cannabis verurteilung geringe menge...

18. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)
cannabis verurteilung geringe menge...

ich hatte eine gerichtsverhandlung mir wurde vorgewurfen fahren ohne führerschein, und btm besitz 0,12gramm cannabis.
ich bekahm einen pflichtverteidiger, der sagte btm würd auf jeden fall eingestellt oder sehr geringe strafe.
ich habe im ausland einen führeschein erworben hatte dort gewohnt , ich hatte vorher in bawürtenberg gewohnt da wurde mein
führeschein anerkannt nach dem umzug nach nrw wurde ich angeklagt wegen fahren ohne führerschein da die rechtsprechung
von bundesländern unterschiedlich war bis der europäische gerichtshof dies im april 2012 einheitlich als recht erkannt
hat.
die verhandlung zog sich fast 2 jahre hin wurde 5 oder 6mal ausgesetzt, hatte jedes mal neuen richter und staatsanwanlt,
ich hab dem richter aktenzeichen von deutschen gerichten und vom europäischen gerichtshof vorgelegt wo der führerschein
anerkannt wurde ,
der richter sagte dann zu mir , er wollte mich eigendlich freisprechen aber weil ich so frech bin würde er mich in jedem
fall verurteilen.
gestern hatte ich verhandlung,der richter wollte mich wegen fahren ohne führerschein verurteilen , aber dann sagte er da ist ja noch
eine 2. seite in der akte und wurde in der hinsicht freigesprochen, aber wurde verurteilt zu 5monaten wegen btm besitz 0,12gramm
cannabis und es kahm noch erschleichen von leistungen hinzu 2monate , insgesamt 7monate ohne bewährung.

ich hatte bewährung wegen anbau geringe menge cannabis 2009 das ist aber schon abgelaufen .

hinzukahm das meine bewährungshelferin nichts gutes über mich sagte und auch vor gericht gelogen hat,
ich hatte als bewährungsauflage die erbringung von arbeitsstunden diese habe ich fristgerecht aerledigt, und regelmässigen kontakt beim bewährungshelfer.
meine bewährungshelferin sagte aber ich habe die arbeitsstunden nicht fristgerecht abgeleistet und komme nicht zu terminen ,
das war gelogen, wenn ich einen termin hatte und nicht kommen konnte, habe ich einen krankenschein eingereicht und die arbeitstunden
habe ich fristgercht eingehalten, das habe ich auch angesprochen der richter sagte ich solle das nach der verhandlung mit ihr bereden,
sie ist dann aber einfach schnell abgehauen.
mein pflichtverteidiger sagt das urteil ist schon okey.
und ich benutze cannabis gegen depressionen ,bin deswegen auch in behandlung.




was kann ich jetz machen .

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie können Berufung einlegen (innerhalb 1 Wochen ab gestern) und dann am Landgericht, kleine Strafkammer, Ihr Glück neu probieren.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)

ja das muss ich machen kann ich den pflichtverteidiger wechseln..


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
ich bekahm einen pflichtverteidiger, der sagte btm würd auf jeden fall eingestellt oder sehr geringe strafe.
Dem kann so sein,muss aber nicht! Wenn ist das auch eher bei Ersttätern so, aber nicht wie bei Wiederhulungstätern. Da ja schon eine Verurteilung wegen BTM besteht, wird das Oben genannte doch eher unwahrscheinlich.

Ich würde die Chancen auf Erfolg eher im unteren Bereich ansehen, bei einer Berufung nicht verurteilt zu werden. Ich würde sagen ie Chancen stehen unter 20%...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
ich hatte bewährung wegen anbau geringe menge cannabis 2009 das ist aber schon abgelaufen .


Die Bewährungszeit mag mittlerweile(!) abgelaufen sein, aber zum Tatzeitpunkt war sie es offenbar nicht und darauf kommt es an. Ansonsten wäre hier näml. kaum ein Pflichtverteidiger bestellt worden und auch die Bewährungshelferin wäre vermutl. nicht gehört worden.

quote:
kann ich den pflichtverteidiger wechseln..


Grundsätzlich gilt dessen Beiordnung auch für die Berufung. Ein Wechsel nur unter äußerst engen Bedingungen möglich. Sie können aber jederzeit selbst einen Wahlverteidiger mandatieren.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 18.12.2012 13:58

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen