btmg und illegaler Waffenbesitz bei Jugenlichem

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dannydd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
btmg und illegaler Waffenbesitz bei Jugenlichem

Ich bin 16 ( Aus Baden-Württemberg )und wurde beim feiern mit 2 Ecstasy Tabletten, 2-4 g Speed (Pepp) und 1,8 g Mariuana erwischt und hatte noch einen Schlagring dabei.
Bei der Durchsuchung war ich kooperativ gegenüber den Polizeibeamten, ich habe die Drogen und den Schlagring freiwillig herausgegeben und habe auch von Paragraph 31 Gebrauch gemacht, d.h. Ich habe eine Aussage über meinen Dealer gemacht (Wie er heist, was er mir Verkauft hat, wie er aussieht und habe den Beamten auch ein Bild von ihm geliefert).
Dies war mein erstes vergehen und nun weiß ich nicht wie groß das Strafmaß sein wird. Kann mir da jemand behilflich sein.

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Dannydd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiß, dass ich das schon vor ein paar Stunden geragt habe. Aber ich habe vergessen die Strafmildernden Unstände zu erwähnen. Und ich hatte gehofft, das jemand so etwas ähnliches schon erlebt hat. Ich bin echt verzweifelt, weil ich nicht weiß was auf mich zukommt und ich nicht weiß was ich jetzt machen soll. Und ich habe auch vergessen warum ich angefangen habe Drogen zu nehmen. Weil das habe ich nur angefangen, da ich ADHS habe und deshalb habe ich starke Zuckungen also Tics und ich habe versucht dies mit Graß zu behandeln. Und ich habe auch nur angefangen Amphitamine zu nehmen da ich gelesen habe, das in Amerika sölche Zuckungen mit Amphitaminen behandelt wird.
Das habe ich nur gemacht da ich schon als Kind Tabletten dagegen bekommen habe, diese haben aber bei mir nicht eingeschlagen, diese Tabletten haben mich nur müde gemacht und haben es nicht verbessert meiner Meinung nach eher verschlimmert.

-- Editiert von Dannydd am 16.06.2018 19:29

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
weil ich nicht weiß was auf mich zukommt und ich nicht weiß was ich jetzt machen soll.


Was auf Dich zukommt, habe ich Dir in dem anderen thread schon geschrieben:

Zitat:
Die Chance (auf Einstellung) dürfte bei 0,0 liegen

Bei der "Kombination" kann er froh sein, wenn er ohne Jugendarrest aus der Sache rauskommt. Vorteil ist, dass er noch nicht vorbelastet ist.

Wird halt irgendwas aus dem Katalog der Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel geben, z.B. Auflage zur Drogenberatung, Auflage zum Anti-Aggressionstraining, Sozialstunden ...


"Machen" kannst Du gar nichts außer abwarten, was die Staatsanwaltschaft entscheidet. Ob und wie sehr § 31 BtmG zu Deinen Gunsten gewertet wird, wird man abwarten müssen. Denn es gilt:

Zitat:
War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken.


Nur den Verkäufer zu nennen bringt also nicht wirklich was seit der Änderung von § 31 BtmG vor längerer Zeit.

Zitat:
Weil das habe ich nur angefangen, da ich ADHS habe und deshalb habe ich starke Zuckungen also Tics und ich habe versucht dies mit Graß zu behandeln. Und ich habe auch nur angefangen Amphitamine zu nehmen da ich gelesen habe, das in Amerika sölche Zuckungen mit Amphitaminen behandelt wird.


Is klar ... Erzähl das dem Richter. Vielleicht glaubt er's ja ... (ich glaube aber eher wohl nicht)

Zitat:
Das habe ich nur gemacht da ich schon als Kind Tabletten dagegen bekommen habe, diese haben aber bei mir nicht eingeschlagen, diese Tabletten haben mich nur müde gemacht und haben es nicht verbessert meiner Meinung nach eher verschlimmert.


Dann bespricht man das mit dem behandelnden Arzt und verschafft sich nicht illegal alle möglichen BTM.

Was ist mit dem Schlagring? Hilft der auch irgendwie gegen ADHS? Man lernt ja nie aus... ;)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.06.2018 20:49

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#4
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Sehr positiv wirk sich auf jedenfalls, die Kooperation und die Aussage aus. Da du ein sonst nicht auffällig warst, kann man von sozialstunden ausgehen. (Unfug editiert)
Weiterhin würde ich kooperativ sein, und ggf. den Richter von deinem schlechten Gewissen überzeugen und Räue zeigen.
Zur Not kann jedoch ein Anwalt genauere Auskünfte geben, und dich ffg. Verteidigen.


-- Editiert von Moderator am 17.06.2018 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Zur Not kann jedoch ein Anwalt genauere Auskünfte geben, und dich ffg. Verteidigen. Welcher 600 bis 800 Euro kostet und hier völlig überflüssig ist - toller Tipp...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


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