beleidigung/bedrohung - ab wann?

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Leben
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)
beleidigung/bedrohung - ab wann?

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es!

Ich brauch dringend jemand,der mir sagen kann,wo "Beleidigung" und "Bedrohung" anfängt.

Als konkrete beispiele bzw die dinge,die ich nich weiß sinhd folgende.
Ist es bereits eine bedrohung,wenn jemand sagt "Du feierst ostern im krankenhaus" bzw "es gibt einen riesen zirkus,du spielst mit deinem leben".

Und zählen folgende aussagen zu beleidigungen,also srafrechtlich meine ich:
- "An asozialem pack wie dir mache ich mir nicht selbst die finger schmutzig"

-"du bist so feige,sowas wie du will ein erwachsener mensch sein..."

-"es sterben täglich etwa 100000 menschen,warum bist du keiner von ihnen"

Bitte antworten sie mir bald!!!

Liebe grüße



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Das leben ist zu kurz um alle Fehler selbst zu machen!
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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

"An asozialem pack wie dir mache ich mir nicht selbst die finger schmutzig"

ist sicherlich eine Beleidigung.

""es gibt einen riesen zirkus,du spielst mit deinem leben".

kann man evtl. als Bedrohung auslegen.

In diesem Bereich ist es viel Ermessensache und kommt auf die konkreten (Begleit-)umstände des Einzelfalls an.

Versprechen Sie sich auch von einer Anzeige wg. Beleidigung nicht allzu viel. Die meisten (leichteren) Beleidigungen im privaten Bereich werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Es sei denn es liegt öffentl. Interesse vor, z.B. weil der Beleidiger schon mehrfach vorbestraft ist.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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