Guten Tag im Forum
Mein 18jähriger Sohn wurde in der Nacht zu Neujahr von einer unbekannten Person mit einer Flasche gg. die Schläfe geschlagen. Sein Zustand verschlechterte sich in den letzten Tagen, so dass gestern fast zu spät die Diagnose einer epiduralen Blutung gestellt wurde und er noch gestern Abend operiert wurde. Sei Zustand heute früh war stabil und er hat uns erkannt. Meine Frage: Ich habe noch gestern Abend Anzeige erstattet. Der Täter ist unbekannt und auch durch den Freund meines Sohnes nicht zu identifizieren. Wie stehen die Chancen meines Sohnes bei bleibenden Schäden. Muss ich noch andere Sachen, außer die Anzeige, in Bezug auf die Tat beachten.
Danke
Was tun nach lebensgefährlicher Körperverletzung
4. Januar 2009
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Frage vom 4. Januar 2009 | 14:06
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 6x hilfreich)
Was tun nach lebensgefährlicher Körperverletzung
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#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Hi,
für solche Fälle gibt es das Opferentschädigungsgesetz. Der "Weiße Ring" oder eine sonstige Beratungsstelle für Opfer von Straftaten wird Ihnen weiterhelfen.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 4. Januar 2009 | 17:41
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 6x hilfreich)
Danke für die Antwort
Und jetzt?
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