schönen abend
ich hab mal eine frage mein freund hat ist in eine wohnung eingebrochen und diverse gegenstände mitgehen lassen und nun hat ihn die polizei erwischt und er hat auch schon gestanden nun wollte ich wissen mit was für einer strafe man schlimmstenfalls rechnen müsste oder was am naheliegensten ist was er bekommt er ist 18 jahre alt und ist leider auch schon vorbestraft....
mfg bitte um schnelle antwort...
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-- Editiert am 06.09.2009 01:35
Einbruch - 18 Jähriger - was blüht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Je nachdem mit was er wie vorbestraft wurde - mehr oder weniger. Schlimmstens Knast - was sonst.
quote:
mein freund
So versaut der auch dein Leben
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
quote:
Je nachdem mit was er wie vorbestraft wurde - mehr oder weniger. Schlimmstens Knast - was sonst.
Nicht ganz unrichtig. Der Rest ist allerdings völlig daneben.
Die Frage ist also erstmal weswegen Dein Freund vorbestraft ist.
Bei 18 jährigen kann noch das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn dies erfolgt ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe sprich Knast eher unwarscheinlich, da dafür die sog. schädlichen Neigungen zum Zeitpunkt der Tat als auch zum Erlass des erstinstanzlichen Urteils vorliegen müssen. Ob das so kann von hier nicht beurteilt werden. Ich halte es aber zumindest für fragwürdig.
Ich gehe bei der Anwendung von Jugendstrafrecht, je nach Vorstrafe von einem Wochenend bzw. Dauerarrest aus.
Sollte das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, wird wohl eine FS zur Bewährung 3-9 Monate dabei rumkommen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
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danke für die antworten besonders für die zweite ...das lässt die hoffnung wieder größer werden....
vllt nur noch zur information er ist wegen körperverletzung vorbestraft....
mfg mississunshine
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Naja, ob vorliegend schädliche neigungen vorliegen oder nicht, kann nach den bisherigen Angaben nicht gesagt werden. Aber wenn der Täter bereits im Alter von 18 Jahren einige Vorstrafen hat (vielleicht ebenfalls Vermögensdelikte), dann ist die Annahme schädlicher Neigungen nicht so weit hergeholt. Dann hat er nämlich die schädliche Neigung, fremdes Eigentum nicht zu respektieren.
Aber wie gesagt, es kommt auf die Art und die Menge der Vorstrafen an. Vielleicht erfahren wir diesbezüglich ja noch etwas mehr.
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"justice"
quote:
Dann hat er nämlich die schädliche Neigung, fremdes Eigentum nicht zu respektieren.
Das sehe ich dann auch so, nur muss diese Neigung dann zum Zeitpunkt der erstinsatzlichen Verurteilung auch noch vorliegen. Das nachzuweisen ist schwer. Insbesondere wenn keine erneuten Straftaten hinzukommen, und da die Hauptverhandlung i.d.R. 3-9 Monate nach der Tat stattfindet, sehe ich hier schon genügend Spiel keine Schädlichen Neigungen mehr festzustellen.
Nun dann wird es wohl auf den Freizeit, sprich Wochenendarrest oder Dauerarrest hinauslaufen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
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-- Editiert am 06.09.2009 11:56
--- editiert vom Admin
also hier die fehlenden informationen soweit ich informiert bin hat er eine vorstrafe wegen körperverletzung und ich weiß nicht ob das wichtig ist aber er und sein kumpel hatten auch den schlüßel von der wohnung ...und dann hab ich da noch eine frage besteht für mich die möglichkeit bei der verhandlung anwesend zu sein?
bin echt begeistert wie schnell man hier antworten bekommt vielen dank ....
mfg mississunshine
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--- editiert vom Admin
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