Warendiebstahl im Wert von ca. 25 Euro

27. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Esined
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Warendiebstahl im Wert von ca. 25 Euro

Hallo.
Ich hab etwas wirklich Blödes angestellt, aber rückgängig lässt es sich nun leider nicht mehr machen: ich hab im Schlussverkauf ein Paar Schuhe im Wert von 25 Euro gestohlen. Beim Ausgang habe ich den Alarm ausgelöst. Nachdem ich meine Personalien abgegeben hatte und ein Protokoll ausgefüllt hatte, kam die Polizei - ich habe immer wieder beteuert, die Schuhe bezahlt zu haben, jedoch keinen Beleg dafür bekommen zu haben - eine Falschaussage also. Von meiner Nachbarin, die zufällig in dieser Filiale arbeitet, weis ich, dass die Polizei die Überwachungsvideos überprüft hat. Bislang habe ich nichts gehört (es sind 20 Tage vergangen) aber ich hab schreckliche Angst, dass nun alles auffliegt und ich vor Gericht erscheinen muss. Ich hab mir bislang nichts zu Schulden kommen lassen und bin nicht vorbelastet. Ich würde diesen Fehler so gerne rückgängig machen. Was sollte ich jetzt am besten tun?? Meine Aussage ändern und alles gestehen? Oder im Falle einer Vorladung nicht erscheinen und eine Aussage verweigern? Ich habe solche Angst vor den Folgen eines Geständnisses...
Mit welchen Folgen kann ich im Falle einer Verurteilung rechnen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was sollte ich jetzt am besten tun?? Tief durchatmen und sich abregen. Ihre Panik ist nämlich total unbegründet. Ein Beschuldigter im Strafverfahren darf lügen, bis sich die Balken biegen - eine "Falschaussage" kann nur ein Zeuge tätigen, und das auch bloß vor Gericht. Sollte also demnächst mal ein Anhörungsbogen kommen, können Sie da immer noch gestehen.
Ich habe solche Angst vor den Folgen eines Geständnisses... Wieso das denn? Ihr Fehler war das Klauen, der Rest ist ziemlich belanglos. Da Sie Ersttäter(in) sind, wird es wohl eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit oder schlimmstenfalls eine kleinere Geldstrafe geben.
Und da nun vermutlich die Frage kommen wird, ob Sie gestehen sollen, kann ich nur sagen - rasend glaubwürdig ist die Geschichte vom nicht erhaltenen Beleg ja nicht gerade. Und es könnte die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, durchaus fördern, wenn Sie gestehen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 28.07.2014 02:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Esined
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Nun bin ich tatsächlich etwas beruhigt.
Dass meine Lüge alles andere als glaubwürdig ist, ist mir bewusst – meine Tat, sowie meine "Kurzschluss"-Lüge waren sehr unüberlegt und dumm von mir.
Dann werde ich jetzt wohl erstmal abwarten...
Gelernt habe ich aus der Sache ohnehin – das schlechte Gewissen frisst mich beinahe auf!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Esined
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hätte da noch eine Frage:
Wäre es gut sofort zu gestehen und meine Aussage bei der Polizei zu ändern?
Oder sollte ich besser abwarten was passiert?

Ich habe gestern mit einem Anwalt aus meiner Familie gesprochen. Er weis nicht, dass ich es war. Er kennt sich nur mit dem italienischen Strafrecht aus, meinte aber, dass es besser sei einen Anwalt einzuschalten. Nun bin ich wieder sehr beunruhigt...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Beruhigen Sic sich wieder...


Anhörungsbogen abwarten, da dann die Wahrheit niederschreiben und gut ist.
Ein Anwalt kostet richtig Geld und bringt in diesem Fall hier absolut nichts.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Anwalt kostet richtig Geld und bringt in diesem Fall hier absolut nichts. Volle Zustimmung!

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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