PC Tatwerkzeug - wann kriege ich ihn wieder?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Müller
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
PC Tatwerkzeug - wann kriege ich ihn wieder?

Hallo, ich wurde wegen übeler nachrede angezeigt weil ich im internetforen etwas über eine Person die ich nie persönlich getrofen habe verbreitet habe .Mein PC wurde vor 2 monaten beschlagnahmt. Ich war schon deswegen bei der Polizei und habe eine Ausage gemacht und mich entschuldigt. Jetzt habe ich und eie Freundin einen Brief erhalten dass wir je 460 zahlen mussen obwol wir jede nur 340 ALG II (ohne miete) euro zum leben haben.Muss ich jetzt die straffe akzeptieren ist das normal? Und was ist mit meinem PC wann kriege ich ihn wieder? Sobald ich die Strafe bezahlt habe?
In dem Brief steht :Der sichergestellte PC wird als Tatwerkzeug eingezogen.
Habe vor diesem Brief noch eine Quittung bekommen da steht : Sicherstellung Beschlagnahme gemäß Verzeichnis der sicherstellten / beschlagnahmten Gegenstände.
Und mehr steht da nicht was heisst das genau? Ich habe meine ganzen privaten sachen auf dem PC (fotos bewerbungen einfach alles...)ich war auch nicht vorbestraft
Vielen dank im voraus.

-- Editiert von müller am 28.07.2006 18:27:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

"würde ich, wenn Sie sich nicht schon anders eingelassen haben behaupten, daß Sie die tat von einem internetkaffee aus begangen haben".....
.....wenn dem tatsächlich so gewesen ist. Ansonsten ist das ne falschaussagen, die mittels ip innerhalb von ca 30 Sekunden nachvollzogen werden kann! Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Müller
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber schon alles zugegeben.Gibt es überhaupt keine möglichkeit meinen PC wieder zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie können Rechtsmittel gegen die Einziehung einlegen (hier wohl 'Einspruch' gegen den Strafbefehl). Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi. Ach ja, hatte ich vergessen, er war ja beschuldigter....
Nun, aber ich denke, wenn er leugnet, wird man ohne zweifel nachweisen können, DASS der Pc Tatwerkzeug war.... dürfte kein thema sein... eben durch ip adresse.... ist ja keine grosse sache, sogar ich kann mit programm von jedem xbeliebigem die ip gucken.... von daher: EInfach die wahrheit sagen, so wie es war, und nicht irgendwie versuchen sich da rauszumogeln, das sind keine guten tipps.... wenn der richter das nämlich spitzkricht, was er zweifelsohne spitzkricht, bei soner tat, dann ist es wohl mit der sympathie aus! und mit ner milden strafe! von daher: Im Prinzip sind sie ja selbst schuld, wenn sie sowas machen, also auch mit den konsequenzen rechnen! Und nicht versuchen, sich unschuldig zu machen, wo keine unschuld ist! Gruss

-- Editiert von johnny112 am 28.07.2006 23:11:00

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Müller
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

durch die IP adresse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.345 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen