Vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis?

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis?

Hallo
Mein Bekannter hat jetzt eineanklageschrift bekommen wegen (VORSÄTZLICHES FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS IN 2 FÄLLEN)
Was wird ihn da erwarten???
Er ist 19 und hat sonst keine vorstrafen.

Danke im voraus für eure antworten.

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

aja er ist übrigens mit´m motorrad gefahren und hat bei der vernehmung auch alles zugegeben.

MFG

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#2
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hi hat denn niemand ne ahnung???

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#3
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Bei erwachsenem Strafrecht:
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

Bei Jugendstrafrecht: Sozialstunden, oder einen kurzen Arrest.

Außerdem gibt es mit Sicherheit eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubniss.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#4
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist nach jugendstrafrecht!!

na dann hoffe ich mal auf sozialstunden für ihn.

Aber er hat ein Job 2 kinder da glaube ich nicht das er ins gefängnis muss
oder?

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#5
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

"es ist nach jugendstrafrecht!!"

Das können Sie noch nicht wissen, es sei denn er ist schon verurteilt, darüber entscheidet nämlich der Richter, eigentlich gilt für Ihren Freund Erwachsenen Strafrecht.

Eine Haftstrafe, die tatsächlich abgesessen werden müßte halte ich für sehr unwahrscheinlih.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Aber er hat ein Job 2 kinder


Das spricht deutlich für Erwachsenenstrafrecht.

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#7
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

40-50 Tagessätze sind schon nicht selten.
Eine isolierte Sperrfrist wird eh´ausgesprochen.
Eine Einziehung des Motorrades, falls es das seinige war, könnte auch in Betracht kommen, glaube ich aber in diesem Fall hier nicht.

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#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Schrumpfgermane :

Ich habe auch gerade so einen Fall auf dem Tisch:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrzeug:
ein Pocket-Bike Honda
Anzahl der TS: 30,
Das Bike wird eingezogen.

Ich sehe gerade: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz kam auch noch hinzu.

Aber einen normalen Fall habe ich noch:

Fahren ohne Fahrerlaubns mit PKw, 40 Tagessätze a´30,-EURO,
isolierte Sperrfrist 1 Jahr, 3 Monate.

-- Editiert von meri am 20.12.2006 17:59:28

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#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@ Schrumpfgermane

kann schon sein. :cheers:

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#13
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ok dann morgen mehr sehr nett von euch habtsache kein gefängnis das is wichitg :-)

Wegen Jugendstrafrecht dachte ich weil er die anklageschrift von Jugendgericht bekommen hat.
MFG

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#15
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Wegen Jugendstrafrecht dachte ich weil er die anklageschrift von Jugendgericht bekommen hat.


Ja, wer zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, wird vom Jugendgericht verurteilt. Das heißt aber noch lange nicht, daß auch tatsächlich Jugendstrafrecht angewendet wird.

Die Jugendgerichtshilfe wird eine Empfehlung abgeben und der Jugendrichter wird dann entscheiden, ob er Erwachsenen- oder Jugendrecht anwendet.

Gruß Justice

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#17
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

ein FE-Entzug dauert mindestens 6 Monate. Alles andere ist ein Fahrverbot - das kann man nur kriegen, wenn man einen FE hat. In diesem Fall kann auch gar keine FE entzogen, denn es gibt keine. Also wird eine Erteilungssperre angeordnet - auf etwa ein Jahr würde ich da schon tippen.

Gruß vom mümmel

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#19
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke danke danke an euch alle.

:grins:

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#21
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal also morgen ist die verhandlung werde euch dann mitteilen was dabei raus kommt.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Das freut mich. Mich interessiert immer was aus den Sachen wird, aber man erfährt es hier leider selten :) .

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#23
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar kein thema bin selber gespannt
ich werde mit gehen da die verhandlung ja öffentlich is.
Der anwalt meinte so 60-90 tagssätze naja mal schauen was wird.
MFG

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Sitzungen des Jugendrichters sind öffentlich? Das wäre mir neu.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#25
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Bei Heranwachsenden ist die HV öffentlich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Arno1981
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
also er hat eine geldstrafe bekommen von 750€ und ein 2 monatiges fahrverbot.
Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Na, dann ist es ja glimpflich ausgegangen.

Die 2 Monate Fahrverbot versteh ich allerdings nicht. Wieso hier kein § 69 angewendet wurde, ist mir schleierhaft.

Außerdem erscheint mir die Anwendung von Jugendstrafrecht immer wieder suspekt.
Ich habe grade diese Woche wieder einen erlebt, der steht seit 3 Jahren mit beiden Beinen im Berufsleben, hat ein Kind und natürlich eine Wohnung und war zum Tatzeitpunkt 20,5 Jahre alt.

Wenn da die Jugendgerichtshilfe von Reifeverzögerung spricht und für Jugendstrafrecht plädiert, dann ist das echt lächerlich. Ich frage mich manchmal, ob diese Leute von der Jugendgerichtshilfe tatsächlich auch mal Erwachsenenstrafrecht vorschlagen. Ich selbst habe das noch nicht erlebt.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Gammel_S
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin grade aus dem Gerichtssaal raus, war mit einem Pocketbike mit 55 k/mh unterwegs wurde von bullen erweischt, hatte 0,8 Prommile.
Urteil: 10 Sozialstunden, 2 Stunden Drogenberatung, 2 Stunden Fahrtraining!
:D eig voll gut weggekommen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Viel zu wenig.
Beim nächsten Mal wirds aber mehr.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

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