hallo
wenn jemand freigesprochen wird dann ist doch bewiesen das der jenige nichts damit zu tuhn hat und frei ist oder??
muss ein freispruch nach der verhandlung aus allen registern gelöscht werden sprich
Staatsanwalt ,
erziehungsregister und im Kps??
kann man die löschung selbst beantragen?
und wie ist der § für Freispruch (bsp: § 242 = Diebstahl)
LG
Muss ein Freispruch aus allen Registern gelöscht werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es genügt für einen Freispruch, dass der Angeklagte nicht zweifelsfrei als Täter der Taten, in denen er angeklagt ist, überführt werden kann. Sollte es jedoch einen noch nicht angeklagten oder durch die Verhandlung hervorgerufenen einen neuen Tatverdacht geben, so kann er deswegen durchaus in Untersuchungshaft kommen.
Ein Freispruch kommt nicht Erziehungs- und/ oder Bundeszentralregister, es sei denn er erfolgt wegen fehlender Schuldfähigkeit. Die Daten im Zentralregister der Staatsanwaltschaften sind nach §494 STPO nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft
zu löschen.
Im Strafgesetzbuch gibt es für Freispruch keinen Paragraphen und es ist auch nötig, zu einer Paragraphennummer immer das Gesetz zu nennen. Diebstahl findet sich unter §242 STGB, in der STPO findet man unter dieser Nummer folgendes:
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.
-- Editiert von DanielB am 30.10.2004 17:45:43
dann ist doch bewiesen das der jenige nichts damit zu tuhn hat
Es gibt Freispruch aus Mangel an Beweisen und Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Im ersteren Fall (der ist die Regel) kann man durchaus noch von dem Geschädigten zivilrechtlich erfolgreich verklagt werden, weil dort im Gegensatz zum Strafrecht kein "in dubio pro reo" herrscht.
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