angst vor bewährungswiederruf ?haft

22. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
wolf carola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
angst vor bewährungswiederruf ?haft

habe okt.05 mit meiner ec karte eingekauft betrag 180 euro nicht gezahlt dann kam anzeige schuld kurz vor knapp beglichen jetzt bin ich angeklagt wegen vorsetzlichen btrug meine bewährung ist aber erst dieses jahr jan. abgelaufen war schon vorbestraft wegen betrug und auch schon zwei jahre in haft dswegen was kann mir jetzt passieren muß ich in haft habe zwei kinder bitte dringend um antwort verhandlung am dienstag

-----------------
"wolf"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie oft hast du den einen betrug begangen?

Wieso 2 jahre haft?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1.) Sie sind offenbar mehrfach und einschlägig vorbestraft.

+

2.) Der Tatzeitpunkt lag innerhalb der Bewährungszeit des letzten Urteils (bzw. ggf. der Reststrafenaussetzung).

+

3.) Sie haben sich die bisherigen Strafen nicht zur Warnung gereichen lassen.


= sieht natürlich alles andere als gut aus. Sie haben sich weder durch Bewährung noch durch den Strafvollzug beeindrucken, bzw. davon abhalten lassen, wieder eine Betrugsstraftat zu begehen. Was soll das Gericht da noch machen? Hier ist natürlich eine neue Haftstrafe für den neuen Betrug, sowie der Widerruf der Bewährung wahrscheinlich.


habe zwei kinder

Ja, die hatten Sie doch aber auch sicher schon im Oktober 2005, als Sie die Tat begangen haben, oder ?

Das 'Kinder-Argument' kommt bei Gericht in aller Regel nicht gut an, aus genau dem Grund, daß die Kinder auch bei der Tatbegehung schon da waren. Das hat Sie aber auch nicht davon abgehalten, die Tat zu begehen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
<font color="white">

-- Editiert von !streetworker! am 23.11.2006 03:06:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wolf carola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wie ist das ein btrug wenn ich meine ec karte benutzt habe mit meinen namen uterschrieben habe nur das konto war nicht gedeckt und die zahlung versaümt habe und erst gezahlt habe als die anhörung bei der polizei war kommt eine haftsrafe wirklich in frage

-----------------
"wolf"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es ist ein Betrug, wenn man mit EC-Karte zahlt, und weiß das sein Konto nicht gedeckt ist. Die Tatsache, daß sie nicht sofort gezahlt haben, nachdem Sie gemerkt haben, daß es nicht gedeckt war, sondern erst eine Anzeige abgewartet haben, spricht ebenfalls gegen Sie. Letztendlich sprechen auch Ihre einschlägigen Vorstrafen gegen Sie. In der Konstellation glaubt Ihnen kein Richter, daß Sie nicht bewußt mit der Karte eines nicht gedeckten Kontos gezahlt haben.

kommt eine haftsrafe wirklich in frage

Die kommt mehr als nur 'in Frage'. Eine einschlägige Tat während der Bewährungszeit ist der Widerrufsgrund schlechthin.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolf carola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

knallhart aber danke für die antwort habe heute termin bei anwalt vielleicht kann mann doch noch was machen ich würde jede strafe annehemen nur nicht haft hört sich zwar schleimig an aber meine kinder haben nun mal nur mich

-----------------
"wolf"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Den Vorrednern kann ich nur zustimmen.

Unter welchen Voraussetzungen soll denn hier Bewährung gegeben werden ??

Sie hatten doch nun bereits genug Chancen, sich Verurteilungen als Warnung dienen zu lassen. Das hat Sie aber offenbar nicht beeindruckt und daher müssen Sie nun einsitzen.
Das ist wie mit der Herdplatte: Manche kapieren es erst, wenn die Finger verbrannt sind.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wolf carola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich bin nur einmal verurteilt worden zu 3 jahren und hab zwei abgessesen ist ja klar bewährung habe nir in meiner haftzeit nichts zu schulden kommen lassen und auch in meiner bewährungszeit nicht bis auf okt 05 außerdem ist mein mann mit angeklagt da er seine karte nicht dabei hatte und ich meine benutzen sollte kontoinhaber ist er er hat aber auch schon in der aussage eingeräumt das er mich in den glauben gelassen habe es wäre gezahlt und hat die mahnungen verschwinden lassen und mir jegliche kontoauszüge vorenthalten

-----------------
"wolf"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

du musst in irgendeiner form eine plausible erklärung bieten, das du nicht wusstest das das konto nicht gedeckt war. eine glaubhafte einlassung des mannes ist sicherlich nicht uninteressant. insofern gibt es natürlich noch die möglichkeit einer bewährung in der bewährung, da der schaden ja mikrig ist, bzw schon beglichen..

erstmal abwarten, und verplappert euch nicht.. weniger ist mehr!

grüße & viel glück
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wolf carola
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank steffi war gestern bei anwalt und der hat gesagt ich soll sagen ja ich habe karte genutzt undbilligend in kauf genommen das das konto nicht gedeckt sein könnte und er sagt wenn wir es schaffen das das es nur zu einer geldstrafe kommt dann würde auch der bewährungsrichter keinen bewärungswiederruf machen weil es kurz vor meinem bewährungsende war und ich soweit ein geregeltes leben vorweisen kann wünsch mir viel glück das er recht danke nochmal steffi wenigstens einer der mir noch ein wenig hoffnung macht machs gut melde mich nach der verhandlung nochmal:)


-----------------
"wolf"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bitte berichte uns, was dabei rausgekommen ist.
Da würde mich das Ergebnis schon interessieren.

Viele Grüße
Justice

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen