Zu Unrecht bestraft

13. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu Unrecht bestraft

Hallo, ich habe einen Kollegen der zu Unrecht bestraft werden soll.Angeblich hat er eine Kollegin sexuell belästigt.Nun soll er eine Geldstrafe zahlen und das Verfahren werde eingestellt. Man hat bei Ihm sogar eine HDS gemacht.Ich finde aber,wenn er die Strafe bezahlt, gesteht er doch seine Schuld ein Oder? Begeht der Staatsanwalt dann vielleicht nicht sogar Rechtsbeugung zu Gunsten der angeblichen Geschädigten. Was soll er nun tun?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...er soll vermutlich eine Geldbuße bezahlen und das Verfahren wird eingestellt.
Geldstrafe wäre ja schon eine Strafe.

Ok, beides geht an die Geldbörse :-)) aber bei Einstellung gilt er als nicht vorbestraft.

Rechtsbeugung ist wohl ein wenig weit hergeholt. Er kann die Buße auch ablehnen, dann wird der Sachverhalt vor Gericht geklärt.
Die Annahme der Buße gilt nicht als Schuldanerkenntnis.
mfg

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie wird eine HDS bei diesem Sachverhalt eigentlich begründet? Welche Beweismittel sollten dabei denn sichergestellt werden?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kommt auf den Einzelfall an. z.B. vom Opfer beschriebene besondere Kleidung bei einer Vergewaltigung...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi bei der HDS hat man nach einem Hundehalsband gesucht,weil angeblich auch noch eine Tierquälerei vorliegen soll.
In zwischen hat sich herrausgestellt,daß das Halsband einem anderen gehörtaber nach Tagen kann man bestimmt bei einer Durchsuchung nicht mehr die Gefahr im Verzuge begründen Oder?
Zahlt er jetzt aber die Strafe wird doch auf Grund dessen ein Diziplinarverfahren erffnet Oder sind diese unabhängig von einander?
Auch kenne ich den Straftatbestand " Beleidigung mit sexuellem Hintergrund nicht.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Gefahr im Verzug hat nichts mit der Tatzeit zu tun. Die liegt vor, wenn zu besorgen ist, dass im Falle der Verzögerung, die durch die Beschaffung eines Gerichtsbeschlusses entsteht, Beweismittel verloren gehen. Das kann man anhand der dürftigen Angaben für den vorliegenden Fall nicht beurteilen. Für den, bei dem durchsucht wird, ändert es aber nichts, oder?
Wieso denn ein Disziplinarverfahren? Und handelt es sich nun um eine Strafe oder eine Buße? Also mit anderen Worten, gibt es einen Strafbefehl (=Strafe) oder soll das Verfahren gegen Zahlung einer Bzße eingestellt werden (= § 153a StPO ).

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#6
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi wastl, es gibt weder einen Strafbefehl noch irgend einen Beweis für die Schuld. Es war ein Angebot des bearbeitenden Staatsanwaltes gegen Zahlung eines Geldbetrages würde er das Verfahren einstellen. Bei uns in der Firma würde dann aber ein Diziplinarverfahren eröffnet werden. Aber nur dann wenn er diese geldsumme zahlt,weil dies als Grundlage dienen soll und dies könne dann zur Entlassung führen

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Also soll das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt werden. Wenn der Kollege darauf eingeht ist das kein Schuldeingständnis. Es kann viele Motive geben, die Geldauflage zu bezahlen. Häufig schreiben Verteidiger dazu, dass der Mandant auf die Einstellung eingeht, aber dennoch ausdrücklich jede Schuld bestreitet. Das wird i.d.R. gemacht, wenn die Beweislage nach Aktenlage für den Besch. schlecht ist und im Falle der Anklageerhebung mit einer Verurteilng (die teurer wird) gerechnet werden muss.

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#8
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi wastl
Auf die Geldtrafe oder Zahlung geht er auf jeden Fall nicht ein. Es geht ja jetzt einzig und allein um die Sicherstellung des ihm nicht gehörenden Halsbandes.
Die Sicherstellung erfolgte im Jahre 2003 und wird Ihm im Jahre 2004 zur Last gelegt.
Ich denke da wird selbst Justiaja schlecht oder ?
Obwohl der Schuldige gefunden wurde,versucht man meinem Kollegen dies zur Last zu legen.
Übrings das Verfahren wegen Beleidigung mit sexuellem Hintergund wurde ohne Zahlung eingestellt-

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#9
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Ehrlich gesagt, kann das so eigentlich alles nicht stimmen. Wahrscheinlich bringen Sie da irgendetwas durcheinander, sei es weil der Beschuldigte es nicht richtig verstanden oder nicht richtig erzählt hat.

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#10
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Newton, ehrlich gesagt blickt keiner von uns so richtig durch ,was da gelaufen ist.
Auf jeden Fall denken wir alle die ihn kennen,daß er soetwas nicht tun würde und getan hat.
Ich kenne die Kollegin die ihn angezeigt hat auch und bei ihr mußte man sich eh jedes Wort was man sagt zweimal überlegen.

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#11
 Von 
Jens Michaelis
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)


>Hallo, ich habe einen
>Kollegen der zu Unrecht
>bestraft werden
>soll.Angeblich hat er eine >Kollegin sexuell

Tja, daraus lernen wir zwei Dinge:

1. dass man bei der BRD Justiz kaum noch von Justiz sprechen kann.

2. dass der Staatsaeckel immer gefuellt werden muss.

Er soll die Strafe zahlen, er wird als nicht vorbestraft gelten. Diziplinarverfahren wird es keines geben, zumindest nicht auf Grund der Zahlung. Wenn die Strafe nicht zu hoch ist, dann hat er doch seine Lektion billig gelernt und weiss fuer die Zukunft die "BRD Justiz" zu schaetzen.

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#12
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)

Was Jens hier schreibt ist nicht ganz richtig. Ich gehe davon aus, dass es ein Angebot (!) der StA gibt, dass das Verfahren gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages eingestellt wird. Dieses Angeobt muss nicht angenommen werden. Konsequenz daraus ist aber, dass man sich einem Strafverfahren vor Gericht stellen muss. Im übrigen werden die Geldbußen nach 153a meistens gemeinnützigen Organisationen zugewiesen.

Ob dieses Angebot der StA angenommen werden sollte hängt von der Beweislage ab. Man kann den Staat und seinen Umgang mit Beschuldigten in Strafverfahren durchaus kritisieren, in diesem Fall sehe ich dafür aber keinen Grund.

MfG
LoFi

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Kritik scheint mir von keinerlei Sachkunde getrübt zu sein. Offenbar lassen sich immer noch die Dinge am Besten beurteilen, von denen man nichts versteht.

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#14
 Von 
Jens Michaelis
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)



Sie scheinen hier ueberlesen zu haben, dass es um die Konstellation Frau gegen Mann geht. Ich habe solche Faelle miterlebt und muss sagen, dass mich die deutsche Justiz damit nachhaltig beindruckt hat. Wie gesagt, entweder man wird als Mann immer verurteilt, oder die Sache ist so hirnrissig, dass man nur eine Stafe zahlen muss, damit das Verfahren eingestellt wird. Zahlen muss man aber immer. Ich emfehle einfach mal in div. Foren zu suchen z.B. nach erfundenen Anzeigen betr. Vergewaltigung und aehnlichem. Dann bekommt man einen ganz guten Eindruck.

>Ob dieses Angebot der
>StA angenommen werden
>sollte hängt von der
>Beweislage ab.

Das wuerde voraussetzen, dass vor Gericht logisches Argumentieren, logisches Ausschlussverfahren oder naturwissenschaftliches Widerlegen irgendwie beruecksichtigt wird. Glauben sie mir, das wird nicht der Fall sein. Wenn die Frau da von Ausserirdischen erzahaehlt wird das als Tatsachenbericht genommen.

Ein Angebot von Don Corleone muessen Sie uebrigens auch nicht annehmen.

Ich habe meine Erfahrung gemacht und andere Verfahren beobachtet und wuerde mich nie wieder auf eine Gerichtsverhandlung in der BRD einlassen.

Man denke nur an Carsten Sprengelmann, der zu 40.000 (!) Euro Strafe auf Grund eines "Beischlafdiebstahls" verurteilt wurde. Die Behauptung der Frau er habe ihr nach der Uebernachtung einen 3000 Euro Ring gestohlen reichte aus. Dass sich der Fernsehmoderator mit seinem 200.000 Euro Jahresgehalt nebenberuflich als Beischlafdieb betaetigt ist ja auch sehr wahrscheinlich.

Gruss Jens

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Frau wird nicht immer geglaubt. Ich war jahrelang in ener Spezialabteilung, in der vorwiegend Vergewaltigngen bearbeitet werden. Die Einstellungs- und Freispruchquote ist höher als in allgemeinen Abteilungen.

Abgesehen davon, dass der Mann Spengemann heißt würde ich mir nie anmaßen, in einer Sache, in der ich weder die Akten kenne noch die Hauptverhandlung miterlebt habe, solche Urteilsschelte zu betreiben. Was Sie machen ist genau das, was Sie den Gerichten vorwerfen, nämlich blind einer vorgefertigten Meinung zu folgen - im Unterschied zu den Gerichten allerdings bei Ihnen ohne Sachkunde und ausschließlich auf dem Niveau eines Stammtisches. Glücklicherweise ist mir meine Zeit für Derartiges zu schade. Was mich angeht ist diese Diskussion beendet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sylv123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi wastl
Es ist alles gut gegangen man hat beide Verfahren nach § 158 abs.1 STGB eingestellt
Bleibt nur noch das Diziplinarverfahren
Übrings ich habe an seine Unschuld geglaubt,weil ich war schon oft nachts mit ihm unterwegs
vielleicht bin ich aber auch nicht sein typ:)

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