügt die ärztlich versorgt werden musste.ich hatte keine zeugen.polizei war vor ort und hat strafanzeige gestellt.nach der tat ist meine nachbarin zur Polizei gefahren und hat auch strafanzeige gestellt ...ich hätte sie die treppe runter gestossen.danach ist sie in urlaub geflogen.beide strafanzeigen wurden vom oberamtsanwalt wegen geringfügigkeit eingestellt!!!!....ihr anwalt hat wohl beschwerde eingereicht( hat dem oberamtsanwalt 6 briefe geschrieben).jetzt hat MICH der staatswalt wegen gefährlicher körperverletzung angeklagt,obwohl es keine zeugen und keine neuen beweismittel gibt!!!!im august hat es vater staat wegen geringfügigkeit eingestellt und jetzt bin ich angeklagt...wie kann sowas sein???...
wer kann mir das erklären???
gruss..kirsche

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
obwohl es keine zeugen


Das (mutmaßliche) Opfer ist doch Zeuge.

quote:
wie kann sowas sein?


Die Beschwerde war erfolgreich. Und? Das bedeutet weder, daß du jetzt zwingend verurteilt wirst, noch, daß eine Beschwerde von dir gegen die Einstellung *deiner* Anzeige erfolglos bleiben würde.

"Wegen Geringfügigkeit eingestellt" widerspricht ja ein wenig der Anklage wegen gefährlicher KV, denn eine solche ist per definitionem niemals "geringfügig".

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#2
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo jennifer...
es ist aber so!!!....als erstes wurde die strafanzeige wegen geringfügigkeit vom oberamtsanwalt nieder gelegt.das ist ja das was ich nicht verstehe.jetzt ist es plötzlich gefährliche körperverletzung.du hast recht sie selbst ist IHR einziger zeuge.keiner hat gesehn wie ich sie angeblich die treppe runter gestossen haben soll und wie sie mir die risswunde zugefügt hat,das hat auch keiner gesehn ausser ich.sie hat ja behauptet ich hätte mir die risswunde selbst zugefügt.

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#3
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

....so hiess es....das ermittlungsverfahren wird eingestellt weil kein öffentliches interesse vorliegt.....ich verweise sie hiermit auf den privatklageweg..usw....
zuerst kein öffentliches interesse und jetzt plötzlich gefährliche körperverletzung,das erscheint mir doch etwas kurios,oder sehe ich das falsch???

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

normalerweise gibt es gegen eine Einstellung nach 153 (geringfügigkeit) überhaupt keine Möglichkeit zur Beschwerde. Eine Beschwerderecht hat man nur, wenn das verfahren nach § 170 II StPO (mangelnder Tatverdacht) eingestellt wurde.

Möglicherweise ging die StA von einer einfachen Körpervelretzung aus. Möglicherweise hat dann der Anwalt (ggf. im Rahmen einer neuen Strafanzeige) die StA überzeugt, dass nicht nur eine einfache Körperverletzung, sondern eine gefährliche Körperverletzung vorliegt.



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"justice"

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#5
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hi justice..
das ist es ja...es wurde keine neue strafanzeige gestellt.ich wurde auch nicht verhört..musste meine aussage nochmal schriftlich machen.wie gesagt...im august wurde das ermittlungdverfahren wegen keinem öffentlichen interesse niedergelegt,trotz keiner neuen beweise und zeugen bekam ich jetzt die anklageschrift.ist doch komisch!!!!

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#6
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
(ggf. im Rahmen einer neuen Strafanzeige)

es wurde keine neue strafanzeige gestellt


Das ist ja auch nicht notwendig; selbstverständlich kann man auch eine bereits gestellte Strafanzeige (hier ja wohl eher ein Strafantrag) nachträglich präzisieren oder ergänzen.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es, denn gegen die Einstellung mit Verweisung auf den Privtklageweg wäre -als solches- auch gar keine Einstellungsbeschwerde (Klageerwingungsverfahren) möglich gewesen, da die bei privatklagefähigen Delikten nicht eröffnet ist.

Die StA hat eine einfache KV eingestellt und der Anwalt hat die StA davon "überzeugt", dass die vorgeworfene Handlung nicht nur eine einfache KV darstellt, sondern eine gefährliche KV. Und diese hat die StA nun angeklagt. Das ist insoweit nichts Besonders.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#8
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bob....
mit was hat er ihn überzeugt??....es gbt keine neuen zeugen ,keine neuen beweise...es ist alles gleich geblieben.ausser das er dem staatsanwalt 6 briefe geschrieben hat.war eben beim anwalt,der hatte akteneinsicht.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
mit was hat er ihn überzeugt??


Hellsehen kann ich auch nicht ;)

Vermutlich hat er in seinen 6 Briefen dargelgt, dass der Sachverhalt anders zu würdigen ist, als der (erste) Amtsanwalt das getan an. Und dessen Vorgesetzter hat sich anscheinend dieser Meinung angeschlossen und nicht der seines Untergebenen.

Aber: Wie ja auch bereits gesagt wurde: Eine Anklage ist noch keine Verurteilung.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#10
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich muss nochmal nerven,bob.das ist ja das komische!!..der gleiche oberamtsanwalt der das niedergelegt hat,DER hat jetzt die anklage erhoben.nicht sein vorgesetzter,es ist derselbe oberamtsanwalt!!

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...ich hätte sie die treppe runter gestossen <hr size=1 noshade>


Da man bei einem Treppensturz durchaus zu Tode kommen kann (Genickbruch z.B.), könnte das hier schon eine gefährliche Körperverletzung sein gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB . Dazu müsste man den Treppensturz als eine "das Leben gefährdende Behandlung" subsumieren. Das ist zumindest denkbar.

An dem Verfahren ist auch wirklich nichts sooo besonderes. das Verfahren wurde wegen einfacher KV eingestellt, dann hat der Anwalt lang und breit argumentiert, dass es keine einfache, sondern eine gefährliche KV war, und der Staatsanwalt hat es sich dann eben anders überlegt und Anklage erhoben. Es kommt durchaus vor, dass sich die Justiz auch mal von fleißigen Anwälten überzeugen lässt... ;)



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"justice"

-- Editiert am 02.02.2010 14:16

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#12
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

werd jetzt auch mal 6 briefe an den oberamtsanwalt schicken...vielleicht hat das ja wirkung...g*....wenn es net so traurig wäre müsste ich echt lachen.es kann also jeder mit dem man sich net versteht behaupten,man hätte ihn die treppe runter gestossen,weil man zu fällig auch im treppenhaus war.meine andere nachbarin hat sie ja noch im treppenhaus gesehn,wie sie ohne ersichtliche verletzungen die andere treppe runter ging und mit dem auto wegfuhr um nach spanien in urlaub zu fahren.die nachbarin hat gesehn wie ich am bluten war usw.also..ich versteh die welt nicht mehr.

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#13
 Von 
kirsche63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke bob und justice für ihre antworten!!!
lg

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
das ist ja das komische!!..der gleiche oberamtsanwalt der das niedergelegt hat,DER hat jetzt die anklage erhoben.nicht sein vorgesetzter,es ist derselbe oberamtsanwalt


So läuft das in der StA. Cheffe sagt "Einstellung war blöde, erhebe Anklage" und Staatsanwalt tut, was Cheffe sagt. Auch wenn er selbst vorher von einer Anklage absehen wollte, er hat nun mal eine klare Anweisung, doch anzuklagen.

quote:
werd jetzt auch mal 6 briefe an den oberamtsanwalt schicken...vielleicht hat das ja wirkung


Wenn bereits Anklage erhoben ist, wird diese kaum ohne weitere Ermittlungen wieder eingestellt, nur weil du Briefe schreibst.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
es kann also jeder mit dem man sich net versteht behaupten,man hätte ihn die treppe runter gestossen


Es wurde ja jetzt schon x-mal gesagt, dass eine Anklage noch keine Verurteilung ist. Ob der Tatbestand verwirklicht ist oder nicht, wird sich in der Hauptverhandlung zeigen. Wenn die Anzeigeerstatterin tatsächlich vorsätzlich und wider besseren Wissens Anzeige erstattet hat, dann droht ihr anschließend selbst ein Verfahren.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
ich muss nochmal nerven,bob.das ist ja das komische!!..der gleiche oberamtsanwalt der das niedergelegt hat,DER hat jetzt die anklage erhoben.nicht sein vorgesetzter,es ist derselbe oberamtsanwalt!!


Ja, normal - weil er die Anweisung dazu von seinem Vorgesetzten bekommen hat (oder weil er sich selbst durch die neue Argumentation des Anwalts hat überzeugen lassen).


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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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