frage!!!

21. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
tag_mclaren
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
frage!!!

bin ab donnerstag für 2 monate in haft. habe noch 2 bewährungen offen. es ist aber noch kein bewährungswiderruf eingegangen. wie hoch ist die chance pünktlich in 2 monaten draußen zu sein. 2. frage: gilt bei den 2 monaten überhaupt schon die 2/3 regelung? wie kann ich eventuelle Bewährungswiderrufe abwenden?. demnächst soll die hochzeit von mir und meiner freundin statt finden und arbeit hab ich auch in 2 monaten wieder.

ich wäre für absolut jede antwort sehr dankbar!!!!
-torsten-

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

Nein, Torsten, für eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten gibt es keine 2/3-Regelung (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB ).
Wegen der weiteren "offenen" Bewährungsstrafen besteht eine große Gefahr, dass auch sie widerrufen werden.
Sie sollten den Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der ihre Interessen wahrnimmt.

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"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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