folgendes Problem:
Verurteilung im Feb 2002 nach $ 184c Abs 5 StGB zu 120 TS
im Führungszeugnis 2010 steht nichts drin
Was steht im erweiterten Führungszeugnis
und wenn etwas steht wie wirkt sich das auf meine Tätigkeit aus, also kann man gekündigt werden? kann man das Verlangen des erweiterten Führungszeugnisses noch hinauszögern?
es geht um eine Dummheit von vor 11 Jahren die erst 2002 eingestellt wurde kann man mir nach so langer zeit des tadellosen und gewachsenen Menschen immer noch diesen Fehler zur Falle machen?
-----------------
""
erweitertes Führungszeugnis wann gelöscht??
21. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2010 | 21:30
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
erweitertes Führungszeugnis wann gelöscht??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 21:50
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
im Führungszeugnis 2010 steht nichts drin
Was allerdings verwundert, da das normalerweise 15 Jahre drin steht.
Es sei denn, du bist damals noch nach Jugenrecht verurteilt wurden, dann nach 10 Jahren.
quote:
eingestellt wurde
Was denn nun, eingestellt oder verurteilt??
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
#2
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 21:55
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
ein Strafbefehl erging dazu
es war kein jugendrecht
und es geht bei mir um die Frage steht es noch im erweiterten Führungszeugnis?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 21:56
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 42x hilfreich)
http://www.moses-online.de/nachrichten/2010_04_17/das-%E2%80%9Eerweiterte-fuehrungszeugnis%E2%80%9C
-----------------
""
#4
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 22:24
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 211x hilfreich)
Dann stehts 15 Jahre drin, in beiden !
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
Und jetzt?
Schon
267.714
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten