Was wird kommen?

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Was wird kommen?

Einem Freund vom mir wird folgendes zu Last gelegt:
Warenkredit Betrug
Leistungskredit Betrug
Gewerblicher Banden Betrug (Handyverträge)

Insgesammt ein Schaden ca. von 15 - 25.000€.
Vorbestraft ist er nicht, obwohl er schonmal wegen Betrug 700€ Geldstrafe zahlen musste vor knapp 3 Jahren.

Er rechnet fest damit ins Gefängnis zu gehen, hat halt nur ein paar bedenken wie es sein wird wenn der Richter sagt 2Jahre Gefängnis. Das er geht und für seine Taten gerade steht keine Frage, aber sein Gesundheitlicher Zustand ist extrem schlecht geworden.
Die Taten stammen alle aus dem Jahr 2005 bis mitte 2006.
Wie wird ein kranker in der Haft behandelt? Sollte es der Richter vorher wissen was er für Krankheiten hat?
Sein aktueller Stand:
- 2 Bandscheibenvorfälle im Hals die absolut nicht mehr zu operieren sind. 100% Arbeitsunfähig von 3 Fachärzten bestätigt.Rechter Arm und Schulterbereich taub...
Da er wohl wusste was er für einen Mist baut und Physisch fertig macht wurde es immer schlimmer mit dem Rücken.

- Asthma und Allergiker
- extrem Migräne
- Medikamenten abhängig

Wie ist sein Anpruch auf Versorgung im Gefägnis? Einen Rechtsanwalt hat er jetzt beauftragt um erstmal Akteneinsicht zu bekommen...

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Sehe es mal von einer ganz anderen Seite, wenn eine Mutter von Kinder eine Straftat begeht,dann kann sie auch nicht sagen meine Kinder sind doch noch so klein die brauchem mich. Darum ist auch die Krankheiten nicht so wichtig. Nur eine Sache ist wirklich schon mehr als sicher mit einer Geldstrafe kommt dein Freund da nicht mehr raus.

..((..Gewerblicher Banden Betrug..))..

Hier liegt ein sehr ernstes Problem bis zu 10 Jahre kann man dafür bekommen

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

im Gefängnis wird er medizinisch versorgt, Haftkrankenhäuser gibt es auch. Im Extremfall muß er halt wegen Haftunfähigkeit entlassen werden.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Er hat einen Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#4
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann es auch sein das er Bewährung bekommt? Vorbestraft ist er ja nicht :-(

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Möglich ist dies schon, aber eher problematisch, da der Täter schonmal einschlägig im gleichen Deliktsbereich auffällig geworden war, der Schaden der Tat hoch ist und das verwirklichte Delikt schwerwiegend ist.

- Rönner -

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#6
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm da er Arbeitsunfähig ist kommt er dann in ein Gefängnis wo er keinen Freigang hat? Wie sieht sein Alltag im Gefängnis aus?

Welche Strafe kann er so schätzend bekommen?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie der Gefängnisalltag abläuft, kann man so nicht sagen, da es darauf ankommt, in was für eine Anstalt er kommt.

Zur Sache an sich noch:

Mit den einzigen Infos, daß er einen Betrug mit einem Schaden von 25.000 € verursacht hat, und wohl schon mal ein eingestelltes Verfahren wegen Betruges hatte, kann man zur Strafzumessung fast gar nichts sagen, also auch nicht dazu, ob er Bewährung bekommt oder nicht. Im Rahmen der Strafzumessung (und der Entscheidung über eine Aussetzung zur Bewährung) wird auch regelmäßig der Gesundheitszustand des Täters bis zu einem gewissen Maße zu berücksichtigen sein. Ebenso ist die Tatsache das er nicht vorbestraft ist, ein wesentlicher Entscheidungsaspekt hinsichtlich § 56 II StGB [vgl. Tröndle/Fischer zu 56(2) Rn. 9b].

Warten Sie erst mal ab, bis der Anwalt Akteneinsicht genommen hat. Dann wird man weiter sehen. Evtl. lassen sich durch ein umfassendes Geständnis und ggf. 'Aufklärungshilfe' bezügl. anderer Taten von denen er weiß, noch weitere Strafmilderung erreichen. Nach dem jetzigen Informationsstand ist die Frage ob Bewährung oder nicht völlig offen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Ich gehe einmal davon aus, dass der gewerbsmaessige Bandenbetrug nicht vorliegt, weil zu einer Bande immer mehrere gehoeren
So?

- Rönner -

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#10
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er hat folgendes gemacht:
1x Monitor mit verdrehten Namen bestellt bei Otto im Jahr 2005
1x paar Schuhe und ein Hemd....ebenfalls Otto....im Jahr 2005
Dazu hatte er einen Telefonanschluss ca. 4 Jahre wo der Nachname nicht richtig geschrieben war. Die Polizisten haben der Telekom geraten obwohl es immer pünktlich bezahlt wurde Anzeige wegen Leistungskredit Betrug zu machen.Was natürlich die Telekom auch gemacht hat.

So zum Gewerblichen Teil:
Ein Freund von ihm wollte unbedingt Handyverträge ohne Schufa verkaufen. Somit wurde versucht wie es klappt. Erstmal wurde der Name von seiner Freundin 4x dazu mißbraucht...der Kumpel von meinem Kumpel hat selber auf sich und ähnlichen Namen ca. 10Handyverträge für sich selbst und 6 für seine Freunde gemacht (mit gedrehten Namem)weil er Geld brauchte.
Mein Kumpel hat auf sich nur 2 gemacht. Leider lief das Schaltprogramm auf meinen Kumpel.
Daher geht er von Gefängnis aus...
Er wollte schon zu dem Mobilfunkanbieter fahren und versuchen alles zu erklären das er sich hat überreden lassen, und die Provisionen in kleinen Raten zurückzahlt.

Mit dem Mobilfunkanbieter ist zwar noch keine Anzeige am laufen, aber wird wohl kommen da mein Kumpel eine Hausdurchsuchung hatte, und alles auf dem Computer ist.

So das ist der ganze Fall....

Daher denkt er das er keine Bewährung bekommen wird.

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#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Anklage ist nur wegen Otto und der Telekom am laufen...Der Computer ist noch nicht durchsucht worden, da dieses mindest. 3 Monate dauert. Der Polizist meinte die haben zuviel zu tun.

Mein Kumpel steht für jede Tat die er gemacht hat. Er hat sogar gesagt falls das mit dem Mobilfunkanbieter nicht rauskommt es trotzdem in seiner Verhandlung zu erzählen...



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#13
 Von 
Kaffeeweißer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal eine Frage:
in seinem letzten Urteil hat er die Schuld für einen anderen auf sich genommen. Es ist genau der gewesen, der immer gedrängt hat die Verträge zu fälschen.

Kann er alles in einer Verhandlung gerade bügeln?Also bekommt er die möglichkeit alles zu erzählen?

Der Richter schien sich bei der letzten Verhandlung für nix zu interessieren.Nach 5min war er verurteilt?!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

in einer Verhandlung geht es um den Tatvorwurf, der aktuell verhandelt wird, nicht um schon abgeurteilte Geschichten. Argumente a la: "Ich bin zwar vorbestraft, aber damals war ich eigentlich unschuldig" kommen auch nicht so gut an. Im Übrigen klingt mir das nach strafbarer Strafvereitelung, wenn man die Schuld eines anderen auf sich nimmt. Sollte er ernsthaft was gegen das letzte Urteil tun wollen, muß er eine Wiederaufnahme beantragen, wofür diese Argumentation wohl kaum ausreichen dürfte. Da müssen schon Beweise über die eigene Aussage hinaus her.

Gruß vom mümmel

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