eventuelle Anzeige wegen Betrug (Deutsche Bahn)

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kerzenstaender
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eventuelle Anzeige wegen Betrug (Deutsche Bahn)

Hallo!
Mein Problem ist, dass ich beim Bahn fahren kontrolliert wurde und somit meine Fahrkarte vorzeigte. Es war das Schülerplusticket, da ich auch noch 16 bin und Schülerin. Dieses Ticket gehörte aber ursprünglich meinem Bruder, der dieses jedoch nicht mehr benötigte, da er bereits auto fahren kann, somit dachte ich, dass man innerhalb der Familie das dann trotzdem benutzen darf. Dies war jedoch wie ich festellte sehr naiv gedacht! Denn ich wurde wie gesagt kontrolliert und man verlangte meinen Ausweis, daraufhin sagte ich sofort, dass das nicht mein Ticket ist, sondern meines Bruders. Der Kontrolleur meinte dann, dass man das Ticket nicht überschreiben darf und ich somit schwarz gefahren bin. Ich sagte ihm, dass es mir nicht bewusst war, dass dies innerhalb der Familie nicht benutzt werden darf, wenn auch selbst noch Schülerin ist. Er sagte daraufhin, dass ich aufjedenfall die 40 Euro bezahlen muss und dazu eventuell noch eine Strafanzeige wegen Betrugs auf mich zu kommen würde.
Die 40 Euro kann ich ja nachvollziehen und irgendwie hab ich die Bahn auch betrogen, aber nicht bewusst - wirklich! - Ich habe ja auch erst gar nicht versucht irgendwie zu sagen, dass ich mein Ausweis vergessen habe oder ähnliches, sondern direkt zugegeben, dass das nicht mein Ticket wäre. Der Kontrolleur meinte auch, dass sich dies strafmildernt auswirken könnte.
Meine Frage ist jetzt aber womit habe ich zu rechnen? und wie muss ich jetzt reagieren oder muss ich erst reagieren,wenn ich ein Schreiben bekomme?

Vielen Dank schon im Vorraus für alle Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich sehe hier keinen Betrug. Das würde voraussetzuen, daß Du - wie Du das schon erkannt hast - versucht hättest, dem Kontrolleuer weiß zu machen, daß das Dein eigenes Ticket ist. Das hast Du ja nicht getan, sondern von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Damit ist es dann "nur" Schwarzfahren, wobei dies genau genommen auch nicht der Fall ist, da Du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Aber das wird Dir vermutlich eh keiner glauben. Im übrigen ist es vermutlich relativ egal, welche der Straftaten es nun war, die Strafe wird vermutlich ziemlich gleich ausfallen - sofern es denn überhaupt eine gibt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Kerzenstaender
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Zu mir meinte nur der Kontrolleur, dass es halt nicht aufgefallen wäre, wenn er nicht nach meinem Ausweis gefragt hätte und deswegen wäre es halt eventuell Betrug. Ich habe echt Angst was jetzt auf mich zukommen könnte!
Bin bisher noch nicht vorbestraft und wurde auch noch nie beim Schwarz fahren erwischt, weil ich zuvor auch noch nie schwarz gefahren bin und diesesmal auch nicht wirklich bewusst! :(

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, wenn Du das erst aufgeklärt hast, als die Frage nach dem Ausweis kam, stellt sich das schon etwas anders dar.. Aber ist wie gesagt auch herzlich egal. Wenn Du vorher noch nicht aufgefallen bist, gibts vermutlich nur nen bösen Brief von der Staatsanwaltschaft und dann wars das auch. Maximal kommen da 10 Sozialstunden bei raus. Also alles noch zu verkraften ;)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Kerzenstaender
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke :-)
Wenn ich dann zum Beispiel 10 Sozialstunden machen müsste, wird das irgendwo eingetrage, sodass ich dann irgendwie vorbestraft bin und somit dann auch Folgen für meine Zukunft haben könnte?
Tut mir Leid, ich kenne mich da überhaupt nicht aus! :)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es wird nur ins Erziehungsregister eingetragen. Das hat weiter keine Auswirkungen auf die Zukunft und vorbestraft bist Du auch nicht. Nur, wenn Du noch öfter auffällst, dann wird man sich wieder dran erinnern ^^

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Kerzenstaender
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut! :-)
Das wird mir sicherlich nicht nochmal passieren! :)
Vielen Dank ..

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Naja, wenn Du das erst aufgeklärt hast, als die Frage nach dem Ausweis kam, stellt sich das schon etwas anders dar..


Selbst dann würde ich hier keinen Betrug sehen, da der Schwarzfahrer kein Garant der Verkehrsbetriebe ist. Eine Täuschung durch Unterlassen scheint daher m.E. eher fernliegend.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

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