Wie weit zum Selbstschutz schweigen o. lügen ?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.01.2010 12:05:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit zum Selbstschutz schweigen o. lügen ?

Es heißt niemand muß sich selbst belasten, z.B. bei einer Anklage.
Aber heißt das auch, daß man lügen oder verwirren darf zum Selbstschutz ?

Gerda

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

*G*
Also soweit ich weiß, "darf" ein ANGEKLAGTER lügen bis sich die Balken biegen

aber ein ZEUGE muss die Wahrheit sagen oder schweigen wenn er sich selbst belasten würde, sonst macht er sich strafbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Gerda,
ja und nein. Der Angeklagte kann das blaue vom Himmel lügen oder verwirren bis es den anderen schwindelig wird. Es gibt keine Norm, die das verbietet.
Allerdings finden die Aussagen ihre Grenzen in den Persönlichkeitsrechten der anderen. Bezichtigt beispielsweise der Angeklagte einen Unschuldigen einer Tat, macht er sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar.


Grüße

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