angst vor uneidlicher Falschaussage

17. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
.Ignoranz.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
angst vor uneidlicher Falschaussage

Guten Abend,

ich habe in 2 wochen eine Gerichtsverhandlung in der ich als Zeuge aussagen soll.
Der Angeklagte ist der Vater meines Sohnes, und mittlerweile mein Ex freund.
Der Grund der anklage ist uneidliche Falschaussage.

Kurz zur Erklärung: Vor ca 3 Jahren beim Fussballspiel der Mannschaft meines Ex Freundes wurde er von einem Mitglied des Vereines, ein ungefähr 35jahre alter mann dem der Ausschank auf dem Platz gehört geschlagen. Der Mann wollte mich eigentlich treffen mein Ex hat sich aber in letzter Sekunde vor mich gestellt und so bin ich schadenfrei und davongekommen.
Am gleichen Nachmittag stellte mein Anzeige gegen diesen Mann, was nach einiger Zeit auch zu gericht gebracht wurden ist. Der Mann ist durch seine Anzahl der Zeugen die aber eigentlich gar nicht dabei waren freigesprochen wurden, uns wurde gesagt wir seien Unglaubwürdig durch die Pubertät und ähnliches, da wir zu dem Zeitpunkt beide noch minderjährig waren.
Im Juni diesen Jahres erhielt ich einen Brief der Jugendgerichtshilfe in dem Stand das ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaaussage gegen mich läuft, und ich bitte zu einem Persönlichen Gespräch erscheinen soll, dann wird die Anklage fallen gelassen. Jetzt bekam ich eine Vorladung für den 30.9.2011 wo ich eine Zeugenaussage in der Gerichtsverhandlung gegen meinen Ex machen soll.
Allerdings wurde meine Aussage im gleichen Fall schon einmal gegen mich verwendet und nun habe ich die Angst, das dies wieder passieren wird.
Demnach weiß ich jetzt nicht wie ich auf die Sache reagieren soll, ob ich mir einen Anwalt nehmen soll, oder ich eh nix machen kann, und einfach auf gut glück aussagen soll mit der Hoffnung nicht wieder eine Anzeige zu bekommen, obwohl ich die Wahrheit gesagt habe.
Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Und zum Beispiel die kosten meines Anwaltes wenn ich einen Bräuchte übernommen werden könnten vom Amt. Ich gehe noch zur Schule und habe demnach nur ein minimales Hartz 4 einkommen

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""

-- Editiert .Ignoranz. am 17.09.2011 20:42

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schwierig in dem Fall. Normalerweise eignen sich solche Sachen immer gut für § 55 StPO , aber in diesem Fall wird das wohl nichts werden, da Du selbst durch die jugendrechtliche Einstellung schon sanktioniert bist, insofern auch keine Wiederaufnahme zu befürchten ist.

Wenn Du wiederum wie gehabt aussagst, mußt Du tatsächlich mit einem neuen Verfahren rechnen.

Auch ein Zeugnisverweigerungrecht nach § 52 StPO wird Dir nicht zustehen, da zwischen Mutter und Vater desselben Kindes soweit ich weiß, keine Schwägerschaft besteht, wie es z.B. zwischen Stiefkind und Stiefelternteil der Fall wäre.

quote:<hr size=1 noshade>Und zum Beispiel die kosten meines Anwaltes wenn ich einen Bräuchte übernommen werden könnten vom Amt. Ich gehe noch zur Schule und habe demnach nur ein minimales Hartz 4 einkommen <hr size=1 noshade>


Nein, Vertretungskosten werden nicht übernommen. Du hast als H4 Empfänger grds. Anspruch auf Beratungshilfe für ein Beratungsgespräch. Aber auch das in diesem Fall wohl nicht, da die Sache bereits gerichtsanhängig ist und das nach § 1, Abs. 1, Satz 1 Beratungshilfe ausschliesst.

Mein unorthodoxer Tip wäre (zumindest hier mit unseren Strafrichtern am örtl. Gericht kann man das ganz gut machen) einfach mal den Richter anzurufen und ihm das Problem zu schildern. Also natürl. nichts zu dem Fall an sich, sondern zu Deiner Situtation, dass Du bereits einmal für "die Wahrheit" belangt wurdest und Angst hast, dass das jetzt wieder passiert, Du ja aber auch nicht lügen darfst, nur weil man Dir das eher glauben würde. Mal sehen, was er dazu sagt... Vielleicht sagt er aber auch gar nichts und verweist Dich an einen Anwalt.

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