beleidigung von taxifahrer auf facebook

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
maselma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
beleidigung von taxifahrer auf facebook

ich bekam ein schreiben von einem rechtsanwalt wegen folgender sache:
ich beleidigte einen taxifahrer mit folgenden dingen
- er sei der schlechteste taxifahrer
- er zieht betrunkene menschen über den tisch
- ich nannte ihn schamhaar
daraufhin verlangte er 1000 eu schmerzensgeld da er angeblich starke verluste mit seinem taxiunternehmen seit dem hat
wir einigten uns bei einer sühneverhandlung auf 400 eu und das ich mich öffentlich bei facebook entschuldige
dies ist passiert jedoch hat er bei meinem arbeitgeber angerufen und ihm das schreiben vom schiedsamt zugefaxt sodass ich großen ärger an der arbeit mit meinem chef hatte

er zeigt darüber hinaus noch das schreiben seinen fahrgästen und brüstet sich damit das er die verhandlung gewonnen hätte
er erzählt den fahrgästen das ich finanziell am ende wäre und gibt dies alles auch noch bei facebook ganz offen preis
meine frage ist jetzt darf er dies alles ohne weiteres oder kann ich da irgendwelche schritte einleiten?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


natürlich darf der Betroffene keine Tatsachen über Sie verbreiten, die nicht erweislich wahr, aber geeignet sind, Sie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (vgl. § 186 StGB ).

Darüber hinaus kann Ihnen durch die entsprechende Verunglimpfung ein Schadenersatz- (vgl. § 823 BGB ) oder (weniger) Schmerzensgeldanspruch (vgl. § 253 BGB ) entstanden sein, wenn Sie z.B. als Folge der Verbreitung dieser unwahren Tatsachen Einkommenseinbußen zu verzeichnen hätten (Schadenersatz) oder nachweislich seelisch verletzt worden wären (Schmerzensgeld).

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=red]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 10.11.2011 04:38

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