erziehungsregister und löschung?

23. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lanki2000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
erziehungsregister und löschung?

Hallo ich habe da eine frage zum erziehungsregister. ich habe gelesen das mit volendung des 24 lebens jahres der register gelöscht wird, wenn man nicht zu einer jugendsraffe oder ein straff aresst veruhrteilt wurde.

meine frage ist jetzt: ich bin 2004 zu 2 wochen daueraresst veruhrteilt wurden da war ich 20 jahre alt kurz vor mein 21 gebrustag. das heist das bei mir der erziehungregister mit der vollendung meines 24 lebensjahres nicht gelöscht wurde und immer noch besteht. wird mir dann vorgericht diese straftat als vorstraffe vorgehalten? eben so wurden vorher viele verfahren gegen mich eingestelt. die wurden mir bei der gerichtsverhandung auch vorgehalten wo ich zu 2 wochen dauerarrest veruhrteilt wurde stehen diese einstlung dort auch drine ?

wenn ich also jetzt vorgerricht stehe werden die mein erziehungsregister verlesen? und dort dann merken das ich damit einschlägig vorbestraft bin und mir somit ein schlimmers urteil verhängen als jemand ohne vorstraffen ?

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
ich habe gelesen das mit volendung des 24 lebens jahres der register gelöscht wird, wenn man nicht zu einer jugendsraffe oder ein straff aresst veruhrteilt wurde.


Du bist nicht zu einem Strafarrest verurteilt worden. Im Jugendrecht wird man nicht zu einem Strafarrest verurteilt, sondern zu einem Jugendarrest (abgesehen davon, dass Jugendstrafe und Strafarrest auch nicht ins Erziehungsregister kämen, sondern ins BZR).

Eine Verurteilung zu Jugendarrest hemmt die Löschung des Erziehungsregisters nicht. Es wurde -auch bei Dir- mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
lanki2000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die antwort. mein problem ist nun ich werde wohl bald noch mal vor gericht gestellt bin jetzt 25 einhlab jahre alt und frage mich ob meine letzen strafraten vonn 2004 noch irgendwo zu finden ist. die von der polizei sagte das es für sie noch ersichtlich war das 2004 was vorgefallen ist. und was davor war auch.

wenn ich jetzt vor gericht stehe wegen dem geleichen mist den ich frühr gebaut habe muss ich dort angeben das ich vorbestraft bin ? haben die das überhaupt noch irgendwo stehen was ich mal gemacht habe? weil bei der lätzten verhandlung 2004 wurden mir auch alle sachen verlesen die eingestelt wurden wegen geringfügikeit. dort wurde aber soviel ich weiss der erziehungregister verlesen. ins gesamt bin ich 2002 2003 und 2004 zu 3 x 40 sozialstunden und einmal zu 2 wochen dauerareest veruhrteilt wurden.

naja im endeffekt ist meine frage wenn ich diese mal vorgericht stehe ob mir die alten taten verlessen werden und das vor werfen das ich einschlägig vorbestraft bin und somit schlimmer bestraft werde als ein erst täter `??

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

2004 wurden die Sachen noch verlesen, da sie zu der Zeit noch im Erziehungsregister standen. Heute stehen sie nicht mehr drin, werden daher auch nicht mehr verlesen und berücksichtigt.

Bei der Polizei sind sie noch gespeichert, dass hat aber mit der Gerichtsverhandlung nichts zu tun.

Es ist natürlich nie ganz ausgeschlossen, dass der Richter auf "Umwegen" von den Sachen erfährt und sie für sich mit berücksichtigt. Offiziell darf er das jedoch nicht und auch inoffiziell ist die Chance relativ gering, dass es passiert. Insofern wärst Du jetzt wieder "Ersttäter"

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#4
 Von 
lanki2000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo also ich war heute bei der polizei zur vernehmung und die hat mir alles noch mal vorgelessen im schnell durchlauf was ich so gemacht habe. sie wueste auch das ich vorm jugendrichter standt. woher weiß die polizei das die verfahren eingestellt wurden und das ich mal vorm jugendrichter standt. ich mein wenn meine erziehungsregister gelöscht ist dürften die doch garnicht wissen das ich vorm jugendrichter gestanden habe.haben die sowas wie ihren eigenen register? oder steht das alles auch im bundes zentral register? so das man mir das vorhalten kann ich währe über eine antwort sehr dankbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lanki2000
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

kann mir keiner was dazu sagen ?

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