Wie Strafanzeige gegenseitig aufheben ??

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie Strafanzeige gegenseitig aufheben ??

Hallo, habe folgendes Problem : Am Sonntag dem 18.2.06 hat mich mein Nachbar im Treppenhaus handgreiflich angegriffen und mir die Brille vom Kopf gerissen.

Ich habe mich nicht gewehrt sondern nurversucht meine Brille noch einigermaßen heile aus seiner Hand zu kriegen.

Ich rief dann die Polizei welche mir dann sagte der Nachbar hätte sie auch gerufen.

Naja sie ahmen dann meine Anzeige auf und sind anschließend auch zu meinem Nachbar in die wohnung gegangen.

Gestern bin ich zur Polizeiwache gegangen und wollte lediglich eine Bescheinigung haben das ich Strafanzeige gestellt habe, der Polizeibeamte sagte mir dann nur folgendes : Der Nachbar hat sie auch angezeigt und die Akte ist jetzt zur Staatsanwaltschaft gegangen. Das heißt jetzt das beide jetzt erstmal beschuldigt sind und die Sache jetzt von der Staatsanwaltschaft verfolgt bzw. eingestellt wird.

WAS SOLL ICH JETZT MACHEN ?? FAKT IST ER HAT GELOGEN ICH HABE IHN NICHT ANGEFASST.

ZUM TATZEITPUNKT WAR ER AUCH ANGETRUNKEN, WELCHES DIE POLIZEI SICHERLICH MITBEKOMMEN HAT.

Gestern sprach mich der Nachbar an und fragte ob man sich nicht mal zusammensatzen könne und die Streitigkeiten aus dem weg räumen.

Dagegen habe ich generell nichts, ich will auch in Frieden mit meiner Familie im Haus leben.

Können wir evnetuell beide die Anzeigen zurücknehmen oder ist es schon zu spät dazu weil die Akten bei der Staatsanwaltschaft liegen ??

Obwohl er mich angegriffen hat habe ich kein Interesse mehr an einer Anzeige da er nun ja angeboten hat sich zusammenzusetzten.

Ist damit zu rechnen das die Verfahren eh eingestellt werden ??

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Juraanfänger
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Möchte mich als Anfänger nicht aus dem Fenster lehnen. Aber soviel ich weiß, hilft ein zurückziehen der Anzeige nicht. Zumal die bei der Polizei sowas nicht lustig finden. Diese Angelegenheit ist immerhin strafrechtlich und wird somit vom Staat auf ihren "Auftrag" hin verfolgt.
Und was einmal bei der Staatsanwaltschaft gelandet ist, das wird auch bearbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber es kann ja nicht angehen das ich einen Strafbefehl bekomme weil er definitiv eine FALSCHAUSSAGE GEMACHT HAT.

Ich habe ihn nicht angegriffen das kann meine Frau mir bezeugen.

Er hatte allerdings seine Mutter, Bruder und Schwester zu Besuch ( alle angetrunken ) und ich weiß ja nicht was diese bezeugt haben.

WAS KANN ICH DA MACHEN ?? Es kann doch nicht angehen das ch für was was ich nicht begangen habe bestraft werde.

Andersrum steht Aussage gegen Aussage, wie soll man da überhaupt urteilen können ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Juraanfänger
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben Sie sagen es ja, es steht Aussage gegen Aussage! Und geurteilt wird da so schnell gar nichts. der Fall liegt erstmal bei der Staatsanwaltschaft und die haben mit sowas auch nicht zum ersten mal zu tun und erkennen auch, wenn nötig den Unrechtsgehalt mancher Aussagen.
Obliegen würde Ihnen natürliche noch die Anzeige wegen Verleumdung. Die ihre Aussage dass Ihr Nachbar eine Falschaussage getätigt hat unterstreichen würde. Dazu müssten Sie aber ein hundertprozentiges Beweismittel haben, das er eine Falschaussage getätigt hat, bzw. Sie einer nicht begangenen Tat bezichtigt.
Und das wissen Sie doch noch gar nicht, oder haben Sie schon ein Schreiben von der Polizei bekommen was Ihnen vorgeworfen wird?
Ich möchte noch einmal unterstreichen, das ich ein Juraanfänger bin und meine Meinung, nur meinem bisherigem Wissen unterliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Es scheint als klemmt Ihre Taste für Großschreibung teilweise.

quote:<hr size=1 noshade>WAS KANN ICH DA MACHEN ?? <hr size=1 noshade>
Zunächst nichts, außer die Ruhe bewahren und eine schriftliche Einlassung bei der StA einreichen.

Dies hilft dabei, dass sich die StA ein Bild über die ‚Straftaten', falls vorhanden, machen kann. Sie ist die zuständige Stelle, die das Verfahren zur Einstellung oder zur Anklage bringt.

quote:<hr size=1 noshade>Andersrum steht Aussage gegen Aussage, wie soll man da überhaupt urteilen können ?? <hr size=1 noshade>


Falls es zu einer HV kommt wird der Richter prüfen, ob man dem Zeugen der Anklage oder eher dem Beschuldigten glaubt. Sie sind ja ebenfalls ein ‚Beweis’

quote:<hr size=1 noshade>Er hatte allerdings seine Mutter, Bruder und Schwester zu Besuch ( alle angetrunken ) und ich weiß ja nicht was diese bezeugt haben. <hr size=1 noshade>
Dann hat er drei Personen die gfls. seine Glaubwürdigkeit unterstreichen. Das die Personen angetrunken waren werden Sie wohl nicht beweisen können, da keine Blutabnahme gemacht wurde. Soweit ich hier gelesen habe.

quote:<hr size=1 noshade>weil er definitiv eine FALSCHAUSSAGE GEMACHT HAT. <hr size=1 noshade>


Bei der Polizei zu lügen ist mW, zwar nicht die feine englische Art, aber auch nicht verboten. Aussagen dort sind ja ohnehin subjektiv. Eine Straftat anzuzeigen die nicht vollzogen wurde ist eine sog. falsche Verdächtigung und unter § 164 StGB geregelt.

Ich bin Laie, daher keine Gewähr *peng*

Ich hoffe dennoch dass es ein wenig weiterhilft, und Sie ihre Tastatur repariert bekommen.



-----------------
"<img src=http://www.bhw-loehne.de/uploads/avatare/avatar-1.gif>"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe sowieso nicht das die Polizei mich nicht angeschrieben hat um nochmal nachzufragen.

Oder aber es waren einfach die 2 Aussagen und die Polizei kann eh nichts weiter ermitteln.

Was bitte ist eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft ??

Klar hat er eine Falschaussage gegen mich gemacht, aber andersrum will ich noch Jahre mit ihm in einem Haus leben wollen ohne das ständige Theater. Deshalb ist es auch nicht mein Ziel ihn wegen Verleumdung zu verklagen, außerdem könnte ich es nicht beweisen.

Und ob meine Frau da als Zeugin zählen würde weiß ich nicht. er hat seine 3 Geschwister denen es wohl egal wäre selbst auf Eid sowas auszusagen.

Ich meine er ist ja bereit sich mit mir auszusprechen, und das kam von ihm.

Verstehe die Welt nicht mehr, habe niemals Probleme mit dem Gesetzt gehabt, das kann doch nicht so einfach sein jemanden den man nicht mag in den Dreck zu ziehen ??

Wegen sowas kann ich mir keinen Anwalt nehmen da ich ihn mir nicht leisten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

quote:
Ich verstehe sowieso nicht das die Polizei mich nicht angeschrieben hat um nochmal nachzufragen.


Haben Sie denn schon eine Aussage gemacht? Wenn ja, in welchem Verfahren, also in dem, das sich gegen Sie richtet oder in dem anderen. Es muss nämlich zwei Verfahren geben, weil man nicht in derselben Sache Geschädigter und Beschuldigter sein kann.

Als Einlassung bezeichnet man das, was ein Beschuldigter zur Sache sagt, zu unterscheiden von Bekundungen, die von einem Zeugen stammen.

Was ist überhaupt Tatvorwurf? Körperverletzung? Gegenseitig?
Wurden Strafanträge gestellt?
Wie sieht es allseits mit Vorstrafen aus?
In jedem Fall bietet es sich an, der Polizei (bislang dürften Sie ja nur die polizeiliche Vorgangsnummer haben) mitzuteilen, dass Sie sich wieder vertragen haben, vorzugsweise ein Schreiben von beiden Beteiligten. Dann spricht einiges dafür, dass die Verfahren eingestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Folgendes ist passiert : Am Sonntag dem 18.02.2006 kam es im Treppenhaus zu der Eskaltation und mein Nachbar griff mich an wie beschrieben.

Ich rief die Polizei diese notierten es auf einen Block und gingen anschließend zu dem Nachbarn rein.

DAS WARS.

Wie gesagt gestern wollte ich eine Bestätigung das ich eine Strafanzeige gestellt hatte und da meinte nur der Beamte das mich der NAchbar wohl auch angezeigt habe aber die Akte seit gestern zur Staatsanwaltschaft gegangen ist.

Mehr weiß ich nicht.

Und dann wie gesagt gestern zufällig den Nachbarn gesehen worauf er sagte das wir uns mal aussprechen sollten.

Vorstrafen bei mir keine, beim Nachbar kann ich mir auch keine vorstellen, er war angetrunken und glaube könnte sonst keinem was zu leider fügen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

In meinen Augen handelt es sich um einen typischen Fall für ein Privatklageverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sicher. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehe ich da auch nicht. Aber dazu wäre es besser, wenn die Beteiligten den Wegfall ihres eigenen Interesses auch mitteilen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie macht man das ?? Einfach formlos erklären das jeder die Anzeige zurück zieht und beide unterschreiben ??

Zur Staatsanwaltschaft ?? Haben ja nichtmal nen Aktenzeichen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Nachbar wird müsste ja eine Vorgangsnummer von der Polizei haben. Wenn nicht soll er halt nachfragen. Immerhin konnte man Ihnen doch auch eine Auskunft geben, also muss sich das Verfahren ja ermitteln lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Nachbar hat gernau so wenige Nummern wie ich.

Die Polizisten meinte bei der Aufnahme nur : Sie kriegen Bescheid.

Das soll normal sein ???

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Hm..also soweit ich weiß, und entschuldigt falls das schon jemand geschrieben hat, kann man Anzeigen die zivilrechtlich sind zurückziehen.
Anzeigen die Strafrechtlich sind jedoch nicht weil der Staat da ein Interesse dran hat oder so ähnlich.
Jetzt weiß ich nur nicht unter was diese Sache fällt? Ist das Körperverletzung oder wie?
hm....hat wohl nicht so wahnsinnig viel gebracht mein einwand...:)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja ich hatte nen Kratzer im Gesicht und meine Brille war verbogen.

Hmm ob dasals Körperverletztung gilt weiß ich nicht.

Was er der Polizei gesagt hat weiß ich nicht, angeblich weiß er es nicht mehr oder schämt sich und will nicht mehr drüber reden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es gibt einige Delikte, die nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Dazu gehören insbesondere auch einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung. Den Strafantrag kann man aber zurückziehen und solange man damit nicht bis zur Gerichtsverhandlung wartet, enstehen dadurch auch keine weiteren Kosten...

Ich würde davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft, wenn beide mitteilen, dass sie sich wieder vertragen und daher die Strafanträge zurücknehmen, die Verfahren einstellt. Ich würde an Stelle des Threadstarters aber darauf bestehen, dass der die Kosten übernimmt, damit die Brille wieder in Ordnung kommt...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

kann man Anzeigen die zivilrechtlich sind zurückziehen.

'zivilrechtliche Anzeigen' gibt es nicht.


Es gibt einige Delikte, die nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Dazu gehören insbesondere auch einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung. Den Strafantrag kann man aber zurückziehen und solange man damit nicht bis zur Gerichtsverhandlung wartet, enstehen dadurch auch keine weiteren Kosten...


Richtig. Einen 'Strafantrag' -wenn denn einer gestellt wurde- kann man zurückziehen --> Im Gegensatz zur 'Strafanzeige'.

Sie und der Nachbar sollten sich erkundigen (da Siees offenbar nicht wissen), ob Sie einen Strafantrag gestellt haben. Falls ja, können Sie diesen zurückziehen. Einer Verfolgung der Tat seitens der StA per 'bes. öffentl. Interesse' tut das keinen Abruch, auch wenn auch ich hier glaube, daß es dazu nicht kommen wird.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 10.03.2006 01:41:26

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hansjan
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

So habe heute den Sachbearbeiter bei der Polizei gesprochen :

Also mein Nachbar hat genau wie ich wohl eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgegeben.

Jeweils wurde die Brille geschädigt.

Keine anzeige wegen Körperverletztung.

Man könne wenn man sich einig wäre kurz per Brief schildern das man die Anzeigen zurück zieht, dann würde es zur Staatsanwalschaft weitergeleitet werden und die Sache wäre erledigt.

Stimmt die Aussage so ??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie nehmen jeweils den gestellten Strafantrag zurück (wenn denn überhaupt einer gestellt wurde - das geht nämlich nur schriftlich - Sie müssten zumindest ein Formular unterschrieben haben) und erklären, dass Sie kein Interesse mehr an der weiteren Strafverfolgung haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen