ZEUGENAUSSAGE! DRINGEND!!!

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
ZEUGENAUSSAGE! DRINGEND!!!

hi!also ein kumpel hat fernseher gestohlen im wert von ca.10000 € ich wussste davon und habe es auch gesehen! jetzt kam die polizei zu mir und ich sagte auch ja ich wusste davon habe aber keine schriftliche aussage gemacht sie waren noch 3 mal bei mir und wollten eine aussage haben habe ich nicht gemacht!nun geht es vor gericht da werden sie wohl sagen ich habe gesagt das ich alles gesehen habe nun will ich sagen ne das stimmt nicht das habe ich nicht gesagt!! geht das? weil ich habe nie eine aussage bei der polizei gemacht?! auch nie was unterschrieben!! ich bleibe bei gericht dabei das ich das nie gesagt habe also wird dann meine aussage getilgt?und ihm passiert nichts??also bin ich aus dem fall raus??

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Du aus dem Fall raus?

*schlapplachanfallkrieg*

Mit 'ner Falschaussage als Zeuge vor Gericht bist du erst richtig drin!
Der Angeklagte darf vor Gericht ungestraft lügen daß sich die Balken biegen. Der Zeuge muß die Wahrheit sagen. Ansonsten sitzt er schneller mit auf der Anklagebank als ihm lieb ist.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei der Polizei müssen Sie keine Aussage machen.

Vor Gericht hingegen MÜSSEN Sie aussagen. Da man Ihnen offensichtlich keine Mittäterschaft unterstellt, haben Sie auch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie werden also erzählen müssen, was ihr Kumpel gemacht hat und was Sie gesehen haben.

Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, machen Sie sich der Falschaussage strafbar. Darauf steht eine Mindestfreiehitsstrafe von 3 Monaten, im falle der Vereidigung sogar 1 Jahr.

Daher sollten Sie dringend die Wahrheit sagen.

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#3
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

wieso?wer weis denn was ich gesehen habe??der polizist kann ja viel erzählen!!versteh ich nicht ganz!

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#4
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Der Polizist wird vor Gericht wiedergeben was sie ihm gesagt haben. Sie werden ihr Märchen erzählen. Der Richter entscheidet welche Aussage er für glaubwürdiger hält.

Die Sache hat aber ein paar Haken. Können sie sicher sein, dass der Beschuldigte vor Gericht kein Geständnis ablegt und dabei bestätigt dass sie von der Sache wussten?

Gibt es vielleicht noch andere Zeugen die bestätigen können, dass sie von der Sache wussten(z.B. mal in der Kneipe geplaudert, eine Ex-Freundin die davon weiß)?

Ist ein Spiel mit dem Feuer, viel Spaß dabei.

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#5
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Bei diesem Spiel verbrennt man sich leichter die Finger als man denkt.

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#6
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

das mein ich ja vor dem gericht sind alle menschen gleich! und ich habe ja auch nichts konkretes gesagt der po sagte imer nur sie wissen doch alles das war stalking hoch 10 !!ich sagte ne ich weis nichts und fertig!!trotzdem thx

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es ist egal was Sie gesagt haben. Entscheidend ist nur, was Sie von der Tat GESEHEN haben. Dazu müssen Sie wahrheitsgemäß aussagen. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich strafbar.

Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Der Richter interessiert sich nicht für irgendwelche polizeilichen Aussagen, ihn interessiert nur der Diebstahl und die Zeugen, die etwas dazu erzählen können.

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#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Verdacht gegen Sie, sonst wären Sie nicht als Zeuge geladen.

2. Der Richter wird Sie belehren, dass Sie keine Angaben machen müssen, wenn Sie sich durch eine Wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten müssten.

3. Ein Anwalt ist vollkommen überflüssig. Der kostet 500 Euro. Aber ich bin sicher Karl.May erstattet Ihnen die Kosten gerne.

4. Sie haben keine Wahl, ob Sie aussagen wollen oder nicht. Sie MÜSSEN !

5. Die Aussage vorher mit dem Kumpel absprechen, könnte zu einer Falschaussage für Sie und zu einer Anstiftung zur Falschaussage für Ihren Kumpel führen. Davon rate ich dringend ab.

Machen Sie es nicht schlimmer, als es ohnehin schon ist. Gehen Sie hin und sagen Sie einfach die Wahrheit.





-- Editiert von justice005 am 19.09.2007 14:36:17

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#10
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Das spielt keine Rolle, zumal auch die Polizei ggf. die StPO nicht so gut kennt.


Seit wann lädt die Polizei Zeugen zur Verhandlung ???? Die Zeugen werden vom Staatsanwalt benannt und vom Gericht geladen.

Nach bisheriger Einschätzung des Threads ist der Fragesteller als Zeuge zur Gerichtsverhandlung geladen, um in dem Verfahren gegen seinen Kumpel eine Aussage zu machen !!

quote:
Das ist Unsinn (55 I StPO).


Das ist kein Unsinn. ich habe deutlich gesagt, dass der Richter eine entsprechende Belehrung vornehmen wird. Sie sollten besser lesen.

quote:
Eine wahrheitsgemaesse Aussage muessen Sie nur dann machen wenn Sie Zeugenstellung haben


Ach, und die hat man vor Gericht nicht, oder wie ?? :bang:

Wie schon gesagt, es ist hier nicht die Rede davon, dass der Fragesteller als Angeklagter zum Gericht muß.

quote:
Selbstverstaendlich koennen sich tatbeteiligte, ggf. auch mit Hilfe eines Verteidigers absprechen.


Erstens sind es keine 'Tatbeteiligten' und zweitens dürfen keine Absprachen getätigt werden, die dazu führen, dass der Zeuge die Unwahrheit sagt. Das würde ein seriöser Verteidiger auch nie mitmachen, grade weil er ein Organ der Rechtspflege ist.


Sie haben nicht ansatzweise Ahnung wovon Sie reden.





-- Editiert von justice005 am 19.09.2007 15:32:47

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#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Eine wahrheitsgemaesse Aussage muessen Sie nur dann machen wenn Sie Zeugenstellung haben

Der Satz ist zwar im Prinzip richtig, kann aber verständnismäßig in die falsche Richtung führen.

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#14
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

ok gehen wir davon aus das ich den diebstahl nicht gesehen habe aber er mir ein teil verkaufen wollte! und ich sage das stimmt nicht das er es mir angeboten hat???interessiert das den richter??weil er ist ja angeklagt wg schweren diebstahls!! das wäre ja hehlerei! danke schonmal

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

bzgl der Hehlerei (also dass sie etwas kaufen sollten oder wollten9 müssen Sie dann keine Angaben machen, wenn Sie es tatsächlich gekauft haben oder kaufen wollten.

Die bloße Tatsache, dass er es Ihnen angeboten hat, ist für Sie noch nicht strafbar. Daher hängt Ihr Aussageverweigerungsrecht davon ab, ob es zu einer Hehlerei gekommen ist oder nicht.

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#16
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Meine Aussage war korrekt.


Es ist bezeichnend, daß Karl.May zuerst den Fragesteller zu einer Falschaussage anstiftet und dann sagt, der Fragesteller bräuchte wegen § 153 (Falschaussage) ohnehin einen Anwalt. Das ist wirklich nicht mehr zu überbieten.

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#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
So hat Rufus T. Firefly alias Flywheel das auch immer gemacht.

:grins:

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#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich glaube, das Problem 'karl.may' hat sich erledigt. Ich hoffe nur, er taucht nicht gar zu schnell mit neuem Namen wieder auf.

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#20
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Justice

Klickediklickediklack.

:grins:

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