Hallo,
ich habe eine große Dummheit gemacht. Ich wurde vor einigen Tagen das zweite Mal beim Ladendiebsathl erwischt. Das erste Mal war im Oktober 2008. Damals wurde ich mit 15 Tagessätzen bestraft. Jetzt war es im Kaufland ei Warenwert von ca 24 Euro. Was erwartet mich für eine Strafe. Wird mein Arbeitgeber informiert? Wer kann mir darüber Auskunft geben. Ich weiss das es ein Fehler war. Leider kommt die Erkenntnis bei mir zu spät.
Wiederholter Ladendiebstahl - Wird mein Arbeitgeber informiert?
10. Juni 2009
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Frage vom 10. Juni 2009 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl - Wird mein Arbeitgeber informiert?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2009 | 19:12
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht der öffentliche Dienst ist, dann werden Sie kaum etwas befürchten müssen. Sie werden mit einer deutlich höheren Geldstrafe rechnen müssen, die aber vermutlich noch unter 90 Tagessätzen liegen wird. Einen Eintrag im Führungszeugnis werden Sie dann allerdings haben.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
#2
Antwort vom 11. Juni 2009 | 17:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Auskunft!
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#3
Antwort vom 11. Juni 2009 | 19:02
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Ich schließe mich in der Einschätzung an.
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