Welche Strafe ist zu erwarten

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Welche Strafe ist zu erwarten

Herr A ist mit Frau B verheiratet, er denkt es ist eine Liebesheirat. Frau B ist Ausländerin, zu dem Zeitpunkt nicht-EU.

Herr A ist in Deutschland überschuldet durch eine gescheiterte Selbständigkeit. Herr A und Frau B beziehen in Deutschland ALG2. Daneben haben beide "schwarze" Einkommen. Frau B stript im Internet, Herr A organisiert das.

Sofort nachdem Frau B eine Aufenthaltserlaubnis hat haut sie ab und taucht unter.

Herr A unterstützt sie weiterhin finanziell. Frau B fängt an Herrn A zu erpressen, sie weiss um der "schwarzen" Einnahmen des Herrn A. Sie will das Herr A die Ehe zum Schein weiterführt und natürlich Unsummen an sie zahlt, sonst würde sie zur Polizei gehen.

Herr A lässt sich nicht erpressen. Frau B wird ausgewiesen, bleibt aber illegal in Deutschland. Durch den EU Beitritt ihres Heimatlandes wird ihr Aufenthalt legal. Herr A selbst hat Deutschland längst verlassen und wohnt seit drei Jahren im Ausland. Er hat nur kurzfristig nach dem verlassen Deutschlands noch ALG2 bezogen, sich dann aber abgemeldet.

Frau B erpresst weiter. Herr A will zur Polizei und den Betrug mit Sozialleistungen gestehen. Welche Strafe hat er zu erwarten? Frau B behauptet von Herrn A zum strippen im Internet gezwungen worden zu sein. Das entspricht nachweislich (!) nicht den Tatsachen. Sie will damit jedoch weiter erpressen.

Frau B hat - so meint Herr A - folgende Straftaten mitbegangen bzw. begangen.

Illegaler Aufenthalt
Erpressung um eine Scheinehe zu führen sowie um Geldzahlungen,
Urkundenfälschung, Prozessbetrug, Fälschung von Angaben um echte Dokumente zu erhalten, Betrug mit Sozialleistungen.

Herr A wird gestehen:
Betrug mit Sozialleistungen

Welche Strafen sind zu erwarten? Frau B wird in ihrer Heimat mittlerweile wegen Betruges in einem schweren Fall gesucht. Ihr drohen dort 15 Jahre Haft.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug (§ 263 Strafgesetzbuch).

Also einfach bei der ARGE die Ordnungswidrigkeit melden mit der Bereitschaft, die Gelder zu erstatten. Dann dürfte an sich nicht viel passieren.

Auf welchen Namen war denn die Nebenbeschäftigung angemeldet?

:)

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