Hallo,
hat hierzu jemand eine Idee?
Eingezäuntes Grundstück. Darauf ein Schuppen mit 2 türen. Es liegt ne Menge Kram auf dem Grundstück, u.a. Gartenmöbel.
Plötzlich erscheint die Polizei
und behauptet, eine der Türen sei aufgebrochen und mit einem neuen Vorhängeschloss wieder verschlossen worden.
Es fällt auf, daß die Spinnweben zwischen Tür und Wand unverändert uralt sind. Es fehlt auf dem Grundstück nichts, es ist nur mit schwierigkeiten von außen zugänglich (Zaun, Hecke, Mauer)
So, nun muß man noch dazu wissen, daß seit einiger Zeit ein rechtsstreit anhänig ist und ausgerechnet der Vermieterr bemerkt haben will, daß das Schloss getauscht wurde nachdem gerichtlich festgestellt wurde, daß er keinerlei Zugangsrechte zum Grundstück hat. Es war vielmehr arglistige Täuschung zu verschweigen, daß da zwei Türen an einem Schuppen sind und von innen ne Wand dazwischen. Wie den Beweis erbringen, daß der vermieter wieder herumschlich und selbst das Schloss tauschte?
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-- Editiert am 08.05.2010 16:40
Vortäuschung Straftat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
1.was ist TE?
2. die Angelegenheit wurde umfassend untersucht.
3. ich empfinde es als wenig witzig wenn die Polizei klingelt und 30 Minuten dumme fragen stellt und Verdächtigungen äußert.
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Thread-Eröffner, also deine Wenigkeit.
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Wie du einen Beweis erbringen kannst, weißt nur du selbst. Ob die Polizei nun ermitteln kann und wird, wer dieses Schloß mal gekauft hat, oder Fingerabdrücke etwas bringen oder..., das weiß nur das Schicksal.
ad 3.
Wenn es dein Schuppen ist, wovon nach deiner etwas krummen Schilderung wohl auszugehen ist, dürften sich die Verdächtigungen ja wohl kaum gegen dich gerichtet haben. Oder was meinst du mit der knappen Andeutung? Warum hättest du den von dir selbst gemieteten Schuppen aufbrechen sollen?
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