Warenbetrug Unschuld beweisen

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Millirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug Unschuld beweisen

Gestern erhielt ich Post von der Kripo, dass ich als Beschuldigter wegen Warenbetruges vorgeladen bin.

Anfangs konnte ich mit dieser Anschuldigung nichts anfangen.

Am Abend schaute ich auf in meinen Nachrichtenverläufen zweier Onlineverkaufsplattformen, ob ich an diesem besagten „betrugstag" (29.11.17) irgendetwas verkauft hätte - nichts gefunden.
Danach checkte ich mein Konto. Ich hatte tatsächlich am 01.12.17 einen Geldeingang von einer Käuferin.
Nach ewigem grübeln was es gewesen sein könnte, ist mir eingefallen, dass ich zu diesem Zeitpung ein paar Turnschuhe verkauft hatte.

Es war damals so, dass aufeinmal Geld mit einem anderen Verwendungszweck (Handtasche) eingegangen ist.
Ich dachte zuerst an eine fehlerhafte Überweisung, da der Betrag nicht mit der vereinbarten Summe für die Schuhe passte. Da ich logischerweise im Kontakt mit der Käuferin für meine Turnschuhe im Kontakt stand fragte ich sie, ob sie mir das Geld überwiesen hätte. Sie meinte, dass ihre Mutter in ihrem Auftrag diese Überweisung getätigt hätte und ihr ein Fehler unterlaufen sei, da sie zeitgleich auch noch eine Tasche gekauft hätte.

Ich fragte die Käuferin, nach ihren kontodaten, damit ich die Differenz zurücküberweisen konnte. Sie antwortete mir, dass sie in den nächsten Tagen (ich bin mir nicht mehr sicher wann genau) in der Nähe meines Wohnortes wäre und die Schuhe abholen könnte. Bei dieser Gelegenheit könnte ich ihr die Differenz auch in bar zurückzahlen.

Nun habe ich leider garkeine Daten von ihr. Weder eine Adresse, noch eine Kontoverbindung oder eine Telefonnummer.

Wie kann ich das aufklären? Gibt es eine Möglichkeit zu beweisen, dass ich nicht mit dem Anzeigensteller im Kontakt stand?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Millirecht123):
Wie kann ich das aufklären?

In dem man es so schlidert wie oben - und möglichst mit Beweisen unterlegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Millirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht.
Das einzige was mir einfällt, wäre es die IP-Adressen zu checken. Oder?
Das einfachste wäre, wenn ich diesen Nachrichtenverlauf noch hätte, aber eBay-Kleinanzeigen stellt keine gelöschten Nachrichten mehr her....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Millirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht.
Das einzige was mir einfällt, wäre es die IP-Adressen zu checken. Oder?
Das einfachste wäre, wenn ich diesen Nachrichtenverlauf noch hätte, aber eBay-Kleinanzeigen stellt keine gelöschten Nachrichten mehr her....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Millirecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht.
Das einzige was mir einfällt, wäre es die IP-Adressen zu checken. Oder?
Das einfachste wäre, wenn ich diesen Nachrichtenverlauf noch hätte, aber eBay-Kleinanzeigen stellt keine gelöschten Nachrichten mehr her....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Millirecht123):
Das einzige was mir einfällt, wäre es die IP-Adressen zu checken. Oder?

Was soll man da checken? Erstens ist die Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt, und zweitens dürfte nach knapp 6 Monaten nicht mal mehr der seinerzeitige Inhaber der IP-Adresse feststellbar sein, geschweige denn irgendwelche Verkehrsdaten.


Zitat (von Millirecht123):
Das einfachste wäre, wenn ich diesen Nachrichtenverlauf noch hätte, aber eBay-Kleinanzeigen stellt keine gelöschten Nachrichten mehr her

Das ist schlecht, d.h. Du hast keinerlei Nachweise, keine Emails, nichts? Dann kannst Du bestenfalls den Fall konkret und mit sämtlichen Details schildern, die Fehlüberweisung (falscher Verwendungszweck) per Kontoauszug nachweisen und hoffen dass die StA die restliche Story glaubt.

PS: Im Zeitalter quasi endlosen Speicherplatzes löscht man keine Nachrichten. Man weiß nie wozu man die mal brauchen könnte. Und schon gar niemals nicht löscht man Nachrichten bezüglich offener Transaktionen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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