fragen zur Anzeige

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
anonym791
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
fragen zur Anzeige

Hallo Leute
Bin 17 Jahre und meine Eltern haben eine Brief zur anzeige bekommen,da steht nur drinnen meine mutter ist als zeuge angeladen und ich solle mitkommen
Jedoch ist die anzeige von 500km weiter weg und ich habe echt keine ahnung was das sein könnte
Bin ich jetzt angeklagter und es steht da nicht dran,da ich minderjährig bin oder würde dann schon angeklagter dranstehen?
habe ziemlich angst ich hoffe ich könntet mir helfen! :(
mfg

-- Editiert von Moderator am 05.06.2015 14:20

-- Thema wurde verschoben am 05.06.2015 14:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wer angeklagt wird, erhält auch eine entsprechend deutlich formulierte Anklageschrift bzw. geht diese bei minderjährigen Kindern (auch?) an die Eltern. Vor allem aber wird man lange vor einer Anklage als Beschuldigter über Vorwürfe informiert. Ihrem Post kann man ja nicht ansatzweise entnehmen, worum es geht und warum die Staatsanwaltschaft auf die Idee kommen würde, Sie anzuklagen. Entweder Sie oder die Mutter werden doch wohl wissen, ob man sich in der Vergangenheit etwas zu Schulden hat kommen lassen oder sonst irgendwie etwas mit der Polizei zu tun gehabt hat.

Wenn Sie von vornherein so schlimme Befürchtungen haben und der Port des Geschehens 500km weit weg liegt, rate ich jetzt mal ins Blaue hinein und vermute, dass Sie da irgendeinen Unfug über das Internet angestellt haben. Das erklärt zugleich, warum man die Mutter als Zeugin haben möchte, die soll dan wohl etwas zur Nutzung des Internetzugangs sagen. Was das genau sein könnte, müssten Sie selber wissen. Eigentlich sollte sich das dann aber auch aus dem Brief ergeben.

Vielleicht erzählen Sie doch erstmal die Vorgeschichte und fragen nach, von wem dieser Brief überhaupt kommt und wo Sie mit Mutti zusammen erscheinen sollen. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wir befinden uns hier im Vorverfahren, so dass Sie dann als Beschuldigter bezeichnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anonym791
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm also im Brief stand halt Kripo,dass ich da hin sollte.
Und im Inet.. Ich kann mich an nix schlimmes erinnern.
Um ehrlich zu sein hab ich trotzdem richtig Angst da ich noch nie was mit der Polizei zu tun hatte
Zwar stehe ich nicht als angeklagter drinnen
Aber dieses "nehmen Sie ihren Sohn bitte mit" macht mir Sorgen da nur ich als Sohn dastehe und mein Bruder nicht,der zwar schon 20 ist...
Also kann ich als Angeklagter rechnen oder es sicher ausschließen?
Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wenn der Brief von der Kripo kommt, dann müssen Sie (oder die Mutter) da schonmal nicht hinfahren. Wenn Sie den Ermittlungsgegenstand in Erfahrung bringen oder dazu Stellung nehmen wollen, können Sie auch einen Anruf versuchen oder einfach hinschreiben. Ebenso kommt eine Vernehmung bei der örtlichen Polizei in Betracht. Sowieso muss eigentlich niemand etwas dazu sagen, wenn man mal annimmt, dass irgendwer in der Familie verdächtigt wird. Wie dieser Verdacht lautet, sollte sich aber eigentlich auch aus dem Schreiben ergeben. Da soll wirklich nur die Einladung stehen und keine Begründung oder gar ein Gesetz?

Sie müssen sich nunmal fragen, was die denn realistischerweise von Ihnen wollen könnten. Vieleicht gibt es auch nur ein großes Missverständnis. Hier kann Ihnen dazu aber keiner etwas sagen. Es ist auch die Aufgabe der Eltern, das in Erfahrung zu bringen. Da hier zunächst nicht erklärlicherweise die Mutter um eine Zeugensaussage gebeten wird, kann das ganze verfahren sich auch um diese drehen. Dann wäre nur die Frage, warum die mit Ihnen sprechen wollen. Aber das kann hier keiner wissen, wenn Sie selber überhaupt keinen Anhaltspunkt haben. Wer etwas wissen könnte, wäre die Mutter. Zumindest könnte diese das eben in Erfahrung bringen.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Also ich würde vermuten, dass über das Netz etwas gelaufen ist, von dem die Polizei annimmt, dass es strafrechtlich relevant ist. Unklar ist aber noch, wer eigentlich Beschuldigter ist. Das wollen die Polizisten wohl in einer Vernehmung herausfinden.
Und ihre Mutter soll mit weil der Anschluss vermutlich über sie läuft, ihr die Umstände aber nicht zuzuordnen sind.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Da ging es um eine Datei, die strafrechtlich relevant sein konnte. Empfangen hatte diese (unverlangt) mein minderjähriges Kind. Da aber der Telefonanschluss (Handy) auf mich lief, wurde ich angeschrieben. Ich habe einfach die Nummer auf dem Schreiben angerufen und nachgefragt, worum es überhaupt ging. Der Polizist meinte auch gleich, dass er schon sicher anzunehmen sei, dass die Datei von Kindern an Kinder gesendet wurde, jedoch ich als Anschlussinhaber und Erziehungsberechtigter angeschrieben wurde.
Irgendwie kam es aber nie zu einem Termin. Mal konnten wir nicht, dann der Polizist. irgendwann verlief die Sache im Sande, zumal vermutlich alle potentiellen Beschuldigten ebenfalls strafunmündig (unter 14) gewesen wären.

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