angeblicher Betrug - Hauptverhandlung morgen

27. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
angeblicher Betrug - Hauptverhandlung morgen

Hallo zusammen,

nachdem ich vor ziemlich genau einem halben Jahr angeblich Betrug begangen habe, habe ich nun morgen meinen Gerichtstermin zur Hauptverhandlung, da ich Einspruch gegen den mir zugestellten Strafbefehl erhoben habe...
Die "Tat" kurz geschildert: Ich sah auf eBay ein Notebook für cirka 800 Euro, normalerweise kostet dieses cirka 2000... ich dachte mir ich könne es kaufen und weiterverkaufen mit 100-200 Euro Gewinn. Also Auktion erstellt, Käufer gefunden, Zahlung erhalten, wollte Notebook bestellen -> Auktion weg/Anbieter gelöscht... Da mittlerweile von meinem Konto eine Lastschrift wegging nichtmehr voller Betrag da um alles zurückzuüberweisen, Hinhaltetaktik und Versuch gleichgünstiges Notebook aufzutreiben -> Käufer genervt und Anzeige erstattet -> mittlerweile alles zurückgezahlt, inkl Schadensregulierung, also einem Zusatzbetrag als "Entschuldigung"... Naja auf jeden Fall wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft aufgenommen und nun ist morgen meine Hauptverhandlung... Ich gebe zu ich war sehr blauäugig und es war nicht wirklich gut was ich tat, aber ich wollte niemanden betrügen oder jemandem schaden... Ich habe 0 Vorstrafen und bin nie schlecht ausgefallen... Da ich die Existenz des Angebotes, welches damals bei eBay war (billiges Notebook) nichtmehr nachweisen kann, denke ich, dass ich, bei meinem Glück, eventuell eine Strafe bekomme... Nunja, ich bin im Moment nicht sehr vermögend und mein Arbeitgeber hat mir vor einem Monat gekündigt... ich kann eine Geldstrafe nicht aufbringen... zumindest jetzt nicht... ich las irgendwo dass man diese dann "absitzen" muss? Das will ich auf keinen Fall... Was kann ich tun? Kann ich überhaupt dafür sofort in den Knast kommen? Ich bin doch ein ehrlicher Bürger, ich betrüge niemanden und es war ein Fehler, ich seh es ja ein... bekomme ich die Strafe auf Bewährung weil ich keine Vorstrafen oder sonstiges habe? Meine Akte ist weiß/leer... Soll ich "gestehen" obwohl ich niemanden betrügen wollte? In Filmen zumindest wirkt das immer mildernd... oder soll ich mich mit dem Richter anlegen und meine für Unschuld bis zum letzten kämpfen? Was erwartet mich morgen früh?
Welche Strafe erwartet mich eventuell? Was wenn kein Geld da ist sie zu zahlen?

Bitte um Tips und Hilfe.
Vielen vielen Dank.

ein Unschuldiger 23 jähriger...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

als Nachtrag: bin gerade aus der Lehre raus, kann mir keinen Anwalt leisten... muss da morgen alleine hin :-/ Wie sieht es aus mit Berufung? Kann ich dem Urteil in jedem Fall widersprechen? Was passiert in der "Zwischenzeit" mit mir? Danke für eure Hilfe an einem Sonntag Abend!

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#2
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir nicht bitte noch jemand ein paar Tips geben oder mir einige Fragen beantworten bevor ich ins Bett gehe? Hab etwas Muffensausen vor morgen früh :-/

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, zu was Sie im Strafbefehl verurteilt wurden. Aber wenn es weniger als 90 Tagessätze waren, sollten Si die Strafe lieber annehmen. Heißt: In der Verhandlung den Einspruch zurücknehmen.
Es ist schon SEHR blauäugig, zu hoffen, daß man ein Notebock bei eBay zu einem Preis ersteigern kann, daß es sich gewinnbringend weiterverkaufen läßt. Daß es schief geht, war sicher ein Stück absehbar. Eine Ware verkaufen zu wollen, die man noch gar nicht ein seinem Besitzt hat - das ist so oder so Betrug. Sie haben potentiellen Köufern vorgespiegelt, Sie hätten das Díng in Ihrem Beitzt - hatten Sie aber gar nicht. Ergo trifft die Strafe nicht den Falschen. Mit GAR keiner Strafe und einem Freispruch werdne Sie nicht rechnen können.
Wenn es mehr als 90 Tagessätze werden - schildern Sie es so wie hier und hoffen Sie, daß es nicht ZU arg wird

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das heisst es kann nur schlimmer werden? Ich meine es waren 70 Tagessätze Geldstrafe... Nur bin ich immernoch der Ansicht dass ich niemandem schaden wollte... was passiert wenn ich den Einspruch zurückziehe und das Geld nicht sofort aufbringen kann? Komme ich dann unweigerlich 70 Tage ins Gefängnis? Ich fände das schon arg hart... zumal ich mir nie irgendetwas zu Schulden kommen lies... und das auch keine bösen Absichten hatte, nur per Definition unter Betrug fällt...

Was, wenn ich morgen das Urteil nicht beeinflussen kann? Kann ich dann direkt sagen ich gehe in Berufung und bekomme dadurch wieder einen neuen Termin bei einem höheren Gericht? Was ist in der Zwischenzeit? Ich nehme doch an keine "Schutzhaft" oder sonstige Späße?

Danke für Ihre Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Bitten Sie das Gericht um Ratenzahlung. Dies ist in der Regel möglich. Tagessätze werden nach dem Einkommen berechnet, insofern müsste es Ihnen möglich sein, die Summe zu begleichen.

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#6
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich würde den Beitrag von Bewährungshelfer nicht überbewerten. Keiner kann wissen, was kommt. Einfach mal den Paragraphen genau lesen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Man kann auch den Richter um eine Einstellung (ggf. mit Auflage) bitten.

Die Strafe kann auch in Arbeitsstunden umgewandelt werden, wenn man sie nicht bezahlen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Wenn du definitiv so doof warst, wie du schreibst, und auch wirklich keinen Betrug begangen hast, dann würde ich auch dafür kämpfen.

Wenn der "Geschädigte" als Zeuge auftritt, dann kannst du ja mal fragen, ob er überhaupt noch ein Interesse an deiner Bestrafung hat. Vielleicht lässt sich dann auch der Richter zu einer Einstellung gegen Geldauflage überreden, bzw. stellt komplett ein.

Wichtig ist hier vor allem, dass du selbstbewusst deine Unschuld verteidigst. Das Gericht muss den Eindruck haben, dass du wirklich so doof warst, und nur ein kleines Geschäft machen wolltest.

Allerdings wird der gesamte unschlüssige Ablauf der Sache nicht gerade zu deinen Gunsten sprechen. Du hättest sicherlich noch genug Zeit gehabt, die Transaktion abzublasen. Spätestens als du gesehen hast, das der Läppi nicht mehr online ist, hättest du die Sache beenden können. Das wird dir der Staatsanwalt vorwerfen. Wenn dir da keine plausible Erklärung einfällt, ist es Essig mit Freispruch.

Versuche eben dann zu verhandeln. Vielleicht kann man ja die Tagessätze/höhe herabsetzen.

Schlimmer wird es aber nicht kommen, als die 70 TS.

gruß
avalon 2006

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten, bin etwas erleichterter als gestern Abend. Ist es also auf jeden Fall möglich die Tagessätze in Arbeitsstunden umzuwandeln? Oder in Raten zu zahlen? Oder liegt das beides im Ermessen des Richters?

Wie sieht es aus mit Berufung und der Zeit dazwischen?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

inzwischen hat es Ihnen der Richter evtl. schon erklärt. Falls nicht: Ratenzahlung oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit gewährt nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft des Urteils. Ob das genehmigt wird, hängt von Ihrer Einkommenssituation ab.
Wenn Sie Berufung einlegen, wird das Urteil zunächst mal nicht rechtskräftig, also muß auch nichts gezahlt werden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
unschuldig1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

also für alle die es interessiert:

habe vorgetragen dass ich die Tat bereue, nämlich dass ich zwar per Definition Betrug begangen habe, allerdings niemals die Absicht verfolgte mich zu bereichern oder jemand anderen zu schädigen. Nunja, Urteil des Richters nun:

30 Tagessätze a 24 Euro, zu zahlen in Raten und in maximal 3 Jahren, bereits genehmigt durch die nette Staatsanwältin. Wenn ich den Betrag nicht entrichten kann/will muss ich gemeinnützige Arbeit machen, und zwar 30 x 5h.

Bin damit zufrieden und zahle nun brav meine 20 Euro im Monat ;-)

Trotzdem Danke an diejenigen, die mir geantwortet haben.

Gruß

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