Folgende Frage - rein hypotetisch versteht sich:
X hat vor 9 Jahren eine Kreditkarte geklaut und wurde beim Einkaufen erwischt. Es kam nie zu einer Gerichtsverhandlung, aber X mußte 1000.-- DM Strafe
bezahlen. X hat sich jetzt bei Lufthansa beworben und die Chncen stehen auch gut genommen zu werden. X mußte aber zustimmen, das Lufthansa eine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen kann. Jetzt die Frage: X weiß, dass es weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft eine Akte über den Vorfall gibt. Kann es dennoch sein, das im Bundeszentralregister ein Vermerk über diese Sache gibt, auch wenn das Deckblatt - weil keine Vorstrafe - unbeschrieben ist? In wieweit kann Lufthansa auf solche Informationen zugreifen? Wie gesagt, X ist nicht vorbestraft! Der Auszug aus dem Zentralregister wäre also unbeschrieben. Aber was steht hinter diesem Deckblatt???
Zuverlässigkeitsprüfung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was denn bitte für eine Strafe? An wen wurde gezahlt? Das ist alles zu ungenau.
Wobei ein Strafbefehl von 1000DM bei 90 Tagessätzen die Höhe von 12 DM ergäbe (sofern X nicht wohnungslos war, wird er kaum niedrigere Tagessätze gehabt haben). Wenn X nicht erneut aufgefallen ist, wäre dies demnach aus dem Zentralregister nach 6 Jahre getilgt worden.
Das bei der Polizei keine Daten gespeichert wären, glaube ich übrigens nicht, nach dem was mir die Polizei Hamburg über die kriminalpolizeilichen Sammlungen geschrieben hat, wird dieses Delikt in Hamburg für 10 Jahre gespeichert und zwar unabhängig davon ob verurteilt oder eingestellt wurde.
Die Zuverlässigkeitsprüfung wird nicht durch die Lufthansa, sondern die Luftsicherheitsbehörde vorgenommen, dem gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen dürften die zugrundeliegenden Informationen für die Entscheidung nicht mitgeteilt werden (siehe hierzu: §7 LuftSiG).
-- Editiert von danielB am 17.08.2005 23:35:26
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