falsche Vertragsmerkmale angeben - Betrug?

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)
falsche Vertragsmerkmale angeben - Betrug?

Hallo,
ich wollte mal gerne wissen, wie es aus strafrechlicher Sicht ist, wenn man z.B. beim Vertragsabschluss einer Kfz-Versicherung bewusst falsche Angaben macht, die sich vergünstigend auf den Beitrag auswirken. Es ist halt so, dass die Versicherung weniger Geld bekommt, als diese eigentlich kriegen sollte, sodass ihr ein Schaden entsteht. Mir ist bekannt, dass der Straftatbestand des Versicherungsbetruges dann erfüllt ist, wenn man unter Angabe falscher Tatsachen Leistungen von der Versicherung erhält.
Aber gilt der Betrug auch dann, wenn man zu Unrecht zu niedrige Beiträge entrichtet, OHNE dass man einen Cent von dieser als Versicherungsleistung bekommt?
Ich habe im Internet nichts darüber gefunden. Wenn hier jemand der Ansicht ist, dass dabei auch Versicherungsbetrug vorliegt, dann sollte er durch Quellenangaben aus dem Internet belegen. Denn dafür müssten schon längst Urteile geben.

Grüße


-- Editiert maserati am 05.01.2015 23:14

-- Editiert von Moderator am 05.01.2015 23:24

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2015 23:24

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Aber gilt der Betrug auch dann, wenn man zu Unrecht zu niedrige Beiträge entrichtet, OHNE dass man einen Cent von dieser als Versicherungsleistung bekommt? Na sicher - durch das Entrichten von niedrigeren Beiträgen hat man einen finanziellen Vorteil. Und schon hat man alle Merkmale des § 263 zusammen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:

Na sicher - durch das Entrichten von niedrigeren Beiträgen hat man einen finanziellen Vorteil. Und schon hat man alle Merkmale des § 263 zusammen.


Von wegen. Da man niedrigere Beiträge entrichtet, stehen somit niedrigere Versicherungsleistungen im Schadensfall. Dabei würde ganz im Gegenteil die Versicherung profitieren, und der Versicherte verlieren.
So sehe ich das.

Außerdem fehlt hier der Verweis auf ein einsprechendes Urteil.



-- Editiert maserati am 05.01.2015 23:26

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Außerdem fehlt hier ein Verweis auf ein Urteil. Sie können ja gern ein gegenteiliges Urteil posten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir ist bekannt, dass der Straftatbestand des Versicherungsbetruges dann erfüllt ist, wenn man unter Angabe falscher Tatsachen Leistungen von der Versicherung erhält. <hr size=1 noshade>

Wenn die Versicherung den Vertrag akzeptiert, erhält man ja bereits eine entsprechende Leistung.

Durch das entrichten von niedrigeren Beiträgen durch hat man einen rechtswidrigen Vermögensvorteil und schädigt das Vermnögen eines anderen.
Und falsche Angaben erfüllen "Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
guest-12328.01.2016 15:58:08
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 41x hilfreich)

Immer noch keine Belegung der Behauptung durch Verweis auf das entsprechende Urteil.
Erster Satz bei Wikipedia:
"Versicherungsbetrug sind alle Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen ."
Wobei Versicherungsleistung mit der Zahlung ab einem Cent gilt.

Ich werden demjenigen erst dann mit derartiger Meinung Glauben schenken, wenn er mir auf ein Urteil verweist, wo jemand nur wegen zu Unrecht entrichteter niedrigerer Versicherungsbeiträge belangt wurde. Und ohne einen Cent von der Versicherung kassiert hat oder wollte.


-- Editiert maserati am 05.01.2015 23:58

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wikipedia ist eher keine gute Grundlage für juristische Definitionen.



quote:<hr size=1 noshade>Immer noch keine Belegung der Behauptung durch Verweis auf das entsprechende Urteil. <hr size=1 noshade>

Die kann Dir bestimmt einer der Profis hier: http://frag-einen-anwalt.de/ aus einer der kostenpflichtigen Datebanken heraussuchen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich werden demjenigen erst dann mit derartiger Meinung Glauben schenken, wenn er mir auf ein Urteil verweist, wo jemand nur wegen zu Unrecht entrichteter niedrigerer Versicherungsbeiträge belangt wurde. Und ohne einen Cent von der Versicherung kassiert hat oder wollte. Es ist völlig schnuppe, ob Sie hier irgendwem Glauben schenken, aber Ihr anmaßendes Auftreten nervt. Und darum ist hier jetzt zu.

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