Wiederholter Ladendiebstahl - dauert das immer so lange?

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl - dauert das immer so lange?

mit 17 jahren wurde ich beim ladendiebstahl erwischt (ca. 40 euro). damals musste ich sozialstunden leisten. nun habe ich im alter von 23 jahren wieder diese dummheit begangen und bin dabei natürlich auch ertappt worden (warenwert ca. 15 euro).
das geschah im november 2007. nun kam bisher nur der brief von der polizei, in dem ich stellungnahme nahm und mich auch entschuldigt hab und so weiter. seitdem hab ich nichts gehört. dauert das immer so lange? was erwartet mich? bin ich jetzt vorbestraft? kommt dies als vermerk in irgendein register?
wäre um die beantwortung dieser fragen echt unendlich dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

bis jetzt sind Sie noch nicht vorbestraft. Ich würde mit einer Verfahrenseinstellung rechnen, schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe, aber auch die nicht in einer Höhe, daß Sie dann vorbestraft wären. Eine Geldstrafe steht im Bundeszentralregister - unangenehm, wenn man in den öff. Dienst will,sonst eher nicht.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, das beruhigt mich erstmal. hoffe ich bekomme bald bescheid.

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#3
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun den Strafbefehl erhalten über eine Geldstrafe von 10 Tagen je 10 Euro.
Versteh ich das nun richtig, dass ich jetzt nicht vorbestraft bin?
Diese Geldstrafe jedoch im Bundeszentralregister geführt wird?
Verjährt sie irgendwann?
wie hoch können die Gerichtskosten ausfallen, denn diese muss ich auch tragen?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

Sie dürfen sich lt. Gestz als nicht vorbestraft bezeichnen, weil die Strafe im BZR steht, aber nicht im Führungszeugnis. Die Strafe wird nach 5 Jahren aus dem BZR ausgetragen. Die Gebühr für einen Strafbefehl beträgt 60 Euro.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 22.04.2008 13:10:39

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#5
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hätte es keine Konsequenzen für mich, wenn ich einmal in den öffentlichen Dienst käme und die entsprechende Behörde ein solches Behördenführungszeugnis oder wie man das nennt, bei der Bewerbung beantragen würde? Da steht wirklich nichts drin?
Habe im Internet unter Bundeszentralregister gelesen, dass bei einer Höhe der Strafe, die ich nun bekommen habe, die Daten bereits nach eventuell drei Jahren gelöscht werden? Hab ich mich da jetzt verlesen?
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Echt danke!

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

für eine Bewerbung im ÖD hätte ein BZR-Eintrag Konsequenzen - das habe ich doch auch schon mal geschrieben. Im Rahmen der Bewerbung kann der BZR-Auszug angefordert werden und da ist ein Eintrag halt nicht gut.
Was die drei Jahre anbelangt, ist das eine typische Löschfrist für das Führungszeugnis, in dem Ihre 10 Tagessätze aber nicht stehen. Im BZR sind es, wie gesagt, fünf Jahre.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

achso, hab's grad gesehen, sorry. bin wegen dem Ganzen total durcheinander.
Wo muss man denn eventuell das Führungszeugnis vorlegen? Auch bei bestimmten Bewerbungen?

Gruß Summer breeze

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

das Führungszeugnis kann jeder Arbeitgeber verlangen. In welchen Bereichen das dann tatsächlich üblich ist, weiß ich nicht. Aber Ihr FZ ist ja ohnehin sauber...

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
Summer breeze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank.
Sie haben mir viel weitergeholfen.

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