Hallo
Mein Bekannter hat jetzt eineanklageschrift bekommen wegen (VORSÄTZLICHES FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS IN 2 FÄLLEN)
Was wird ihn da erwarten???
Er ist 19 und hat sonst keine vorstrafen.
Danke im voraus für eure antworten.
Vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
aja er ist übrigens mit´m motorrad gefahren und hat bei der vernehmung auch alles zugegeben.
MFG
hi hat denn niemand ne ahnung???
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei erwachsenem Strafrecht:
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
Bei Jugendstrafrecht: Sozialstunden, oder einen kurzen Arrest.
Außerdem gibt es mit Sicherheit eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubniss.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
es ist nach jugendstrafrecht!!
na dann hoffe ich mal auf sozialstunden für ihn.
Aber er hat ein Job 2 kinder da glaube ich nicht das er ins gefängnis muss
oder?
"es ist nach jugendstrafrecht!!"
Das können Sie noch nicht wissen, es sei denn er ist schon verurteilt, darüber entscheidet nämlich der Richter, eigentlich gilt für Ihren Freund Erwachsenen Strafrecht.
Eine Haftstrafe, die tatsächlich abgesessen werden müßte halte ich für sehr unwahrscheinlih.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
quote:
Aber er hat ein Job 2 kinder
Das spricht deutlich für Erwachsenenstrafrecht.
--- editiert vom Admin
40-50 Tagessätze sind schon nicht selten.
Eine isolierte Sperrfrist wird eh´ausgesprochen.
Eine Einziehung des Motorrades, falls es das seinige war, könnte auch in Betracht kommen, glaube ich aber in diesem Fall hier nicht.
--- editiert vom Admin
@Schrumpfgermane :
Ich habe auch gerade so einen Fall auf dem Tisch:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrzeug:
ein Pocket-Bike Honda
Anzahl der TS: 30,
Das Bike wird eingezogen.
Ich sehe gerade: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz kam auch noch hinzu.
Aber einen normalen Fall habe ich noch:
Fahren ohne Fahrerlaubns mit PKw, 40 Tagessätze a´30,-EURO,
isolierte Sperrfrist 1 Jahr, 3 Monate.
-- Editiert von meri am 20.12.2006 17:59:28
--- editiert vom Admin
@ Schrumpfgermane
kann schon sein.
--- editiert vom Admin
ok dann morgen mehr sehr nett von euch habtsache kein gefängnis das is wichitg :-)
Wegen Jugendstrafrecht dachte ich weil er die anklageschrift von Jugendgericht bekommen hat.
MFG
--- editiert vom Admin
quote:
Wegen Jugendstrafrecht dachte ich weil er die anklageschrift von Jugendgericht bekommen hat.
Ja, wer zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, wird vom Jugendgericht verurteilt. Das heißt aber noch lange nicht, daß auch tatsächlich Jugendstrafrecht angewendet wird.
Die Jugendgerichtshilfe wird eine Empfehlung abgeben und der Jugendrichter wird dann entscheiden, ob er Erwachsenen- oder Jugendrecht anwendet.
Gruß Justice
--- editiert vom Admin
Hi,
ein FE-Entzug dauert mindestens 6 Monate. Alles andere ist ein Fahrverbot - das kann man nur kriegen, wenn man einen FE hat. In diesem Fall kann auch gar keine FE entzogen, denn es gibt keine. Also wird eine Erteilungssperre angeordnet - auf etwa ein Jahr würde ich da schon tippen.
Gruß vom mümmel
--- editiert vom Admin
OK danke danke danke an euch alle.
Hallo nochmal also morgen ist die verhandlung werde euch dann mitteilen was dabei raus kommt.
mfg
Das freut mich. Mich interessiert immer was aus den Sachen wird, aber man erfährt es hier leider selten .
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Ja klar kein thema bin selber gespannt
ich werde mit gehen da die verhandlung ja öffentlich is.
Der anwalt meinte so 60-90 tagssätze naja mal schauen was wird.
MFG
Sitzungen des Jugendrichters sind öffentlich? Das wäre mir neu.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Bei Heranwachsenden ist die HV öffentlich.
Hallo
also er hat eine geldstrafe bekommen von 750€ und ein 2 monatiges fahrverbot.
Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht.
MFG
Na, dann ist es ja glimpflich ausgegangen.
Die 2 Monate Fahrverbot versteh ich allerdings nicht. Wieso hier kein § 69 angewendet wurde, ist mir schleierhaft.
Außerdem erscheint mir die Anwendung von Jugendstrafrecht immer wieder suspekt.
Ich habe grade diese Woche wieder einen erlebt, der steht seit 3 Jahren mit beiden Beinen im Berufsleben, hat ein Kind und natürlich eine Wohnung und war zum Tatzeitpunkt 20,5 Jahre alt.
Wenn da die Jugendgerichtshilfe von Reifeverzögerung spricht und für Jugendstrafrecht plädiert, dann ist das echt lächerlich. Ich frage mich manchmal, ob diese Leute von der Jugendgerichtshilfe tatsächlich auch mal Erwachsenenstrafrecht vorschlagen. Ich selbst habe das noch nicht erlebt.
Gruß Justice
Hallo, ich bin grade aus dem Gerichtssaal raus, war mit einem Pocketbike mit 55 k/mh unterwegs wurde von bullen erweischt, hatte 0,8 Prommile.
Urteil: 10 Sozialstunden, 2 Stunden Drogenberatung, 2 Stunden Fahrtraining!
:D eig voll gut weggekommen!
-----------------
""
Viel zu wenig.
Beim nächsten Mal wirds aber mehr.
-----------------
"gruß azrael"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten