auflagen/weisungen:
er/sie hat während der bewährungszeit jeden wechsel der wohnung oder des aufenthaltes dem gericht undaufgefordert anzuzeigen.
heisst das, nur wenn ich umziehe oder auch wenn ich für 2, 4 wochen verreise??
andere auflagen sind nicht vorhanden.
danke mfg
Bewährungsauflagen - Melden bei Umzug oder auch bei Verreisen?
12. Mai 2008
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2008 | 15:21
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 6x hilfreich)
Bewährungsauflagen - Melden bei Umzug oder auch bei Verreisen?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2008 | 15:48
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 26x hilfreich)
Nein, eine Urlaubsreise ist kein Wohnungswechsel.
#2
Antwort vom 13. Mai 2008 | 13:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 6x hilfreich)
okay, mich machte dieses wechsel des aufenthaltes stutzig...
danke
Und jetzt?
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