Bewährungsauflagen - Melden bei Umzug oder auch bei Verreisen?

12. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
tuffgirl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Bewährungsauflagen - Melden bei Umzug oder auch bei Verreisen?

auflagen/weisungen:
er/sie hat während der bewährungszeit jeden wechsel der wohnung oder des aufenthaltes dem gericht undaufgefordert anzuzeigen.

heisst das, nur wenn ich umziehe oder auch wenn ich für 2, 4 wochen verreise??
andere auflagen sind nicht vorhanden.
danke mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Nein, eine Urlaubsreise ist kein Wohnungswechsel.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tuffgirl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

okay, mich machte dieses wechsel des aufenthaltes stutzig...
danke

0x Hilfreiche Antwort

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