diebstahl betrieb Strafen?

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
kol90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
diebstahl betrieb Strafen?

hi,,habe mir bereits viel zu dem thema diebstahl auf dieser page durchgelesen, allerdings bleiben für mich immer noch fragen zu meinem fall offen speziell, was meine strafe angeht bzw. mit was ich rechnen muss.ich fing meine Ausblidung im jahr 2013 an als Fachkraft fuer Lagerlogistik. Meine Ausbildung war uebertrieblich das heist das ich meine ausbildungsverguetung von ca.320 Euro von der agentur fuer Arbeit bekam und in einem kooperationsbetrieb gearbeitet habe.Ca. 1 jahr später kam ein weiterer azubi in unser betrieb.Von dem Tag an seiner Ankunft lief es sehr schlecht. Ein paar wochen vergingen da versuchte mich der andere azubi mich anzustiften handys zu stehlen.ich sagte ihm jedes mal das selbe, das ich angst davor haette mein ausbildungsplatz zu verlieren. Ich hatte davor keine straftaten oder gleichen also ein sauberes Fuehrungszeugnis.Ein paar Monate vergingen da stiftete mich der andere azubi wieder an handy zu stehlen. Das war ungefahr gegen ende des Monats und sagte mir das ich nicht viel machen muesste als die geraete in die Mueltonne zu schmeißen und er den rest machen wuerde also die geraete zu stehlen ich wusste net wie er das gemacht hatte.Ich verdiente sehr wenig Moantlich und habe mich das verleiten lassen und das ging ein paar Monate so bis ein detektiv es merkte und den anderen anzubi und mich fristlos gekuenidigt worden sind.Nach ca. 4 Monate bekam ich ein Brief vom betrieb das ich ca.33.000 Euro an die Firma als enstandener Schaden ueberweisen soll.Ich bekomme im Moment nur 160 Euro vom Amt und lebe noch bei meinen Eltern.Und kann logisch die summe nicht zahlen. Ich weis auch net was der andere Azubi zahlen muss oder nicht.WIe muss ich vorgehen und was fuer Strafen drohen mir??ich bin 23 Jahre alt.Was passiert mit der Summe wenn ich sie net zahlen kann????Wuerde mich freuen wenn ich rrin paat antworten bekommen wuerde.Ist im Moment eine Katastrophale Situation fuer mich.Hab mich etwas rumgehoert das ich aufjedenfall einen Anwalt brauchen werde.Lg Kol


-- Editier von kol90 am 25.04.2016 21:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Ich weis auch net was der andere Azubi zahlen muss oder nicht


Fordern wird man wohl erst mal dasselbe von ihm (gesamtschulderische Haftung aus vors. unerlaubter Handlung), also den Gesamtbetrag.

Zitat:

ich bin 23 Jahre alt.


Wie alt genau zum Tatzeitpunkt?

Zitat:
Was passiert mit der Summe wenn ich sie net zahlen kann????


Irgendwann wirst Du pfändbares Einkommen haben. Das wird der Gläubiger dann pfänden. Das blöde für Dich ist, dass wenn der andere nicht zahlen kann, Du den Gesamtschaden zahlen müssen wirst (gilt anders herum natürl. genauso)

Strafrechtlich haben wir gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Diebstahl (hast ja sicher was vom Erlös abbekommen, und die Dinger nicht nur aus Nächstenliebe in die Mülltonne geworfen, oder?) in X Fällen. Pro "Mülltonnenwurf" = 1 Fall. Die Strafe hängt davon ab, wieviele Fälle da so zusammenkommen und von Deinem Alter zum Tatzeitpunkt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kol90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war 22 jahre alt.Und habe keine Vorstrafen gehabt bis zu dieser Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat:
Hab mich etwas rumgehoert das ich aufjedenfall einen Anwalt brauchen werde

Man sollte sich bewusst sein, das so ein Anwalt der einen vertritt in der Regel 600-800 EUR kostet. Man sollte also zusehen, das man über das Geld verfügt, wenn man einen beauftragt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von kol90):
Ich war 22 jahre alt.Und habe keine Vorstrafen gehabt bis zu dieser Sache.


Das ist schlecht. Dann wird es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe geben, wenn gewerbsmäßiger Diebstahl verurteilt wird (und das ist äußerst wahrscheinlich). Möglicherweise wird die zur Bewährung ausgesetzt. Über wieviele Handys, bzw. "Mülltonnenfüllungen" reden wir denn hier nun?

Anwaltsmäßig wird es wahrscheinlich sowiso auf "notwendige Verteidigung" rauslaufen, aufgrund einer Straferwartung von mehr als 1 Jahr (Anklage wird sicherlich zum Schöffengericht erfolgen)

2x Hilfreiche Antwort

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