Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?

20. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
mirrage79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?

Hallo! :-)

Eine Freundin von mir hat folgendes Problem, sie wird von Ihrem Exfreund belästigt durch andauernde Anrufe (und SMS) und er sucht sie immer wieder in Ihrer Wohnung auf und schleicht ums Haus. Ihm wurde von mehreren Personen gesagt, dass er dies unterlassen soll, er ignoriert dies aber.

Ab wann besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen Belästigung oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Im Vorraus schon mal vielen Dank für die Hilfe!

Martin :-)

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also eine Strafanzeige scheint mir nur dann passend, wenn beleidigende oder ähnliche herabwürdigende Inhalte vorliegen.
Ansonsten wären wohl eher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche einschlägig.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ja, leider gibt es noch keinen Tatbestand im StGB (Strafgesetzbuch), der sich auf die in Ihrem Fall beschriebenen Belästigungshandlungen bezieht (SMS-Terror, etc.). Bei graviereren Verstößen des Ex-Freundes könnte man den Tatbestand der Nötigung in Betracht ziehen. Dazu ist jedoch eine rechtswidrige Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötig. Das geht aus Ihren Schilderungen jedoch nicht hervor.

Wie Herr RA Scharnhorst schon schrieb wäre da eher eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einschlägig, die dem Täter zur Unterlassung der jeweiligen Handlungen verpflichtet. Es kommt natürlich auch immer darauf an, wie gravierend die Handlungen des Ex-Freundes sind.

Grüße

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Meine Einträge dienen lediglich der Information und als Beitrag zu d"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Natalie...
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 30x hilfreich)

halloo..
ich bin neu hier und ich wollte mich mal erkundigen, weil mein ex-freund schreibt mir texte die einfach unter die gürtellinie gehen und droht mir damit das mich jemand verprügelt. meine mutter meinte ich könne ihn anzeigen und er dürfe sich dann nicht mehr 300m in meiner nähe umgeben. ich wollte fragen ob das möglichst ist, oder andere maßnahmen ihn in irgendeiner weise los zu werden?!?!?!
ich hab mal so einen kleine textpassage von ihm:
Ui du kleine bitch! hör mir mal zu! Ich weiß du hast psychische probleme usw aber trotzdem muss einer mal die wahrheit ans licht bringen. Dein bruder hat dich befingert un dich ange***xt. von daher wundere ich mich nich wieso du so aussiehs. deine titten die jedentag von papi gestreichelt werden aber egal ich wollte dir sagen das du große fehler machs und alles bereuen wirst. Wieso zum beispiel lässt du dich von den eeeeeekelhaftesten jungs durchnehmen? naja wer es bereits mit bruderlein macht was anderes kann man von so einer schäbbigen fetten hure nicht erwarten. du kanns den eintrag ruig löschen trotzdem gibt es noch ein rückspiel

hadeeee hdgddll

30x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dawn07
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

man könnte ihn anzeigen nach §238 Stgb und wegen beleidigung nach §185 stgb und eventuell wegen §187 Stgb Verleumdung bzw. Üble Nachrede.

LG

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

@mirrage79 und @natalie

Eine Anzeige nach § 238 StGB ist durchaus möglich.
Wichtig ist das Sammeln von Beweismitteln, d.h. SMS nicht löschen, sondern speichern. Ich empfehle die Führung eines kleinen Taschenkalenders, in dem eingetragen wird, wann welche Handlung stattgefunden hat. Z.B. 1.1. 09.00 Uhr vor dem Haus gestanden, 11.30 Uhr in Cafe gegenüber gesehen, 19:00 SMS erhalten.
Bei § 238 StGB muß eine gewisse Nachhaltigkeit nachgewiesen werden, d.h. ein oder zwei "Belästigungen" reichen nicht.

Auf keinen Fall zu einer sogenannten "Letzten Aussprache" treffen!!!

@natalie
Ein Näherungsverbot gibt es rechtlich durchaus. Aber das scheint mir hier nicht sinnvoll. Eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung schon eher.

@mirrage79 und @natalie
Ihr könnt Euch jeweils mit der zuständigen Aussenstelle des Weissen Ring e.V. in Verbindung setzen (zu finden über www.weisser-ring.de). Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen (keine Rechtsschutzversicherung / kein großes Vermögen) hier einen sog. Beratungsscheck für Rechtsanwälte zu erhalten und Ihr könnt Euch dann durch einen Anwalt beraten lassen.

10x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Plato44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

na ich würd sagen bei unserem system soll sie warten bis er ihr was antut bis was passiert vorher hat es kein sinn

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lil_shorty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich habe seit nun fast einem Jahr so ziemlich das selbe Problem.
Am Anfang waren es Anrufe, Sms und andere Internetnachrichten in diversen Chat- Foren.
Dort wurde ich von ihm nicht nur beschimpft sondern auch bedroht.
Desweiteren ist er mir kurz darauf bei meiner Arbeitsstelle aufgelungert und stand auf einmal hinter mir. Ich konnte aus der Lage nur durch eine 3. dazustoßende Person "befreit" werden, da er mich nicht in das Haus gehen ließ.

So, seine weiteren Nachrichten habe ich ignoroert in der Hoffnung, das er irgendwann keine Lust mehr haben wird und damit aufhört.
Jetzt nach einem dreiviertel Jahr, wo ich mich schon nicht mehr traue im dunkeln alleine raus zu gehen, bedroht er auch meinen Freund (z.B. "irgendwann krieg ich ihn wenn ich morgens vor seiner tür stehe wenn er dich nah hause bringt und zur arbeit fährt " usw.)
Selbst das haben wir alles versucht zu ignorieren. Nun macht er sich mit seinen Freunden nachts an unsere Autos ran und machen "Terror" auf der Straße vor unserem Haus. Erst wurde das Auto von meinem Freund "nur" mit einem Burger beworfen, doch vor ca 14 Tagen rissen Bekannte von meinem Ex den Außenspiegel vom Auto meines Freundes ab.
Eigentlich sollte das alles mir gelten (ich hörte wie sie meinen Namen riefen und sich lautstark darüber unterhielten wo denn mein auto stehen würde)
Doch dann fanden sie ein Typ gleiches auto, lasen das Kennzeichen vor und haben gesagt bekommen, dass das Auto auch ok seie.

Ich habe auf das ganze Theater keine Lust mehr und einfach keine Nerven mehr für. Die sollen uns endlich ein für alle mal in Ruhe lassen.
Meint ihr ich kann ihn Anzeigen??
Danke schonmal im Vorraus.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Meint ihr ich kann ihn Anzeigen?


Sachbeschädigung, Nötigung, Nachstellung... da kommt doch ein guter Katalog zustande. Ob das dann die Sache erledigt oder noch verschlimmert, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Manchen Leuten hilft auch nur, wenn mal ein paar kräftige Russen mit dem Finger drohen.

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5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lil_shorty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

genau das habe ich mich auch gefragt, ob es die Sache besser oder schlimmer machen würde.
Auch über den zweiten Aspekt habe ich schonmal nachgedacht aber irgendwie bringt es das ya auch nicht wirklich. zumal selbstjustiz auch keine lösung ist ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, leider gibt es noch keinen Tatbestand im StGB (Strafgesetzbuch), der sich auf die in Ihrem Fall beschriebenen Belästigungshandlungen bezieht (SMS-Terror, etc.). <hr size=1 noshade>


Sorry, aber das ist totaler Blödsinn !

Genau diese Handlungen werden vom, relativ neuen, § 238 StGB erfasst !

§ 238 StGB :

"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich;"

Abs. 1:

"seine räumliche Nähe aufsucht,"

Abs. 2:

"unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,"

Wenn dies wie beschrieben passiert, ist auch die Beharrlichkeit gegeben. Diese ist nicht aus der Menge oder der Länge der Nachstellungen einzeln abzuleiten, sondern es kommt auf die relativen Umstände an. Auch eine SMS am Tag über einen Zeitraum von 6 Monaten kann den TB verwirklichen!

Bleibt "nur" der schwammige Punkt im § "und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" ......

Dies dürfte aber im Falle des "Auflauerns" vor oder im Haus jederzeit zu bejahen sein, wenn die Geschädigte sich nicht mehr alleine aus dem Haus oder zur Arbeit traut !

Also, Strafantrag stellen und jeglichen Kontakt unterlassen !

Ihr könnt auch bei der Polizei um eine sogenannte "Gefährderansprache" bitten, die bewirkt in den meisten Fällen schon einiges!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Sorry, aber das ist totaler Blödsinn !


Bevor man dergleichen behauptet, sollte man vielleicht erst einmal einen Blick auf das Datum des zitierten Postings werfen:

quote:
am 28.01.2003 19:31


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Bevor man dergleichen behauptet, sollte man vielleicht erst einmal einen Blick auf das Datum des zitierten Postings werfen:


Mea culpa !

Habe nicht gesehen dass jemand hier einen 7 Jahre alten Beitrag hervorholt !

:cheers:

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mandy_21uk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
habe ganz große Probleme mit meinem noch Mann.
Er hatte mich im beisein meiner Tochter zusammengeschlagen,woraufhin ich mich getrennt habe.
Da dies nicht das erstemal passiert ist habe ich ihn auch gleich angezeigt und über meinen Anwalt eine Einstweiligeverfügung erwirken lassen, wodurch er sich mir,meiner Tochter und unserer Anschrift nicht weiter wie bis auf 50m näheren darf. Desweiteren hat das Jugendamt beschlossen das er sein Kind durch diesen Vorfall nur noch per Gerichtsbeschluss sehen darf und ich ihm keinerlei Kontakte ermöglichen muss. Aus diesen Gründen hetzt er nun seine sogenannten Freunde auf mich die mir in verschiedenen Chat Communitys drohen und mich beleidigen. Genau wie er versucht mich schlecht zu reden.Von seinen Freunden kommen Äusserungen wie, was ich doch für eine Nutte bin,ich wäre psychich gestört, ich würde ihn nicht in ruhe lassen,mir gehört das kind weggenommen und ich sollte doch aufpassen weil man mir nur allzugerne die fresse polieren möchte und solche sachen. Von meinem Mann kommen Lügen wie ich würde meine Tochter ständig grün und blau prügeln und wenn ich ihm sein kind nehme dann nimmt er mir mein leben.Ich traue mich seitdem nicht mehr wirklich vor die tür und bin mittlerweile auch schon zu freunden gezogen. es ist nicht das ich angst habe das mir was passiert, alles wovor ich mich fürchte ist das meinem kind was passieren könnte oder das ich mich irgendwann vergesse, da diese situation doch sehr belastet. Welche rechtlichen Schritte könnte man gegen diese Menschen unternehmen???wäre eine anzeige gegen diese leute sinnvoll???

Danke schonmal im Vorraus

Mandy

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12313.12.2010 00:48:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mandy_21uk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich versuche es wenigstens mich in einer Sprache zu artikulieren die nicht meine Muttersprache ist und die ich seltenst spreche.
Und nur am Rande erwähnt, ist deine Aussage ziemlich Weit an der Sache vorbei.
Denn ich denke nicht das das Forum dazu da ist um andere nieder zu machen und so selten dämliche Sprüche von sich zu geben.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.12.2010 00:48:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

@Mandy

Klar kannst Du Anzeige erstatten. Einfach zur Polizei gehen und die Vorfälle schildern.

Da aber sowiso ein Anwalt in der Sache für Dich tätig ist, kannst Du das auch dem übertragen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jojorecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. Ich werde seit Monaten von nem Typen belästigt der einfach nicht einsehen will das ich kein Interesse an ihm habe, da ich mit meinem Freund sehr glücklich bin. Telefon & SMS-Terror sind mittlerweile Standart geworden, sehr herabwürdigende Bezeichnungen wie Schlampe, Hure, Nutte gehören leider auch dazu. Zudem kommen auch andauerd Drohungen wie "Ich bring dich um" "Ich zeig dich an".. Ich würde den Spieß gerne umdrehen, ich frage mich nur ob ich ihn wirklich anzeigen kann?!

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread - dieser hier ist aus 2003!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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