Zoll Paket abgefangen Hausdurchsuchung

29. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
rejoin14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll Paket abgefangen Hausdurchsuchung

Hallo,

ich habe mir mal ca. 20 Ampullen (Steroide) bestellt, zum Eigengebrauch, doch sie sind nie angekommen.
Heute hat sich herausgestellt, dass sie angekommen wären, aber von dem ganzen Ulab aus Tschechien wurde die Ladung nach Deutschland abgefangen (ich denke mal um die dran zu bekommen), d.h. auch mein Paket war mir dabei.

Heute stand aufeinmal, ohne Anmeldung der Zoll vor meiner Tür mit einem Durchsuchungsbefehl, natürlich habe ich sie hereingebittet, einen Zeugen sollte ich bestenfalls noch ordern, das habe ich auch gemacht und zwar meine Freundin.

Ich hatte noch eine 10er Packung, die ich nicht aufgebraucht habe, sondern nur 4 Stk. genommen habe und dann damit aufgehört, die bekamen mir nicht so gut, und die habe ich bestellt, weil die anderen nicht ankamen.

Ich war jetzt im Besitz von diesen 10, seit ca. 8 Monaten und wie gesagt ich nur 4 benutzt und dann habe ich damit aufgehört und ich wollte sie auch nichtmehr nehmen.

Naja, als sie reinkamen, habe ich sie gleich rausgerückt, bevor sie alles verwüsten und habe gesagt es wäre alles, daraufhin haben sie nur oberflächlich drübergeschaut, was mir auch recht war.

Jedenfalls, habe ich wohl wegen meiner Freundin, (da sie mich sagen wir mal gebeten hat es zuzugeben), es zugegeben, dass das Paket für mich war.
Ja daraufhin, habe ich eine Erklärung abgegebn , zum Eigengebrauch, wollte sie nichtmehr benutzen, sie können ruhig die anderen mitnehmen, was sie gemacht haben.

Da ich zu diesem Zeitpunkt noch 20 war, wurde mir gesagt, dass es nach dem Jugendstrafmaß gehen würde.
Ich werde anscheinend eine Geldstrafe bekommen, meinte der eine vom Zoll, höchstens zu 1% ein Gerichtsverfahren (was aber nicht vorkommen wird meinte der vom Zoll).

Ja jetzt habe ich nur bangen, da es ja jetzt eine Akte geben wird, das ich evtl später noch Probleme bekommen werde. (Die Geldstrafe ist mir egal und ich werde diese natürlich bezahlen)

Ich habe halt jetzt Angst, wegen der Akte das ich später mal wegen so kleinen Sachen, wie z.B. eine Stange zu viel nach Deutschland mitbringen direkt irgendein Problem bekommen könnte, die haben ja eine Akte und da wird dann wohl drinstehen, aha vor 5 Jahre mal was wegen Arzneimittelgesetz.

Hat es aber noch andere Einträge, dass ich jetzt Probleme bekommen könnte, falls ich mal wegen einem illegalen Download oder anderen direkt ein Problem haben werde?

Oder kann es sein, dass ich nichts eingetragen bekomme und meine Akte, bzw. die Untersuchung komplett eingestellt wird?

Habe halt auch Angst wegen Jobsuche, da man ja meistens ein Führungszeugnis beilegen muss, wird da was drinstehen?

So meine wichtige Frage ist jetzt, wie lange bleibt es Eingetragen, wo wird es eingetragen und wird es jemals gelöscht oder haben sie für immer was gegen mich in der Hand, handschriftliche Akte, als auch im Zoll/Polizei Register?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
So meine wichtige Frage ist jetzt, wie lange bleibt es Eingetragen, wo wird es eingetragen und wird es jemals gelöscht oder haben sie für immer was gegen mich in der Hand, handschriftliche Akte, als auch im Zoll/Polizei Register?


Das kommt drauf an, wie das Verfahren beendet wird (also ob z.B. mit Einstellung gegen Geldauflage oder mit Verurteilung zu einer Geldstrafe) und darauf ob tatsächlich noch Jugendrecht angewendet wird. Mit 20 ist das näml. keinesfalls sicher. Zwischen 18 und 20 kann sowohl Jugend- als auch Erwachsenrecht angewendet werden.

Knackpunkt ist auch der, dass wenn das Gericht z.B. eine Geldstrafe ohne Verhandlung verhängen will (sog. Strafbefehl), es dann Erwachsenenrecht anwenden muß(!), da Strafbefehle im Jugendrecht nicht zulässig sind. Soll Jugendrecht angewendet werden, müßte es eine Verhandlung geben (oder das Verfahren müßte einstellt werden). Und von diesen Entscheidungen hängt eben auch ab, was wo und wielange gespeichert wird.

Schlimmstenfalls(!) wäre wohl folgendes zu erwarten (vorausgesetzt es gibt keinerlei Vorbelastungen bisher):

Speicherung im Führungszeugnis: keine
Speicherung im Bundeszentralregister: 5 Jahre
Speicherung bei der Polizei: 10 Jahre

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen