Zu unrecht Beschuldigt hilfe

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fundsache123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu unrecht Beschuldigt hilfe

Liebe Forumgemeinde, da meine nerven ziemlich blank liegen brauche ich unbedingt einen oder mehrere Ratschläge. Die Grossmutter meines Ex-Freundes lässt mir immer wieder schreiben über ihren Rechtsanwalt zukommen. Sachlage ist wie folgt, mein EX-Freund hatte sich von seiner Oma Geld geliehen, soviel wie ich weiss ohne Vertrag. Problem an der Sache ist aber nun , seine Oma behauptet Felsenfest, ich wäre der Schuldner und somit wird diese Summe von mir gefordert, ich habe den Anwalt in Kenntnis gesetzt das ich nicht der Schuldner bin, Ergebnis davon ist es wird weiterhin behauptet ich wäre der Schuldner. Eine Anzeige wegen Betrug soll ich ebenfalls noch bekommen. Jedoch ich habe mir kein Geld von dieser Frau geliehen, geschweige denn irgentetwas in die Hände genommen und unterschrieben hab ich schon lange nichts, mich macht das einfach nur fertig und weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll. Warum diese Frau mich nun extrem angeht ist mir unerklärlich.... ich habe keinen Kontakt zu der Frau

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll


Eine Möglichkeit wäre, das ganze so lange zu ignorieren, bis eine Klage/Anzeige kommt.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Gegenseite aufzufordern, ihren Anspruch nachzuweisen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, der Gegenseite mit negativer Feststellungsklage zu drohen. Das sollte man aber nur tun, wenn man sich damit auskennt.

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2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Freundlich zurückschreiben: etwa so: abschießende Stellungnahme und gleichzeitig auffordern, jedweden Kontakt in der Zukunft zu unterlassen. Darauf hinweisen, dass erhebliche Zweifel an der geistigen Fitness der alten Dame bestehen, wenn sie schon ihren Enkel mit der Ex-Freundin verwechselt. Weiterhin darauf hinweisen, dass niemals ein Darlehen erhalten wurde, auch kein Geld aus anderen Gründen seitens der alten Dame an die eigene Person geflossen ist. Außerdem werde der Strafanzeige mit großer Gelassenheit entgegen gesehen, allerdings werde man dann im Gegenzug Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen, und gleichzeitig vorsichtshalber auf den zerrütteten Geisteszustand der alten Dame hinweisen.

Dies sei der letzte Brief in dieser Angelegenheit, sollte man weiter belästigt werden, so werde man juristische Gegenschritte einleiten.

So in etwa. Und das wars.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, wenn die alte Dame nicht mehr weiß, wem sie das Darlehen gegeben hat ..... sowas weiß man doch.

Und die Gegenseite ist ja auch nicht gerade zimperlich. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Oder anders ausgedrückt: so was kommt von so was.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hey, bei einer negativen Feststellungsklage muss sie doch erst einmal eine ganze Menge Geld in die Hand nehmen, also in Vorlage treten. Und sie muss beweisen! Bei einer Strafanzeige (Achtung: Reaktion, nicht Aktion, und nur, wenn die Gegenseite es tut) muss sie gar kein Geld in die Hand nehmen. Und wenn die Gegenseite sie zivilrechtlich verklagt, dann muss die Gegenseite beweisen, sie nicht.

Also, sie macht sich doch gar nicht in irgendeiner Form angreifbar. Sie minimiert nur ihr Risiko. Und die Position ist doch ungleich stärker, wenn sie nichts beweisen muss.

wirdwerden

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