Wohnungstür beschädigt, Staatsanwalt einschalten ?

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
soulsister61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungstür beschädigt, Staatsanwalt einschalten ?

Hallo,

vor gut einer Woche haben zwei junge Männer mit Gewalt versucht die Wohnung meines Sohnes zu betreten. Dabei habt einer der beiden das Glas der Wohnungstür zerschlagen.
Da mein Sohn bei dieser Angelegenheit auch verletzt wurde, wurde auch die Polizei eingeschaltet.

Nun kam vorgestern eine SMS der Vermieterin meines Sohnes, dass er ihre zwei Türen beschädigt hätte, also seine Wohnungstür und die Hintereingangstür ( wovon mein Sohn allerdings nichts wusste ) und sie würde die Angelegenheit dem Staatsanwalt anzeigen, wenn er sich nicht bereit erklären würde für den Schaden aufzukommen.

Was soll mein Sohn nun machen ? Wir haben der Vermieterin gesagt, dass die Tür von jemand anderes beschädigt worden sei und nicht von meinem Sohn. Das interessiere sie nicht, meinte sie, sie würde meinen Sohn anzeigen.

Die beiden " Herren " waren von der Exfreundin meines Sohnes angeheuert worden, in die Wohnung einzudringen und " ihre " Katze abzuholen. Die Freundin lebt seit 3 Monaten nicht mehr in der Wohnung, taucht aber immer noch dort auf mit ihren neuen Freunden um Probleme zu machen.

Wie gesagt, hat die Polizei alles aufgenommen und die Sache ist sowieso bei der Staatsanwaltschaft.

Was sollen wir nun mit der Drohung der Vermieterin machen ? Kann sie sowas überhaupt tun ? Falls die Polizei wider Erwartung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass mein Sohn die Türen zahlen muss, dann wird das sicher unsere Haftpflicht übernehmen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Was sollen wir nun mit der Drohung der Vermieterin machen ?

Ihr die Tagebuchnummer der eigenen Strafanzeige mitteilen. Wenn sie dann trotzdem Deinen Sohn anzeigt, dann bewegt sie sich zumindest an der Grenze zur falschen Verdächtigung (je nachdem was sie bei der Polizei aussagt).

quote:
Falls die Polizei wider Erwartung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass mein Sohn die Türen zahlen muss

Zu dem Ergebnis wird die Polizei nicht kommen. Zum einen weil das eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, zum anderen weil die Polizei keine Urteile fällt. Und selbst ein Urteil wegen Sachbeschädigung würde die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche der Vermieterin gegen Deinen Sohn nur vereinfachen, im Zweifelsfall müsste sie aber immer noch selbst klagen.

quote:
dann wird das sicher unsere Haftpflicht übernehmen.

Eher nicht. Wenn es Dein Sohn nicht war, dann ist seine Versicherung nicht zuständig (hilf aber ggf. bei der Abwehr der Ansprüche der Vermieterin, wenn Sie Deinen Sohn verklagt). Und auch generell war das wohl eine vorsätzliche Sachbeschädigung, da zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 03.01.2015 21:21

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Kann sie sowas überhaupt tun ? Die Frage ist ja, was sie eigentlich anzeigen will - sie wird ja nicht ernsthaft behaupten, sie habe gesehen , daß Ihr Sohn die Tür beschädigt hat. Und wenn sie eine Anzeige gegen Unbekannt stellt, kann das Ihrem Sohn ziemlich egal sein.
Falls die Polizei wider Erwartung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass mein Sohn die Türen zahlen muss, dann wird das sicher unsere Haftpflicht übernehmen. Die Polizei kümmert sich niemals um zivilrechtliche Forderungen und kann daher gar nicht zu einem solchen Ergebnis kommen.
Was sollen wir nun mit der Drohung der Vermieterin machen ? Ignorieren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Klar kann die Vermieterin Strafanzeige erstatten. Ist ja durchaus sinnvoll. Dann ermittelt die Polizei, wer zerstört hat und das wird ihr auch mitgeteilt. Damit hat sie dann den Schädiger. Also, was soll die Aufregung?

wirdwerden

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich an. Die Vermieterin hat offensichtlich nicht die geringste Ahnung und will nur Drohungen aussprechen. Davon sollte man sich keinesfalls beeindrucken lassen.

1. Der Schadensersatz der Tür hat nichts mit dem Strafrecht zu tun und deshalb interessiert es weder Polizei noch Staatsanwaltschaft, was mit der Tür passiert.

2. Dein Sohn muss die Tür nur zahlen, wenn er den Schaden zu vertreten hat. Das ist hier aber ganz offensichtlich nicht der Fall.

3. Die Vermieterin muss eine ordentlich funktionierende Tür zur Verfügung stellen, ansonsten kann die Miete gemindert werden bzw. der Schaden auf Kosten der Vermieterin selbst beseitigt werden.

4. Die Vermieterin muss dann zusehen, ob sie das Geld von dem eigentlichen Schädiger wiederbekommt.

Vielleicht sollte sich der Sohn einen Anwalt nehmen, welcher dann die Vermieterin unter Fristsetzung auffordert, die Tür instandzusetzen.

So kann man die Vermieterin vielleicht auf den Teppich zurück holen.



PS.: Die Drohung mit einer Anzeige sollte man nicht ernst nehmen. Dein Sohn hat ja keine Straftat begangen, also kann man "anzeigen", bis man schwarz wird. Also bitte nicht verunsichern lassen.



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"justice"

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