btmg - 3 gr Weed und 0,5 gr Ampehtamine

19. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
kiffer07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
btmg - 3 gr Weed und 0,5 gr Ampehtamine

hallo ,

bin vor einem 1,5jahr/en das erste mal wegen schmuggel von 2 Joints an der grenze erwischt/angehalten worden!!Wurde wegen geringf. fallen gelassen.
nun vor kurzem auf der Autobahn (war als Beifahrer) bei dem weg zur Arbeit.Wurden wir (Fahrer und ich) von einem zivilen polizei Wagen angehalten (Geschulte Drogenpolizei waren auch nur auf Drogen aus).Hatte leider etwas Weed 3 gr und noch viel weniger 0,5 grAmpehtamine in meiner Jackentasche..Fahrer wuste nichts und er hatte auch nichts..Nun hab ich das zweite delikt im zusammenhang mit Btm innerhalb zwei Jahren..Kann mir da jemand sagen was mich erwarten könnte?habe vor vier Jahren einmal eine Mpu machen müssen weil ich wiederholt (Ordnungsstrafen)alkoholisiert am steuer war..Letzte Strafe beim Alkohol am Steuer war 2003/4; 3Monate Fahrverb. 500Eur strafe +Mpu.Mpu ohne probl best.war nur sehr teuer und dumm..
hoffe nicht dass ich nun mein Führerschein riskiert hab.war noch nie dicht am Steuer, bzw wurde noch nie erw. im bezug auf drogen am steuer..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, bei harten Drogen (Amph.) reicht schon der Besitz um führerscheinrechtliche Maßnahmen in Gang zu setzen. Das allermindeste (in Hinblick auf die Vordelikte mit Alkohol) was passieren wird, wenn die FS-Stelle Wind von der Sache bekommt, ist die Beibringung eines ärtzlichen Gutachtens über die Konsumgewohnheiten und unangekündigte Urinkontrollen (wahrsch. für die Dauer von 1 Jahr). Unangekündigt insofern, dass sie erst 2-3 Tage vorher Bescheid bekommen, so dass es nicht mehr reicht, erst dann nicht mehr zu konsumieren um die UK sauber zu haben. Von den Kosten her schätze ich, dass das ÄG zusammen mit den UKs auch nicht billiger wird, als die MPU.

Strafrechtlich wird es sicherlich eine kleinere Geldstrafe geben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
kiffer07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle und komp. auskunft.
muss dann wohl in den sauren apfel beissen und sehen, dass mal eine gesundheitskur angebracht ist.. ist ja auch gesünder....trotzdem alles etwas ärgerlich...

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#4
 Von 
kiffer07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hej nach ein paar Tagen ca.3,5wochen habe ich ein schreiben bekommen. ich soll wegen meiner geschichte zur erkennungsdienstlichen behandlung??? was heißt das in etwa für mich???muss ich ausser Fingerabdr. auch urin oder Blut spenden???????währe mein tot ;-(...

ich bin wegen dem verstoß gegen das BTMG im ermittlungverfahren.Ausserdem bin ich wegen gefährl. Körperverl. zur erkennungsdienstlichen behandlung vorgeladen......

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