Wurde des Diebstahls beschuldigt!

29. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Henry Mason
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde des Diebstahls beschuldigt!

Hallo Leute,
mein Problem mal in kurzformat:

Ich (20) war mit Freunden in ner Disco. Als wir kurz draußen waren hat uns ein Typ (unbekannter) ne schachtel Zigarren geschenkt. Wir rauchten und ich trug die Kiste.
Plötzlich wurden wir von den Securitys gepackt und des Diebstahls bezichtigt.
Die Zigarren gehörten nämlich dem "Klomann" ,welcher diese verkaufte. Dieser stellte dann auch Strafantrag bzw. machte eine Anzeige.
Das unglückliche ist ich ca. 1std vorher beim Klomann nach dem Preis der Zigarren gefragt habe.Der klomann hat dies Ausgesagt und hat 2 Zeugen.
Bei der Vernehmung glaubte mir die Polizei kein Wort...
Hört sich ja auch ein bisschen unglaubwürdig an.
Meine Freunde müssen noch zur Vernehmung.

Frage:
1)Welche Indizien müssen erfüllt sein ,dass der Staatsanwalt , eine weitere Ermittlung bzw. Gerichtsverhandlung einberuft?
2)Was erwartet mich wenn die Sache "durchkommt" ?
3)Welche Aspekte würden für die Niederlegung des Verfahrens sprechen? (Muss es 100%tige BEWEISE geben?)
4) Wie weit kann sich die Sache auf meine berufliche Zukunft (möchte mich bei der Polizei bewerben) ausüben?


Ich sitze zu Hause und kann an nichts anderes mehr denken, bitte helft mir!
Habe bald meinen Einstellungstest!
Ist meine Zukunft im Arsch!? Mir fehlt das Fachwissen....


Viele Grüße und Vielen Dank

Euer Henry

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Mason,

nun, Ihre Sachverhaltsschilderung ist wahrlich etwas merkwürdig. Sie wollen also sagen, dass Sie wegen Diebstahls einer Zigarrenschachtel angezeigt wurden?

Auch mir ist es unerklärlich, warum einen Ihnen unbekannter Ihnen eine Zigarrenschachtel schenken sollte. Ein Motiv daraus kann ich nicht ersehen.

(1) Sofern der Staatsanwalt genügend Indizien und Beweise beisammen hat, die für die Erhebung öffentlicher Klage ausreichen, so wird er dieses tun.

Sofern Sie Ersttäter sind, können Sie, auch aufgrund der Geringwertigkeit, mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Es sei denn die Zigarrenschachtel ist mehr als €50 wert.

(2) Ein eingestelltes Verfahren hat keinerlei Auswirkungen auf Sie.

(3)
- Ersttäterschaft
- Geringfügigkeit
- eventuell mangelnde Nachweisbarkeit der Schuld, wenn diese nicht bewiesen werden kann (in dubio pro reo).

(4) Ein eingestelltes Verfahren sollte sich nicht negativ auf ihre berufliche Karriere auswirken.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henry Mason
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort...

Der Kerl der uns die Zigarren schenkte war äußerst betrunken...

Ist der Tatbestand denn beim bloßen besitz von ubereignetem Diebesgut für den "unwissenden" strafbar?

Kann jemand auch rein mutmaßlich (denn faktisch kann uns keiner bei der Tat gesehen haben - sie ist nicht von uns begangen worden) verurteilt/bestraft werden?

sorry wenn ich blöd frage , habe nur unheimlichen bammel...

viele Grüße
Henry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Mason,

nein, rein mutwillig kann niemand verurteilt werden. Seine Schuld muss bewiesen sein, und das Gericht davon überzeugt sein. Wenn man Ihnen die Tat nicht nachweisen kann, so kann man Sie dafür auch nicht belangen. Beachten Sie aber bitte, dass nicht immer 100%ige Beweise für eine Verurteilung vonnöten sind. Auch Indizien in ausreichender evidenter Stärke können ausreichen. Dieses ist aber, sofern Ihr Sachverhalt der Wahrheit entspricht, nicht weiter von Relevanz.

Aus Ihren Sachverhaltsschilderungen sehe ich den Tatbestand des Diebstahls gemäß §242 StGB als nicht verwirklicht an. Auch eine Unterschlagung sehe ich hier nicht.

Übrigens: Diebesgut kann man nicht übereigenen. Dieses ergibt sich aus §935 BGB .

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich kann mich nur meinem Kollegen Roenner anschließen. Wie soll man Ihnen beweisen, dass die Schachtel gestohlen war und Sie daran beteiligt gewesen sein sollen?

Vorausgesetzt es gibt keine Zeugen, die etwas anderes über Sie aussagen, sehe ich keine Strafe auf Sie zukommen!

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
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"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

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