Wie verhalten? Anzeige und Nebenklage zurückziehen

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Shivawa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie verhalten? Anzeige und Nebenklage zurückziehen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt, diese Anzeige war übertrieben. Laut Polizei konnte ich diese damals nicht zurück ziehen.
Der Grund weshalb ich die Anzeige damals stellte war Angst, das mein Ex mir mein Kind nimmt. Das ist keine Entschuldigung, lediglich eine Erklärung.
Ich konsultierte damals einen Anwalt, der die Nebenklage für mich beantragte.
Bei der ersten Verhandlung war mein Ex nicht zugegen, er wurde gesucht und bis zur zweiten Verhandlung in U-Haft gebracht.
Ich konsultierte meinen Anwalt öfters mit der Frage ob es nicht besser sei das richtig zu stellen, stieß aber irgendwie auf taube Ohren.
Vor der Verhandlung rief ich bei Gericht an, wollte fragen ob ich mit dem Richter perönlich reden kann, was auf Grund der wenig verbliebenen Zeit jedoch nicht ging, wie man mir sagte. Demnach erklärte ich alles am Telefon. Mein Anwalt schickte ein Fax ans Gericht, worin er klar machte, das ich die Nebenklage nicht mehr wolle.
Also ging ich allein zur Verhandlung, als ich den Richter vor der Verhandlung sah, fragte ich ihn ob ich mit ihm reden könne, er sagte das wir das gleich tun.
Jemand holte mich dann in den Saal mit den Worten das ich mit dem Richter reden wolle. Der Richter sagte mir sofort, das wenn ich von der Strafverfolgung absehe, mein Ex von Entschädigung absieht und irgendwas von §153.
Ich bin mir nicht sicher, ob er indem Moment als er dies schrieb zu meiner Person den Begriff Nebenklägerin benutzte, denn davon bin ich ja zurück getreten, was man ja auch sah weil ich keinen Anwalt dabei hatte und das Fax angekommen sein muss.
Wie soll ich mich da verhalten, ich möchte mir sicher sein, das da kein Fehler oder irgendwas entstanden ist, was die Sache noch schlimmer macht.
Und überhaupt nach dieser Einstellung §153 kann da noch was nachkommen oder hätte der Richter das an dem Tag gesagt.


Vielen lieben Dank

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10 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihre Fragen sind etwas unklar.
Zunächst braucht man für die Nebenklage keinen Anwalt. Als der Richter Sie vernommen hat, muss doch klar geworden sein, ob Sie als Zeuge aussagen (Zeugenbelehrung über Wahrheitspflicht?).

Darf man fragen, inwiefern Sie bei der Aussage übertrieben haben? Sind Sie inzwischen wieder mit dem Ex zusammen oder hat er Sie unter Druck gesetzt?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Shivawa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es war so wie ich es beschrieben habe. Das Gericht wurde über die Zurückziehung der Nebenklage per Fax informiert, so das ich logischer Weise dann auch ohne Anwalt kam. Dachte Nebenklage und Anwalt hängen zusammen, anders kannte ich das bisher nicht.
Bevor das Fax das Gericht erreicht hat, hatte ich das Gericht angerufen, um nach einem Gespräch mit dem Richter zu fragen, was nicht möglich war. Somit kam ein Gepräch mit dem Sachbearbeiter zustande, in dem ich lediglich davon erzählt habe, womit ich übertrieben habe. Ich habe es richtig gestellt, das er mir gegenüber handgreiflich geworden ist, aber nicht so übertrieben, wie ich es in der Anzeige dargestellt habe und es auch vorgekommen ist, das ich zurückgehauen habe.
Nach diesem Telefonat dachte ich ja, das ich vor der Verhandlung mit dem Richter sprechen könne, was dann aber nicht so war.
Es verlief so, das ich in den Saal hinein gerufen wurde, keine Belehrung oder so, der Richter dann davon erzählte, das wenn ich die Sachen zurück ziehe mein Ex auf Entschädigung verzichtet. (Ich verstand das so, das wenn ich alles zurück ziehe Ruhe ist, nichts mehr für jemanden kommt, wo ich mir nicht mehr sicher bin.)
Als er das aufschrieb, kam das wo ich mir eben nicht sicher bin die Bezeichnung Nebenklägerin.
Ich verstehe nur noch Bahnhof, ich wollte das ja gerade stellen, deshalb doch auch der Anruf bei Gericht, deshalb auch das Zurückziehen der Nebenklage.


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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Tja, daraus lässt sich nun nicht konkret sagen, was der Richter nun denkt oder tut. Grundsätzlich kann er auch, wenn Sie die Strafanzeige zurückziehen, das Verfahren fortführen. Ob er das macht, kann man von hier aus natürlich nicht beurteilen. Wenn er was von § 153 erzählt hat, wahrscheinlich aber eher nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Shivawa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das mit der Nebenklägerin, ist es nicht das Beste da nochmals nachzufragen, weil ich mir nicht sicher bin, ob er das so augfeschrieben hat, denn das war ich ja zu dem Zeitpunkt nicht mehr. Möchte es nur nicht noch schlimmer machen, als es schon ist. Was meinen Sie damit wenn er was von §153 gesagt hat, er das Verfahren wahrscheinlich eher nicht fortführen wird. Meinen Sie damit eine Verhandlung gegen meine Person wegen falscher Verdächtigung oder eine neue Verhandlung wegen der Körperverletzung? Kommt zwangsläufig etwas wegen falscher Verdächtigung nach und empfiehlt es sich nicht, wegen der Bezeichnung Nebenklägerin nachzufragen, denn das war ich ja nicht mehr.
Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob er von Nebenklägerin gesprochen hat, aber für den Fall das dort nun Nebenklägerin drin steht, wie soll man sich da verhalten?
Ich will es doch nur nicht noch schlimmer machen.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

§ 153 bedeutet, dass er das Verfahren einstellt. Damit ist das Verfahren gegen Ihren Ex gemeint, gegen Sie lief ja zumindest zu dem Zeitpunkt keines. Ich glaube auch nicht, dass da noch was nachkommt wegen falscher Verdächtigung.

Das mit der Nebenklage ist jetzt nicht mehr relevant. Egal, ob er es vermerkt hat oder nicht - das Verfahren wird wohl ohnehin eingestellt.

Machen Sie sich nicht so viele Gedanken, sondern achten in Zukunft lieber darauf, dass Sie nicht aus einer Emotion heraus bei den Behörden Müll erzählen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Shivawa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es nicht wichtig, ob er geschrieben hat die Nebenklägerin Frau.... oder dies eben nicht geschrieben hat? Dachte nur, wenn er dies geschrieben hat, das ich mich dann wieder strafbar gemacht hätte, da ich ja keine Nebenklägerin mehr war und schlimmer machen wollte ich es ganz bestimmt nicht.
Zu dem Zeitpunkt lief kein Verfahren gegen mich, bin mir aber nicht sicher, ob da jetzt noch eines kommen wird oder nicht.
Das lässt sich wohl auch nicht in Erfahrung bringen oder? Ich dachte zuerst, weil der Richter an diesem Tag nichts davon sagte, das auch nichts kommen wird, aber auf Grund der Tatsache das er davon nicht sprach, kann ich davon doch nicht ausgehen oder doch?
Kann man denn sagen, wenn was gegen mich nachkommen würde, in welch einer Zeitspanne dies sein würde, also wie lange ich damit rechnen müsste?

Das war mir eine Lehre, so was wird mit Sicherheit nie wieder vorkommen.

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vorerst lässt sich das kaum in Erfahrung bringen, nein.
Theoretisch könnte eine Verfolgung stattfinden, bis die Sache verjährt ist. Das sind drei Jahre. Aber in der Praxis würde ich ohnehin nicht damit rechnen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
macht es das nicht noch schlimmer, wenn er Nebenklägerin geschrieben haben sollte


Nein !!

Das hat Jotrocken doch nun bereits gesagt.

quote:

Ich frage nur deshalb, weil ich die Sache nicht noch schlimmer machen möchte


Dann lassen Sie es einfach auf sich beruhen und gut ist.


Und in Zukunft überlegen Sie sich vorher wen oder was Sie Anzeigen. Genau solche Sachen sind näml. der Grund dafür, dass mißhandelte Frauen oft nicht mehr ganz ernst genommen werden bei der Polizei. Wenn Ihr Mann sie schlägt und nötigt, gehört er angezeigt, fertig. Da muß man einerseits weder Angst haben, weil man zurückgeschlagen hat, sollte aber andererseits eben auch keine Geschichten erfinden.

Nun haben Sie es ja geklärt - also vergessen Sie es.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shivawa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, da haben Sie Recht mit dem was Sie schreiben. Da werde ich auch nichts gegenteiliges zu sagen. Sie können mir glauben oder auch nicht, aber dies war mir garantiert eine Lehre! Fernab wollte ich nur wissen, ob man mit dieser Einwilligung zwangsläufig klar gemacht hat, das alles nicht stimmte. Auch wenn ich nicht dagegen angehen möchte, da ich nicht besser war, wollte ich dies wissen.
Diese Übertreibungen habe ich ja telefonisch schon gerade gestellt.
Ich hatte nur eine wahnsinnige Angst, das er mir mein Kind nochmals nehmen würde. Glauben Sie mir, das ist keine Entschuldigung, denn die gibt es nicht, vielmehr eine Erklärung. Sie haben Recht mit dem was Sie schreiben und es ist auch nicht gerade so als sei ich stolz darauf.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fernab wollte ich nur wissen, ob man mit dieser Einwilligung zwangsläufig klar gemacht hat, das alles nicht stimmte <hr size=1 noshade>


Eine Einstellung nach § 153 StPO bedeutet, dass man sich erspart hat den Sachverhalt noch weiter zu erforschen, da man davon ausging, dass die Schuld des Täters als geringfügig anzusehen wäre, selbst wann man ihm die Schuld nachgewiesen hätte. Es ist also weder ein "Freispruch" noch ein "Schuldspruch", sondern etwas dazwischen. Das Verfahren gegen Ihren Mann ist jedenfalls damit beendet.

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