Wiederaufnahme strafrechtl. Ermittlungen

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Wiederaufnahme strafrechtl. Ermittlungen

Hallo zusammen,

im Zuge eines zivilen Gerichtsverfahrens begeht einer der Beteiligten möglicherweise eine Straftat.
Das urteilende Gericht sieht das anders und beschließt das entsprechend.
Der Geschädigte der Straftat stellt Strafantrag gegen den "Täter". Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen mit der Begründung ein, dass offensichtlich keine Straftat vorliege und bezieht sich voll umfänglich auf den zivilen Gerichtsbeschluss.
Das zivile Verfahren geht in die Beschwerde.
Das Beschwerdegericht widerruft den vorhergehenden Beschluss. Unter anderem stellt es fest, dass einer der Beteiligten eine (die) Straftat begangen hat.

Kann man nun bei der Staatsanwaltschaft die Aufnahme der Ermittlungen beantragen, bzw. wie wird sich die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß verhalten?

Gruß
Carl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Aha. Und was ist konkret passiert?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Nach § 170(2) StPO eingestellte Ermittlungen können jederzeit (solange die Tat nicht verjährt ist) wieder aufgenommen werden, sobald neue Hinweise vorliegen, was hier durch die neuen Feststellungen des Zivilgerichts der Fall ist.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Kann man nun bei der Staatsanwaltschaft die Aufnahme der Ermittlungen beantragen, bzw. wie wird sich die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß verhalten?
Man kann den neuen Beschluss der Staatsanwaltschaft schicken und beantragen, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Die StA wird dann prüfen, ob nunmehr ein Anfangsverdacht besteht und ggf. das Verfahren wieder aufnehmen.

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