Hallo.
Ein junger Mann (22 Jahre) hat im Hausflur die Sicherungen zur mütterlichen Wohnung herausgedreht und seinem Stiefvater, als dieser in den Hausflur wollte, mit Faustschlägen die Zahnprothesen vollständig zerstört. Innerhalb der letzen 5 Jahre war das der 4. Angriff. In der Wohnung des jungen Mannes befinden sich an der Wand Kritzeleien wie " Waffe Gottes" und eine Zeichnung eines Maschinengewehrs, welches ein Schnellfeuermagazin aus Messern hat. Neben die Hauseingangstüre hat er Pentagramme gemalt.
Am nächsten Tag hat sich der junge Mann freiwillig in die Landesklink einliefern lassen. In einem Telefonat mit seiner Großmutter väterlicherseits erzählte er, dass ihm Stimmen befehlen würden den Stiefvater zu töten.
Der junge Mann ist mindestens zum 3. Mal in der Landesklinik, davon mindestens 1 Mal (09/2008) per richterlichem Beschluss. Der junge Mann sprach in letzter Zeit öfters davon, mit den letzten 3 Jahren seiner Vergangenheit ab zu schliessen.
In den letzten 3 Jahren hatte der junge Mann Probleme mit seiner Ex-Freundin, seinem leiblichen Vater, dem Ex-Mann seiner Mutter, seinem Stiefvater und seine Mutter.
Da der junge Mann volljährig ist, stellt sich seine Mutter die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sie hat, dafür zu sorgen, dass der junge Mann nicht wieder nach wenigen Wochen aus der Klinik entlassen und auf "die Menschen seiner Vergangenheit" losgelassen wird.
Maffy
Wenn der Sohn Stimmen hört die einen Mord befehlen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Der Grund dafür, warum jemand in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird ist der, daß eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Der Grund, warum jemand aus der Psychiatrie wieder entlassen wird ist entsprechend, daß KEINE Eigen- oder Fremdgefährdung mehr vorliegt. Und das ist ja auch gut so.
Ergo: Erst bei erneuten Auffälligkeiten kann eine erneute Aufnahme in die Psychiatrie beantragt werden. Da sich das aber schon sehr nach Psychose anhört, könnten Sie die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung u.a. mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge beantragen, damit in Zukunft die medikamentöse Behandlung sicher gestellt ist.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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Wenden Sie sich an den sozialmedizinischen Dienst Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese können sich des Falles annehmen und unterstützen ggf auch bzgl einer Betreuung.
Danke für die Antworten.
Korrekt, der junge Mann hat eine Psychose durch massiven Missbrauch von chemischen Drogen. Den Kliniken ist dies seit mindestens 1 1/2 Jahren bekannt.
Die Mutter wird an Montag mit der Stadtverwaltung telefonieren und Mitte der Woche noch Informationen über die schon länger bestehenen Auffälligkeiten des Sohnes an die Klinik senden.
Nochmals vielen Dank, Maffy
--- editiert vom Admin
Wenn die Gefahr weiterer -erheblicher- Straftaten besteht und die bisherigen Taten mindestens im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen wurden, kommt als letzte Konsequenz auch eine Unterbringung nach § 63 StGB
in Frage. Damit wäre er zumindest mindestens (idR.) 1 Jahr von der Bildfläsche verschwunden (in der Praxis meist länger - je nach Beahndlungsverlauf der psychischen Störung)
Wenn die Taten im Rauschzustand begangen werden/wurden, kommt die Unterbringung nach § 64 StGB
in Betracht.
quote:
Schau mal auf deinen eigenen, wenn dort Jagtschein steht, ist das eine Fälschung, es müsste dort Jagdschein stehen.
Vielleicht ist der Mann ja auch im Besitz eines Angälschains oder einer Wahfenbesizkaate!
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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