Behördliches Führungszeugnis - kann ich jederzeit Einsicht bekommen?

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)
Behördliches Führungszeugnis - kann ich jederzeit Einsicht bekommen?

hab ich die möglichkeit einsicht in mein behördliches führungszeugnis zu bekommen? hab gelesen, dass das nur geht, wenn es nachher an die behörde geschickt wird--- wird eingetragen, wenn ich einsicht hatte?
Danke für etwaige Ratschläge!!!

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14 Antworten
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#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das Führungszeugnis für Behörden wird nur an Behörden versandt, soweit richtig, Sie können aber beantragen, dass Sie erst beim Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht bekommend und dabei entscheiden dürfen, ob die Behörde es bekommt oder es vernichtet wird. Beantragt wird ein solches Führungszeugnis meines Wissens auf dem üblichen Weg.

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#2
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

ja hmh das bringt mir au nich so viel... hatte 1 mal probleme mit polizei und drogen, weil ich dumm dabei saß und da gab ich halt richtig an, dass ich da auch mitgeraucht hab aber sonst nix angestellt hab... und nun bin ich für den mündlichen test- bewerbung beim Zoll eingeladen--- gibt es da irgendwelche Probleme-- soll ich da überhaupt hingehen? danke im vorraus für guten rat!

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Der Zoll dürfte sogar an eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister kommen, dagegen ist das große Führungszeugnis harmlos (nur einige Wirtschaftssachen stehen da drin - die einzige Verurteilung zu einer Geldstrafe bis 90 Tagessätze nicht). Wurden Sie wegen der Drogensache jemals verurteilt?
Allerdings speichert auch die Polizei solche Dinge (eigenlich jedes Bundesland für sich), Straftaten mit überregionaler Bedeutung werden zusätzlich beim BKA gespeichert. Was überregionale Bedeutung ist, wird uneinheitlich gehandhabt, aber bei Drogenkonsum macht die Polizei von dieser Möglichkeit, in deren Datenbanken entsprechende Vermerke zu hinterlassen (unter Mißachtung der Verhältnismäßigkeit) durchaus Gebrauch. Auf diese Daten darf für den Zweck zwar nicht zugegriffen werden, passiert aber leider trotzdem...

-- Editiert von danielB am 08.01.2006 03:10:48

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#4
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

Hmh, um auf den Beitrag von danielB zu antworten: nee, ich wurde nicht verurteilt, hab aber nen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten--- in dem Stand, dass das Verfahren nach irgend welchen § die ich nicht mehr weiß eingestellt wurde--- soll ich nun ihrer Meinung nach nicht versuchen die Stelle zu bekommen?? Da ich ja immerhin den schriftlichen Test überstanden habe! Wenn die das rausbekommen werden die mich wohl kaum einstellen--- oder?! Und das bedeutet dann wohl auch noch für mich, dass ich ne Lehrerlaufbahn, Jurastudium oder ähnliches anzustreben vergessen kann, oder? Wäre schon ganz schön ärgerlich bei nur dieser einer Verfehlung.... Vor allem, da ich das nur 4-5 mal so gemacht hab (wie konnte ich nur SOOO dumm sein) als ich halt so dabei saß... wie das halt so ist verdammt :-( und ich mach es seit fast 2 Jahren überhaupt nicht mehr... und leb auch sonst gesetzestreu und gesund! :-)

Ach ich rast noch aus :-(
bringt es was, einen Einblick ins Führungszeugnis zu verlangen? oder steht da nur kauderwelsch drin, der nicht zu verstehen ist? wie soll ich mich verhalten? wie lang dauert es bis man Einblick in das Bundeszentralregister erhält? WICHTIG SCHNELL!!! vielen dank für Deine/Eure Hilfe!

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich habe nicht gesagt, dass Sie auf die Stelle verzichten sollen. Zumal nach Ihren Angaben das Bundeszentralregister ohnehin keine Einträge hat und Polizei und Zoll aus dem Erziehungsregister keine Auskunft bekommen.
Das einzige, was Ihnen zum Verhängnis werden könnte, wäre eine rechtswidrige Nutzung der Daten von der Polizei, wenn Sie aber nicht das Pech haben, dass Ihr Drogenkonsum bei BKA vermerkt ist, dürfte der Zoll da auch nicht so leicht herankommen.

Bei Lehrern wird ohnehin nicht ganz so scharf hingesehen, eine Verurteilung bis 90 Tagessätze dürfte bei den meisten Straftaten kein Problem sein, zur Verbeamtung sollte das Zentralregister aber vorzugsweise schon frei von Einträgen sein, sonst kann es zu Verzögerungen kommen, kritischer scheint da politisches Engagement zu sein, wie ein neuer Berufsverbotsfall in den Bundesländern Baden-Würtemberg und Hessen zeigt...

Juristen sollten sich während Ihres Studiums sich mit Straftaten etwas zurückhalten, werden aber mit nur einem Eintrag im Führungszeugnis, der nichts mit Täuschungen im Rechtsverkehr aller Art zu tun hat und nicht allzu schwerwiegend ausfällt, im allgemeinen zumindest recht problemlos Anwalt werden können, genauer kann man im §7 BRAO nachlesen, aus welchen Gründen es Probleme geben kann, unter anderem ist die Zulassung auch zu verweigern, wenn der Bewerber die freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft .

-- Editiert von danielB am 10.01.2006 02:48:36

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#6
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

das klingt ja richtig positiv! nachdem ich mich schon selbst soooo fertig gemacht hab--- hab jetzt übrigens eine einsicht in das Bundeszentralregister/ Erziehungsregister beantragt--- war das doof? sowas steht doch dann ned in den Akten oder doch? *g* ey --- naja, und jetzt würd mich noch interessieren warum sie meinen, dass nichts im BZR drin steht! ich dachte die Behörden erfahren dann alles--- auf jeden Fall hat ein familienmitglied sowas gemeint... vielen dank schon mal --- bin jetzt echt bisschen beruhigt!

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#7
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie die vom Zoll drauf sind, aber sie werden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Sicherheitsüberprüfung durchführen und Dein internes Führungszeugnis durchleuchten. Da steht dann alles bisherige über dich drin. Antrag auf Einsicht hier:
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt.htm#4
unter "Musterschreiben an die Polizei". Ich würde in jedem Fall trotzdem versuchen die Stelle zu bekommen.

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nein, zum einen ist ja im Erziehungsregister unter Umständen (wenn nach Jugendrecht eingestellt wurde) etwas drin, im übrigen dürfte es ziemlichen Ärger geben (der für die Beteiligten der Registerstelle wohl das Karriere-Ende bedeuten dürfte), wenn herauskäme, dass Auskunftsersuchen des Betroffenen für andere als genau die Datenschutzstelle nachvollziehbar wären.

In das BZR werden eben bis auf Verurteilungen nur der Verdacht auf Schädliche Neigungen die eine Jugendstrafe eventuell gerechtfertigt hätte (§27 JGG ), Nichtverurteilungen wegen Schuldunfähigkeit und einige weitere Dinge eingetragen, nachzulesen in §§3-26 im BZRG ( siehe http://bundesrecht.juris.de/bzrg )
Verfahrenseinstellungen aber eben nicht. Im Erziehungsregister werden dagegen Einstellungen nach Jugendrecht durchaus eintragen.

Freuen Sie sich aber nicht zu früh, vielleicht haben Sie wirklich das Pech, dass Ihre Polizeidienststelle fand, dass Ihr Drogenkonsum dem BKA mitgeteilt werden sollte, es gab auch schon Fälle in denen Personalienfeststellungen zu Einträgen in die Gewalttäterdateien des BKA geführt haben!!! Und, auch ärgerlich: Wenn solche Daten illegal genutzt würden, würde man Ihnen das auch nicht sagen, sondern ohne nachvollziehbaren Grund Ihre Einstellung ablehnen, hätte man dagegen in einem Auszug aus dem Zentralregister als oberste Bundesbehörde etwas gefunden, würde man Ihnen, wie das im Zweifelsfall bei Lehramtsbewerbern, Bewerber um Zulassung zum Rechtsanwalt oder erst Recht Teilnehmern an Zuverlässigkeitsprüfungen z.B. im Luftsicherheitsbereich (wo auch die Landeskriminalämter legal abgefragt werden können)
Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

hmh,gut also ist auf jeden Fall nix in meinem BZR drinne! Hab ich das richtig verstanden?! Das ist schon mal gut! es ist doch so, wenn man den mündlichen Test übersteht wollen die das behördliche Führungszeugnis doch nur, und stellen einen doch dann auf jeden Fall ein!
also können die da doch nicht mehr mit gesetzwidrigen Dingen kommen--- oder hab ich da jetzt nen Denkfehler drinne?? kann man irgendwie erfahren ob das BKA etwas enthält? Vielen Dank schon mal für deine Mühen!

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ja, dass BZR ist, wenn deine Angaben stimmen, leer. Wenn die wissen möchtest, ob das BKA Informationen zu dir speichert, kannst du unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz um Auskunft bitten, entsprechende Musterschreiben kann man unter <a href=https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft><font color=blue>https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft</font> </a> erstellen lassen, dass dauert aber ein paar Wochen, insbesondere wenn etwas gespeichert ist. Ber mir hat es 3 Wochen gedauert, bis die behauptet haben, es sei nichts gespeichert (kann ich leider nicht überprüfen).

-- Editiert von danielB am 12.01.2006 19:31:50

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#11
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

irgendwann demnächst bekomm ich nun einsicht in mein register--- darf ich da sachen mitschreiben, oder muss ich auf irgendwas besonderes achten?

aber eigentlich wars ja dumm einen antrag fürs BZR zu stellen, wenns höchstens beim BKA gespeichert ist (wird sowas wirklich beim BKA gespeichert? oder LKA) und der Zoll bekommt von denen beiden dann informationen oder nur vom BKA?
vielen dank schon mal im vorraus!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, handschriftlich können Sie sich Notizen machen. Mitnehmen dürfen Sie Niemanden (auch keinen Anwalt). Personalausweis nicht vergessen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MaCon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, ist das Verfahren eingestellt worden?
Dann steht nichts im Führungszeugnis meines Wissens nach.
In dem Bewerberbogen vom Zoll (Seite 2 Punkt 10) wird aber auch gefragt ob Du vorbestraft bist, ob ein Verfahren anhängig ist oder nicht und wann Du Dich als nicht vorbestraft sehen darfst.
In dem Punkt würde ich sagen, nicht vorbestraft, da eingestellt und nichts anhängig Deinen Angaben nach.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
grosserpapa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 27x hilfreich)

ja gut, das hab ich mittlerweile gerafft.. aber da schon mal angeforder auch einsehen will *g* nur noch die Frage ob bei der Polizei was gespeichert ist, auf das die zurück greifen können.. des wär halt schei.. vor allem, wenn meine eltern davon erfahren würden *würg die wissen zwar, dass ich das mal gemacht hab, aber wenn ich dadurch ne stelle ned kriegen würd *wokannichschlafen ... naja no risk no fun vielen dank für eure informationen!

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