Vortäuschen einer Straftat - Druck von Familie

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
gipsylady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschen einer Straftat - Druck von Familie

hallo, ich brauch dringend hiiilfeeee!!!
es ist so das ich vor einiger zeit meinen ex wegen körperverletzung angezeigt habe. wir haben uns gestritten und er hat mir ein paar ohrfeigen gegeben und mich aufs bett geschmissen und so.
da er gerade ausgänger in der jugendstrafanstalt ist kam natürlich sofort seine ganze familie zu mir und meinte ich muss die anzeige zurück nehmen, sonst darf er nicht raus und wird nicht vorzeitig entlassen und ich soll an unseren sohn denken der dann seinen vater nicht sieht usw.
ich hab mich davon echt nicht stören lassen, er war immerhin selber schuld!!
irgendwann wurde ich tag und nacht angerufen und es klingelte an der tür,zu jeder tag und nachtzeit, ich wurde bedroht und regelrecht unter druck gesetzt. die mutter meines ex meinte sie wüsste nicht was sein vater mit mir machen würde wenn ich die anzeige nicht zurück nehmen würde usw.
bin dann erstmal untergetaucht aber der stress hörte nicht auf.
also beschloss ich die anzeige zurück zu nehmen. ich wurde aber weiter unter druck gesetzt ich solle nicht nur die anzeige zurück ziehen, weil mir dies sowieso nicht geglaubt wird, sondern sagen dass mich mein ex NICHT geschlagen hat. ich hätte ihn geschlagen und ihn aber angezeigt.
da ich nun auch schon angst um mein kind haben musste hab ich dies getan :(
nun hab ich einen brief vom amtsgericht im briefkasten dass ich wegen vortäuschen einer straftat 750 euro bezahlen soll.
was soll ich denn jetzt tun?
ich hab nicht so viel geld,keine familie hier und bin alleinerziehend in elternzeit.
wenn ich jetzt sage wies wirklich war wird mir vl nicht geglaubt und ich würde richtig angst haben müssen.
ich bin soo verzweifelt.
ich hoffe jemand von euch was rat
danke schonmal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gipsylady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

oh hab grad erst gesehen, das man allgemein fragen soll und nicht konkretisieren. hoff es geht trotzdem

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0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
gipsylady
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich hab eine frist von 2 wochen dagegen vorzugehen.
ich weiß eben nur nicht wie.
ja , es gibt freunde bw familie die das mitbekommen haben aber auch nur durch meine aussagen...


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie müssen sich erst grundsätzlich mal entscheiden, was sie tun wollen:

a) entweder wollen Sie es nun so auf sich beruhen lassen und die Strafe zahlen (geht auch in Raten) um weiteren Ärger mit der Familie zu vermeiden,

oder b) Sie möchten, dass die Wahrheit "auf den Tisch kommt".

Von dieser Entscheidung -die Sie nur selbst treffen können hängt das weitere Vorgehen ab.

Die Erfahrung zeigt, dass auch der Druck von Angehörigen (zumindest "in der Regel" ) aufhört, wenn die ganze Sache in vollem Umfang bei der Jusitz bekannt ist, also auch die Tatsache, dass Sie von der Familie mit Drohungen unter Druck gesetzt wurden (was eine strafbare Nötigung darstellt). Insoweit wäre es bei Aufrechtherhaltung der Nötigung(en) durch die Familie in letzter Konsequenz sogar möglich, die entsprechenden Familienmitglieder wegen Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Und das wird denen auch -durch die Polizei- sehr deutlich gesagt werden, so dass die sich es sicherlich 2mal überlegen, ob sie so weitermachen.

Aber wie schon gesagt: Entscheiden können Sie das nur selber !

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#5
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

In diesen Fällen sollte man sich auch ggf. anwaltlicher Hilfe bedienen. Die Familie des Ex-Freundes sollte durch einen Anwalt einen strafbewehrte Unterlassungserklärung übersandt bekommen, verbunden mit der Aufforderung, diese zu unterschreiben. Im Falle der Weigerung sollte umgehend eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, welche es der Familie unter Androhung von einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,- Euro oder Ordnungshaft untersagt, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, sich bis zu einer gewissen Entfernungen anzunähern und ähnliches.

Gleichzeitig müsste neue Strafanzeige gegen die Familienmitglieder gestellt werden wegen Nötigung, Bedrohung, Nachstellen.. etc...

Wenn diese Sache mit aller Deutlichkeit verfolgt wird, sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich, dann kann man der vorliegenden Situation durchaus erfolgreich begegnen.

Zudem sollte der Anwalt den Sachverhalt gegenüber der Justizbehörden richtig stellen. Dann wird auch das Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingestellt.

Alleine wird man diese Sache aber nicht bewältigen können.



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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich den Vorrednern an. Gehen Sie am allerbesten zum Rechtsanwalt. Selbst wenn der ein paar Euros kostet - die 750,- die Sie für die Strafe bezahlen müssen, werden es wohl nicht werden... Einspruch gegen den Strafbefehl können Sie auch selbst einlegen. Dazu genügt ein Einzeiler an das Amtsgericht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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