mit 17 jahren wurde ich beim ladendiebstahl erwischt (ca. 40 euro). damals musste ich sozialstunden leisten. nun habe ich im alter von 23 jahren wieder diese dummheit begangen und bin dabei natürlich auch ertappt worden (warenwert ca. 15 euro).
das geschah im november 2007. nun kam bisher nur der brief von der polizei, in dem ich stellungnahme nahm und mich auch entschuldigt hab und so weiter. seitdem hab ich nichts gehört. dauert das immer so lange? was erwartet mich? bin ich jetzt vorbestraft? kommt dies als vermerk in irgendein register?
wäre um die beantwortung dieser fragen echt unendlich dankbar.
Wiederholter Ladendiebstahl - dauert das immer so lange?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
bis jetzt sind Sie noch nicht vorbestraft. Ich würde mit einer Verfahrenseinstellung rechnen, schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe, aber auch die nicht in einer Höhe, daß Sie dann vorbestraft wären. Eine Geldstrafe steht im Bundeszentralregister - unangenehm, wenn man in den öff. Dienst will,sonst eher nicht.
Gruß vom mümmel
vielen dank, das beruhigt mich erstmal. hoffe ich bekomme bald bescheid.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Habe nun den Strafbefehl erhalten über eine Geldstrafe von 10 Tagen je 10 Euro.
Versteh ich das nun richtig, dass ich jetzt nicht vorbestraft bin?
Diese Geldstrafe jedoch im Bundeszentralregister geführt wird?
Verjährt sie irgendwann?
wie hoch können die Gerichtskosten ausfallen, denn diese muss ich auch tragen?
Hi,
Sie dürfen sich lt. Gestz als nicht vorbestraft bezeichnen, weil die Strafe im BZR steht, aber nicht im Führungszeugnis. Die Strafe wird nach 5 Jahren aus dem BZR ausgetragen. Die Gebühr für einen Strafbefehl beträgt 60 Euro.
Gruß vom mümmel
-- Editiert von muemmel am 22.04.2008 13:10:39
Also hätte es keine Konsequenzen für mich, wenn ich einmal in den öffentlichen Dienst käme und die entsprechende Behörde ein solches Behördenführungszeugnis oder wie man das nennt, bei der Bewerbung beantragen würde? Da steht wirklich nichts drin?
Habe im Internet unter Bundeszentralregister gelesen, dass bei einer Höhe der Strafe, die ich nun bekommen habe, die Daten bereits nach eventuell drei Jahren gelöscht werden? Hab ich mich da jetzt verlesen?
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Echt danke!
Hi,
für eine Bewerbung im ÖD hätte ein BZR-Eintrag Konsequenzen - das habe ich doch auch schon mal geschrieben. Im Rahmen der Bewerbung kann der BZR-Auszug angefordert werden und da ist ein Eintrag halt nicht gut.
Was die drei Jahre anbelangt, ist das eine typische Löschfrist für das Führungszeugnis, in dem Ihre 10 Tagessätze aber nicht stehen. Im BZR sind es, wie gesagt, fünf Jahre.
Gruß vom mümmel
achso, hab's grad gesehen, sorry. bin wegen dem Ganzen total durcheinander.
Wo muss man denn eventuell das Führungszeugnis vorlegen? Auch bei bestimmten Bewerbungen?
Gruß Summer breeze
Hi,
das Führungszeugnis kann jeder Arbeitgeber verlangen. In welchen Bereichen das dann tatsächlich üblich ist, weiß ich nicht. Aber Ihr FZ ist ja ohnehin sauber...
Gruß vom mümmel
Vielen vielen Dank.
Sie haben mir viel weitergeholfen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
32 Antworten
-
6 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten