Es heißt niemand muß sich selbst belasten, z.B. bei einer Anklage.
Aber heißt das auch, daß man lügen oder verwirren darf zum Selbstschutz ?
Gerda
Wie weit zum Selbstschutz schweigen o. lügen ?
5. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2010 | 18:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit zum Selbstschutz schweigen o. lügen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 18:42
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 40x hilfreich)
#2
Antwort vom 5. Januar 2010 | 18:48
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo Gerda,
ja und nein. Der Angeklagte kann das blaue vom Himmel lügen oder verwirren bis es den anderen schwindelig wird. Es gibt keine Norm, die das verbietet.
Allerdings finden die Aussagen ihre Grenzen in den Persönlichkeitsrechten der anderen. Bezichtigt beispielsweise der Angeklagte einen Unschuldigen einer Tat, macht er sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar.
Grüße
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.970
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten