ettikettenschwindel Betrag 0,50 Euro

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
zere
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ettikettenschwindel Betrag 0,50 Euro

Habe ein Ettikett vertauscht von 0,99 auf 0,49. bin erwischt worden.
Bin über 18 Jahre, nicht vorbestraft, absolut noch nie aufgefallen.
mit welcher Strafe muß ich rechen?
Bearbeitungsgebühr von 50 Euro habe ich bezahlt, Brief vom Staatsanwalt ist auch schon da.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zere
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte gebt mir eine Antwort, bin schon total verzweifelt!

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#2
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ist meiner Tochter auch schon passiert, Sie mußte 2 Wochen im Altersheim aushelfen, weil Du ja noch 18 bist geht es zum Jugendgericht.
also schlimm ist es nicht, aber warum machst Ihr sowas, wegen 0,99,-


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zere
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber ich bin -> über 18 Jahre, d.h. mit Altersheim glaub ich nicht, dass die Sache gegessen ist.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielleicht können/wollen Sie mitteilen, was Staatsanwalt geschrieben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielleicht können/wollen Sie mitteilen, was Staatsanwalt geschrieben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zere
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment kann ich leider nicht genau sagen, was er geschrieben hat, weil der Brief an meine Eltern (1.Wohnsitz) geschickt wurde und ich in einer anderen Stadt studiere.
Es stand wohl etwas von Betrug drin und dass ich 2 Wochen Zeit hätte den Brief ausgefüllt zurückzuschicken.
1.Muß ich auf irgendetwas achten?
2.Kann die Sache vor Gericht kommen, sprich 3.kommt es zu einer Verhandlung?
4.Was kommt maximal auf mich zu?
5.Steht was im Führungszeugnis?

Danke Zere

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

1. wenn Sie in einer Ausbildung sind, sollten Sie den mtl. Verdienst mitteilen.
2. + 3. + 4. Wahrscheinlich nicht, eventuell Geldstrafe durch schriftlichen Strafbefehl.
5. höchst unwahrscheinlich



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#8
 Von 
zere
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Verfahren wurde eingestellt. Wegen § 153. Was bedeutet das?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ist bei einem Wiederholungsfall allerdings nicht noch einmal möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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