Ich habe vor wenigen Monaten einen gebrauchten PKW erworben bei einem Händler. Der Wagen hat solche Mängel, dass ich ihn zur Zeit nicht nutzen kann. Der Händler ist verpflichtet, die Mängel zu beheben, aber er ignoriert sämtliche Schreiben von mir und meinem Anwalt. Könnte ich ihn da nicht (abgesehen von einer zivilrechtlichen Verfolgung/Schadensersatz) wegen Betrug bei der Polizei anzeigen?Solchen Leuten muss doch das Handwerk gelegt werden.Und wenn Anzeige ja, dann folgende Überlegung:Was ist wenn es tatsächlich zu einem Prozeß kommt.Könnte das irgendwelche finanziellen Nachteile für mich haben, falls ein Gericht der Meinung ist, dass hier kein Betrug vorliegt?
Zusätzlich Anzeige wegen Betrug?
26. September 2003
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Frage vom 26. September 2003 | 10:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Zusätzlich Anzeige wegen Betrug?
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#1
Antwort vom 26. September 2003 | 15:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Hat niemand hier etwas beizutragen? :-(
#2
Antwort vom 27. September 2003 | 17:00
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag,
gemäß den Schilderungen Ihres Sachverhaltes wäre eine Anzeige wegen Betruges gemäß §263 StGB
denkbar.
Wenn Sie Anzeige erstatten, so wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Verwirklichung des Tatbestandes Betrug gegeben ist. Wenn ja, dann wird sie öffentliche Klage erheben. Finanzielle Nachteile für Sie ergeben sich nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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