bin ab donnerstag für 2 monate in haft. habe noch 2 bewährungen offen. es ist aber noch kein bewährungswiderruf eingegangen. wie hoch ist die chance pünktlich in 2 monaten draußen zu sein. 2. frage: gilt bei den 2 monaten überhaupt schon die 2/3 regelung? wie kann ich eventuelle Bewährungswiderrufe abwenden?. demnächst soll die hochzeit von mir und meiner freundin statt finden und arbeit hab ich auch in 2 monaten wieder.
ich wäre für absolut jede antwort sehr dankbar!!!!
-torsten-
frage!!!
21. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2004 | 19:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
frage!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2004 | 20:07
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 20x hilfreich)
Nein, Torsten, für eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten gibt es keine 2/3-Regelung (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB
).
Wegen der weiteren "offenen" Bewährungsstrafen besteht eine große Gefahr, dass auch sie widerrufen werden.
Sie sollten den Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der ihre Interessen wahrnimmt.
-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten